{"id":11893,"date":"2019-03-31T11:03:00","date_gmt":"2019-03-31T09:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wahlrecht-fuer-alle-behinderte-in-den-meisten-bundeslaendern-betroffene-sind-allerdings-noch-von-der-kommenden-europawahl-ausgeschlossen\/"},"modified":"2019-03-31T11:03:00","modified_gmt":"2019-03-31T09:03:00","slug":"wahlrecht-fuer-alle-behinderte-in-den-meisten-bundeslaendern-betroffene-sind-allerdings-noch-von-der-kommenden-europawahl-ausgeschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wahlrecht-fuer-alle-behinderte-in-den-meisten-bundeslaendern-betroffene-sind-allerdings-noch-von-der-kommenden-europawahl-ausgeschlossen\/","title":{"rendered":"Wahlrecht f\u00fcr alle Behinderte in den meisten Bundesl\u00e4ndern &#8211; Betroffene sind allerdings noch von der kommenden Europawahl ausgeschlossen"},"content":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend bei der Europawahl im Mai noch nicht alle Behinderten ihre Stimme abgeben d\u00fcrfen, haben einige Landtage schneller gehandelt. In diesem Jahr k\u00f6nnen so Tausende Menschen zum ersten Mal w\u00e4hlen gehen.<\/p>\n<p>Hannover\/Bremen (epd). In fast allen Bundesl\u00e4ndern d\u00fcrfen alle Menschen mit Behinderungen k\u00fcnftig oder bereits w\u00e4hlen gehen. W\u00e4hrend entsprechende Gesetze in f\u00fcnf L\u00e4ndern bereits seit l\u00e4ngerem gelten, einigten sich im M\u00e4rz drei weitere Landtage auf ein inklusives Wahlrecht, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. Die Landtage f\u00fcnf weiterer Bundesl\u00e4nder beraten derzeit Gesetzentw\u00fcrfe zum Wahlrecht f\u00fcr Behinderte, die dauerhaft voll betreut werden. Einzig aus dem Saarland lag keine Antwort des zust\u00e4ndigen Ministeriums vor.<\/p>\n<p>Der Bundestag hatte Mitte M\u00e4rz beschlossen, dass k\u00fcnftig auch behinderte Menschen mit Vollbetreuung w\u00e4hlen und f\u00fcr eine Wahl kandidieren d\u00fcrfen. Gleiches gilt f\u00fcr schuldunf\u00e4hige, psychisch kranke Straft\u00e4ter, die im Ma\u00dfregelvollzug untergebracht sind. Die Reform tritt allerdings erst zum 1. Juli in Kraft und ist damit zur Europawahl Ende Mai noch nicht wirksam. Mit der Gesetzesnovelle wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das entschieden hatte, dass Behinderte nicht von Wahlen ausgeschlossen werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein \u00e4nderten ihre Kommunal- und Landeswahlgesetze bereits 2016 und waren damit Vorreiter unter den Bundesl\u00e4ndern. Dieses Jahr zum ersten Mal w\u00e4hlen d\u00fcrfen Betroffene in Brandenburg, Bremen und Hamburg, wo schon im vergangenen Jahr \u00c4nderungen beschlossen wurden. In Bremen d\u00fcrfen so 57 Menschen mehr ihre Stimme geben, in Hamburg sind es rund 230. F\u00fcr Brandenburg liegen keine Daten vor.<\/p>\n<p>Auch die Landtage von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz verabschiedeten Ende M\u00e4rz entsprechende Gesetzes\u00e4nderungen, die rechtzeitig zu den anstehenden Wahlen im Mai in Kraft treten sollen.<br \/>W\u00e4hrend die Regelungen in Niedersachen sowohl f\u00fcr Kommunal- und Landtagswahlen gelten, betreffen sie in Rheinland-Pfalz zun\u00e4chst nur Kommunalwahlen.<\/p>\n<p>Rund 8.000 Menschen in Niedersachsen d\u00fcrfen durch die neue Regelung bei den Direktwahlen von B\u00fcrgermeistern und Landr\u00e4ten im Mai zum ersten Mal w\u00e4hlen. In Rheinland-Pfalz k\u00f6nnen durch die \u00c4nderungen rund 2.200 Personen das erste Mal ihre Stimme abgeben.<\/p>\n<p>Anfang M\u00e4rz beschloss das Abgeordnetenhaus in Berlin eine \u00c4nderung des Landeswahlgesetzes, die voraussichtlich im April rechtskr\u00e4ftig wird. Etwa 700 bislang von der Wahl ausgeschlossenen Menschen erhalten dadurch das Recht zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-W\u00fcrttemberg, Th\u00fcringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt k\u00f6nnten bald alle Menschen mit Behinderung ihre Stimme abgeben &#8211; entsprechende Gesetzesentw\u00fcrfe werden derzeit beraten. Beschlie\u00dfen die Landtage die \u00c4nderungen, sollen sie bereits bei den Kommunalwahlen im Mai w\u00e4hlen d\u00fcrfen, in Sachsen w\u00fcrde die Reform erst bei den Landtagswahlen am 1. September greifen. In Sachsen-Anhalt betrifft der Entwurf zun\u00e4chst nur das Kommunalwahlrecht.<\/p>\n<p>Falls es zur Reform kommt, d\u00fcrfen rund 6.000 bislang von den Wahlen ausgeschlossene Baden-W\u00fcrttemberger im Mai zum ersten Mal w\u00e4hlen. In Sachsen w\u00fcrden von der \u00c4nderung rund 4.000 Menschen profitieren, in Sachsen-Anhalt etwa 2.500. In Th\u00fcringen w\u00e4ren es rund 860. Aus Mecklenburg-Vorpommern liegen keine Zahlen vor.<\/p>\n<p>Auch Bayern bereitet sich auf eine \u00c4nderung des Wahlrechts vor, die Regierung hat aber noch kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.<br \/>M\u00f6gliche \u00c4nderungen sollen dann f\u00fcr die Kommunalwahl im Mai kommenden Jahres gelten &#8211; sie w\u00fcrden etwa 20.000 Menschen erm\u00f6glichen, zum ersten Mal ihre Stimme abzugeben.<\/p>\n<p>In Hessen, wo derzeit etwa 7.100 Menschen von den Wahlen ausgeschlossen sind, gibt es bislang noch keine konkreten Pl\u00e4ne zur \u00c4nderung des Wahlrechts. Im Koalitionsvertrag von CDU und Gr\u00fcnen ist eine \u00dcberpr\u00fcfung des Ausschlusses von Behinderten mit Vollbetreuung allerdings festgelegt.<\/p>\n<p>Wie Behinderte k\u00fcnftig bei den Wahlen unterst\u00fctzt werden, ist nicht einheitlich festgelegt. Eine besondere Schulung der Wahlhelfer gibt es etwa in Berlin und Bremen. Informationen in Leichter Sprache werden in fast jedem Bundesland verteilt. Wahlschablonen f\u00fcr Blinde und Sehbehinderte werden etwa in Brandenburg und Th\u00fcringen ausgegeben.<\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend bei der Europawahl im Mai noch nicht alle Behinderten ihre Stimme abgeben d\u00fcrfen, haben einige Landtage schneller gehandelt. In diesem Jahr k\u00f6nnen so Tausende Menschen zum ersten Mal w\u00e4hlen gehen. Hannover\/Bremen (epd). In fast allen Bundesl\u00e4ndern d\u00fcrfen alle Menschen mit Behinderungen k\u00fcnftig oder bereits w\u00e4hlen gehen. W\u00e4hrend entsprechende Gesetze in f\u00fcnf L\u00e4ndern bereits seit l\u00e4ngerem gelten, einigten sich im M\u00e4rz drei weitere Landtage auf ein inklusives Wahlrecht, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. Die Landtage f\u00fcnf weiterer Bundesl\u00e4nder beraten derzeit Gesetzentw\u00fcrfe zum Wahlrecht f\u00fcr Behinderte, die dauerhaft voll betreut werden. 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