{"id":12175,"date":"2019-05-20T11:49:00","date_gmt":"2019-05-20T09:49:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/facebook-unterliegt-im-streit-um-vemeintliche-hassbotschaft-landgericht-internet-riese-hat-aeusserung-zu-unrecht-geloescht\/"},"modified":"2019-05-20T11:49:00","modified_gmt":"2019-05-20T09:49:00","slug":"facebook-unterliegt-im-streit-um-vemeintliche-hassbotschaft-landgericht-internet-riese-hat-aeusserung-zu-unrecht-geloescht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/facebook-unterliegt-im-streit-um-vemeintliche-hassbotschaft-landgericht-internet-riese-hat-aeusserung-zu-unrecht-geloescht\/","title":{"rendered":"Facebook unterliegt im Streit um vemeintliche \u00abHassbotschaft\u00bb &#8211; Landgericht: Internet-Riese hat \u00c4u\u00dferung zu Unrecht gel\u00f6scht"},"content":{"rendered":"<p>Oldenburg\/Delmenhorst (epd). Der Internet-Riese Facebook hat aus Sicht des Oldenburger Landgerichts zu Unrecht eine vermeintliche \u00abHassbotschaft\u00bb gel\u00f6scht. Facebook scheiterte am Montag mit einer Klage gegen eine einstweilige Verf\u00fcgung. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts hatte das Unternehmen im vergangenen Oktober verpflichtet, die Sperrung eines Accounts und die L\u00f6schung eines Beitrages zu unterlassen, den Facebook als \u00abHassbotschaft\u00bb gewertet hatte. Facebook hatte dagegen Widerspruch eingelegt und die Aufhebung der einstweiligen Verf\u00fcgung verlangt (Az.: 5 O 2486\/18).<\/p>\n<p>Ein Delmenhorster B\u00fcrger hatte dem Gericht zufolge einen Text als Kommentar zu einer tagespolitischen \u00c4u\u00dferung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu Fl\u00fcchtlingen gepostet, den der Vorsitzende Richter Nils Herrmann vorlas. Darin hei\u00dft es unter anderem: \u00abSehr geehrter Herr Altmaier, in welcher Blase leben Sie denn? &#8230; Sie und ihres Gleichen sind einfach nur eine Schande f\u00fcr Deutschland. Treten sie zur\u00fcck und nehmen Sie ihr Pack bzw. ihr Mob gleich mit. Deutschland muss wieder ein sicheres Land werden daher w\u00e4hlt AfD.\u00bb<\/p>\n<p>Facebook hatte darin eine \u00abHassbotschaft\u00bb erkannt und den Beitrag gel\u00f6scht. Au\u00dferdem sperrte das Unternehmen vor\u00fcbergehend den Facebook-Zugang des Delmenhorster B\u00fcrgers. Die Zivilkammer wertete die \u00c4u\u00dferung jedoch anders und begr\u00fcndete ihre Entscheidung mit den \u00abGemeinschaftsbedingungen\u00bb von Facebook. Danach ist ein direkter Angriff auf Personen oder Personengruppen die Voraussetzung f\u00fcr die L\u00f6schung eines Beitrags und die Sperrung des Accounts, erl\u00e4uterte Richter Nils Herrmann.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall sei nicht eindeutig zu erkennen, wem die verunglimpfenden Begriffe zugeordnet wurden, sagte Herrmann. Es m\u00fcssten zu viele Gedankenschritte erfolgen, um zu erkennen, wer gemeint sein k\u00f6nnte. Auch der Hinweis des Facebook-Anwalts Frederik Zwiener, der Post m\u00fcsse in seiner G\u00e4nze interpretiert werden, stimmte das Gericht nicht um. \u00dcber die rechtliche Bewertung des Posts m\u00fcsse in einer sp\u00e4teren Hauptverhandlung entschieden werden.<\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oldenburg\/Delmenhorst (epd). Der Internet-Riese Facebook hat aus Sicht des Oldenburger Landgerichts zu Unrecht eine vermeintliche \u00abHassbotschaft\u00bb gel\u00f6scht. 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