Hannover (epd). Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat ihre Kritik am Entwurf der niedersächsischen Landesregierung für ein neues Ladenschlussgesetz bekräftigt. Dem Gesetzentwurf zufolge solle «an noch mehr Sonntagen als bisher gearbeitet werden», sagte der ver.di-Handelsexperte David Matrai am Mittwoch in Hannover.

Notwendig sei aus Sicht der Gewerkschaft aber eine Begrenzung auf maximal vier Sonntagsöffnungen pro Jahr und Gemeinde. Außerdem müssten klare Sachgründe für mögliche Sonntagsöffnungen festgelegt werden, um Missbrauch vorzubeugen. Matrai äußerte sich anlässlich einer «Aktuellen Stunde» zum Ladenschlussgesetz im niedersächsischen Landtag.

Eine Reform des Gesetzes war nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Hannover erforderlich geworden. Das Verwaltungsgericht hatte 2015 zwei geplante verkaufsoffene Sonntage in der hannoverschen Innenstadt gekippt und damit einer Klage von ver.di recht gegeben.

Mit der Neufassung solle ein neues Genehmigungssystem für die verkaufsoffenen Sonntage eingeführt werden, sagte Landessozialministerin Cornelia Rundt (SPD) am Mittwoch im Parlament. Die Novelle sehe bezogen auf eine ganze Gemeinde grundsätzlich bis zu vier Genehmigungen pro Jahr vor. Zusätzlich solle jährlich eine Sonntagsöffnung je Stadtbezirk ermöglicht werden. Wie bislang könne auch für einzelne Verkaufsstellen eine Genehmigung pro Jahr zugelassen werden. Voraussetzung dafür solle immer ein angemessener Anlass sein, der kommunalen Entwicklungszielen diene.

«Die Landesregierung scheint die laufenden Klageverfahren und unsere Kritik zu ignorieren», sagte ver.di-Experte Matrai. So bleibe immer noch offen, wann genau Sonntagsöffnungen genehmigt werden dürften. Dies werde flächendeckend zu neuen Rechtsstreitigkeiten führen. «Unsere Verfassung schützt zu Recht die Sonntagsruhe und die Beschäftigten vor belastender Sonntagsarbeit», betonte Matrai.
Source: Kirche-Oldenburg