{"id":11952,"date":"2019-04-11T10:32:00","date_gmt":"2019-04-11T08:32:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/evangelische-kirche-fuer-trisomie-bluttests-als-kassenleistung-sozialministerin-reimann-medizinische-versorgung-darf-nicht-vom-geldbeutel-abhaengen\/"},"modified":"2019-04-11T10:32:00","modified_gmt":"2019-04-11T08:32:00","slug":"evangelische-kirche-fuer-trisomie-bluttests-als-kassenleistung-sozialministerin-reimann-medizinische-versorgung-darf-nicht-vom-geldbeutel-abhaengen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/evangelische-kirche-fuer-trisomie-bluttests-als-kassenleistung-sozialministerin-reimann-medizinische-versorgung-darf-nicht-vom-geldbeutel-abhaengen\/","title":{"rendered":"Evangelische Kirche f\u00fcr Trisomie-Bluttests als Kassenleistung &#8211; Sozialministerin Reimann: Medizinische Versorgung darf nicht vom Geldbeutel abh\u00e4ngen"},"content":{"rendered":"<p>Hannover\/Berlin (epd). Am Rande der Bundestagsdebatte zum Umgang mit Gen-Tests an Schwangeren hat der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm die Position der Evangelischen Kirche in Deutschland<br \/>(EKD) bekr\u00e4ftigt, wonach Trisomie-Untersuchungen unter bestimmten Bedingungen zur Kassenleistung werden sollen. Auch die fr\u00fchere Bundesgesundheitsministerin und jetzige Vorsitzende der Behindertenorganisation Lebenshilfe, Ulla Schmidt (SPD), sprach sich am Donnerstag daf\u00fcr aus, dass der Bluttest k\u00fcnftig bei Risikoschwangerschaften von den Krankenkassen bezahlt wird. Dem schloss sich auch Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) an. Die katholische Kirche appellierte dagegen an alle Abgeordneten, solche Tests nicht in den Katalog der Krankenversicherung aufzunehmen.<\/p>\n<p>Bedford-Strohm sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag), bei einer ungeregelten Nutzung der bereits verf\u00fcgbaren Tests bestehe die Gefahr, \u00abdass menschliches Leben nach bestimmten Kriterien aussortiert wird\u00bb. Daher verbinde der Rat der EKD seine Zustimmung zu Pr\u00e4nataltests als Kassenleistung bei Risikoschwangerschaften mit dem Angebot einer psychosozialen Beratung. Diese habe den Lebensschutz als Ziel.<\/p>\n<p>Lebenshilfe-Chefin Schmidt sagte dem \u00abRedaktionsNetzwerk Deutschland\u00bb (Donnerstag) mit Blick auf die bisher \u00fcbliche Fruchtwasseruntersuchung, die zu Fehlgeburten f\u00fchren kann: \u00abStehen risiko\u00e4rmere Untersuchungen zur Verf\u00fcgung, m\u00fcssen sie von der Krankenkasse bezahlt werden.<\/p>\n<p>Sozialministerin Reimann betonte, die freie Entscheidung von werdenden Eltern d\u00fcrfe nicht vom Geldbeutel abh\u00e4ngig sein. Eltern, die bereit seien den Test selbst zu zahlen, k\u00f6nnten schon jetzt darauf zur\u00fcckgreifen. Die Risiken von Fruchtwasseruntersuchungen k\u00f6nnten mittels des Bluttests ausgeschlossen werden: \u00abAls nieders\u00e4chsische Sozialministerin steht f\u00fcr mich bei dieser Debatte der Wunsch der Eltern im Vordergrund.\u00bb<\/p>\n<p>Pr\u00e4lat Karl J\u00fcsten, der Leiter des katholischen B\u00fcros Berlin der katholischen Bischofskonferenz, sagte den \u00abStuttgarter Nachrichten\u00bb und der \u00abStuttgarter Zeitung\u00bb: \u00abWir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, keine Beschl\u00fcsse zu fassen, die im Resultat dazu geeignet sind, die Zahl der Abtreibungen zu erh\u00f6hen.\u00bb Alle Tests zur Feststellung von Trisomie 21 zielten darauf ab, eine Behinderung festzustellen. Damit werde stets die Frage aufgeworfen, ob ein Kind mit Behinderung eine Lebenschance erhalte oder nicht. \u00abDie Kirche untersheidet aber niemals zwischen lebenswert und nicht lebenswert\u00bb, betonte J\u00fcsten.<\/p>\n<p>Im Bundestag gab es am Vormittag in Berlin eine zweist\u00fcndige Orientierungsdebatte. Sie sollte den Abgeordneten die M\u00f6glichkeit geben, sich \u00fcber das ethisch umstrittene Thema eine Meinung zu bilden. Konkrete Antr\u00e4ge lagen nicht vor.<\/p>\n<p>Bluttests an Schwangeren, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Auskunft dar\u00fcber geben, ob das ungeborene Kind eine Form der Trisomie &#8211; beispielsweise das Down-Syndrom &#8211; hat, sind seit 2012 zugelassen. Sie m\u00fcssen von M\u00fcttern bislang aber privat bezahlt werden, w\u00e4hrend Verfahren wie die Fruchtwasseruntersuchung, die dies auch untersuchen, \u00fcbernommen werden. Ob die Tests k\u00fcnftig Kassenleistung werden, wird derzeit vom zust\u00e4ndigen Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hannover\/Berlin (epd). Am Rande der Bundestagsdebatte zum Umgang mit Gen-Tests an Schwangeren hat der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm die Position der Evangelischen Kirche in Deutschland(EKD) bekr\u00e4ftigt, wonach Trisomie-Untersuchungen unter bestimmten Bedingungen zur Kassenleistung werden sollen. Auch die fr\u00fchere Bundesgesundheitsministerin und jetzige Vorsitzende der Behindertenorganisation Lebenshilfe, Ulla Schmidt (SPD), sprach sich am Donnerstag daf\u00fcr aus, dass der Bluttest k\u00fcnftig bei Risikoschwangerschaften von den Krankenkassen bezahlt wird. Dem schloss sich auch Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) an. 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