{"id":12189,"date":"2019-05-25T19:38:00","date_gmt":"2019-05-25T17:38:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/synodentagung-in-rastede\/"},"modified":"2019-05-25T19:38:00","modified_gmt":"2019-05-25T17:38:00","slug":"synodentagung-in-rastede","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/synodentagung-in-rastede\/","title":{"rendered":"Synodentagung in Rastede"},"content":{"rendered":"<p>Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben am Samstag, 25. Mai, mit Blick auf die Zukunft der Tagungsh\u00e4user der oldenburgischen Kirche nach intensiver und kontroverser Debatte beschlossen, den Oberkirchenrat zu beauftragen, eine Nutzung des Blockhauses Ahlhorn auch in au\u00dferkirchlicher Tr\u00e4gerschaft zu pr\u00fcfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass weiterhin kirchliche Gruppen das Blockhaus Ahlhorn nutzen k\u00f6nnen und die Kirche auf dem Blockhausgel\u00e4nde \u201eSt. Petrus zu den Fischteichen\u201c erhalten bleibt. <\/p>\n<p>Weiterhin wurde der Oberkirchenrat beauftragt, unter Beteiligung des Kuratoriums f\u00fcr das Blockhaus Ahlhorn v\u00f6llig neue Belegungsm\u00f6glichkeiten und Betriebsformen f\u00fcr das Blockhaus Ahlhorn zu pr\u00fcfen, die den Betrieb in eigener Regie unter Beachtung der Einsparvorgaben im Ma\u00dfnahmenkatalog des Oberkirchenrates weiter m\u00f6glich machen. Die Ergebnisse sollen der 49. Synode im Mai 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Den Antrag zu diesem Beschluss hatte der Synodale Pfarrer R\u00fcdiger M\u00f6llenberg eingebracht.<\/p>\n<p>Bischof Thomas Adomeit sagte nach der Entscheidung, es sei ein \u201eermutigendes Signal\u201c, wie ernsthaft die Synode um diese Entscheidung gerungen habe. Dieser Beschluss sei ein Schritt in die richtige Richtung. Der Oberkirchenrat sei nun mit der Pr\u00fcfung und der Suche nach einem neuen Tr\u00e4ger beauftragt, gleichzeitig habe die Synode das Einsparvolumen best\u00e4tigt, so Adomeit.<\/p>\n<p>Hintergrund der Entscheidung ist der Beschluss der Synode vom Mai 2018, bis zum Jahr 2030 rund 124 Millionen Euro einzusparen, um somit langfristig einen ausgeglichen Haushalt erreichen zu k\u00f6nnen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung betrifft eine Ma\u00dfnahme auch die Tagungsh\u00e4user Blockhaus Ahlhorn und das Bildungshaus Rastede. Die K\u00fcrzung der Zusch\u00fcsse bis zum Jahr 2030 soll einen Sparbeitrag in H\u00f6he von 1,8 Millionen Euro erbringen. <\/p>\n<p>Um eine Beratungs- und Entscheidungsgrundlage zu erhalten, war durch den Oberkirchenrat eine externe Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft aus Bremen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden. Das Gutachten hatte empfohlen, f\u00fcr das Blockhaus Ahlhorn eine neue Tr\u00e4gerschaft zu suchen und das Bildungshaus Rastede fortzuf\u00fchren. <\/p>\n<p>Beide Tagungsh\u00e4user seien wichtige und wertvolle Arbeitsbereiche der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, betonte der Synodale Manfred Pfaus, Vorsitzender der Finanz- und Personalausschusses der oldenburgischen Kirche. Die Tatsache, dass f\u00fcr alle Arbeitsfelder der oldenburgischen Kirche nur begrenzte Finanzmittel zur Verf\u00fcgung st\u00fcnden, zwinge zu Grundsatzbeschl\u00fcssen, wie diese Mittel zuk\u00fcnftig verteilt werden sollen, so Pfaus.<\/p>\n<p>Der Gemeinsame Kirchenausschuss hatte der Synode empfohlen, sich aus der Tr\u00e4gerschaft eines Tagungshauses zur\u00fcckzuziehen und den Oberkirchenrat zu beauftragen, \u201eeine Nachnutzung vorrangig f\u00fcr das Blockhaus Ahlhorn zu finden, die auch eine weitere Nutzung durch kirchliche Gruppen erm\u00f6glicht.\u201c<\/p>\n<p>Die 60 Synodalen sowie G\u00e4ste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagten vom 23.&nbsp; bis 25.&nbsp; Mai in Rastede. <\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Bischofsbericht<br \/><\/span>Die Synode der oldenburgischen Kirche hat weiterhin beschlossen, dass zuk\u00fcnftig der oldenburgische Bischof der Synode einmal im Jahr einen Bericht zur Lage der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vorlegen soll. <\/p>\n<p>Den Vorschlag hatte der Synodale R\u00fcdiger Schaarschmidt eingebracht. Mit der neuen Regelung soll der Bischof in die Lage versetzt werden, vor der Synode f\u00fcr die Kirche Stellung zu beziehen und politisch Haltung zu zeigen. <\/p>\n<p>Dass der Bischof einmal im Jahr einen eigenen Bericht halte, so Synodenpr\u00e4sidentin Sabine Bl\u00fctchen, habe es bisher nicht gegeben. Es gebe aber bei den Synodalen ein Gro\u00dfes Interesse daran. Das habe das Abstimmungsergebnis deutlich gezeigt.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Jahresthema 2020<br \/><\/span>Die Synodalen beschlossen auf Antrag des Gemeinsamen Kirchenausschusses als Schwerpunktthema f\u00fcr die 1. Tagung der 49. Synode im Mai 2020: das Kennenlernen der Kirchenkreise und der gesamtkirchlichen Arbeitsfelder. Die Vorbereitung soll durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss erfolgen.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Kirchengesetze zum Rahmenpfarrstellenplan<br \/><\/span>Nachdem die oldenburgische Synode im vergangenen Jahr beschlossen hatte, bis zum Jahr 2030 die Zahl der Pfarrstellen von derzeit 250 auf 173 zu verringern, hat die Synode am Samstag die f\u00fcr die Umsetzung notwendigen Kirchengesetze beraten und beschlossen. <\/p>\n<p>Beide Gesetzesvorhaben: das \u201eKirchengesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an das Kirchengesetz zur Erprobung der Errichtung, Ver\u00e4nderung und Aufhebung von Pfarrstellen auf Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplans\u201c und das \u201eKirchengesetz zur Erprobung der Errichtung, Ver\u00e4nderung und Aufhebung von Pfarrstellen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg auf Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplanes (Rahmenpfarrstellenplanerprobungsgesetz)\u201c wurden im Zusammenhang beraten und beschlossen. \u201eMit diesen Gesetzen soll das in Rechtsnormen umgesetzt werden, was die Synode mit den Beschl\u00fcssen zum Rahmenpfarrstellenplan bereits auf den Weg gebracht hat\u201c, so Oberkirchenr\u00e4tin Dr. Susanne Teichmanis. <\/p>\n<p>Kirchengesetz \u00fcber die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten von Kirchengemeinden<br \/>Die Synode hat weiterhin das Kirchengesetz \u00fcber die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten von Kirchengemeinden beschlossen. Das Gesetz soll \u201eein f\u00f6rderliches Instrument\u201c sein, \u201edie Kirchengemeinden zu einer kritischen Haushaltsanalyse anzuhalten und ihnen einen konkreten Weg aufzuweisen, wie eine Haushaltskonsolidierung angegangen werden kann.\u201c <\/p>\n<p>Das Gesetz sei \u201eeine nachdr\u00fcckliche Aufforderung an die Kirchengemeinden, sich ihrer Haushaltssituation zu stellen\u201c, betonte Oberkirchenr\u00e4tin Dr. Susanne Teichmanis.<\/p>\n<p>Zu den Ma\u00dfnahmen zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes z\u00e4hlen dem Gesetz nach die Einrichtung eines Strukturausschusses, die Entwicklung eines Gemeindeprofils unter Beachtung der regionalen Bez\u00fcge, die Durchf\u00fchrung einer Aufgabenkritik, eine langfristige Personalplanung, die Darstellung der mittelfristigen Finanzsituation, sowie die Geb\u00e4udeoptimierung.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Beschl\u00fcsse zum Bericht aus dem Unterausschuss Diakonie<br \/><\/span>Auf Vorlage des Unterausschusses Diakonie hat die Synode beschlossen, den Kirchenkreisen einen j\u00e4hrlichen Zuschuss zweckgebunden f\u00fcr die Arbeit der Diakonischen Werke der Kirchenkreise zuzuweisen. <\/p>\n<p>F\u00fcr die Anstellung der Mitarbeitenden soll es k\u00fcnftig verschiedene M\u00f6glichkeiten geben: <br \/>a) Die Mitarbeitenden werden beim jeweiligen kreisdiakonischen Werk angestellt, insofern es in der Rechtsform einer selbst\u00e4ndigen juristischen Person (z.B. als eingetragener Verein) gef\u00fchrt wird. Die Finanzierung erfolgt u.a. aus Mitteln des Kirchenkreises, die ihm zweckgebunden von der Synode zugewiesen und entsprechend dem jeweiligen Diakonischen Werk des Kirchenkreises zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Fach- und Dienstaufsicht liegen beim kreisdiakonischen Werk. <br \/>b) Die Mitarbeitenden werden beim Kirchenkreis angestellt. Sie versehen ihre Arbeit im unselbst\u00e4ndigen Diakonischen Werk des Kirchenkreises. Die von der Synode zugewiesenen Mittel werden vom Kirchenkreis zweckgebunden zur Finanzierung der Personal- und Sachausgaben verwendet. Fach- und Dienstaufsicht liegen beim kreisdiakonischen Werk. <br \/>c) Die Kirchenkreise erhalten die M\u00f6glichkeit, ihre kreiskirchliche diakonische Arbeit oder Teile davon in die H\u00e4nde des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu geben. Dazu ist ein Gesch\u00e4ftsbesorgungsvertrag zwischen dem jeweiligen Kirchenkreis und dem Diakonischen Werk Oldenburg zu schlie\u00dfen. Die Finanzierung erfolgt u.a. aus Mitteln des Kirchenkreises, die ihm zweckgebunden von der Synode zugewiesen werden. <\/p>\n<p>Weiterhin beauftragte die Synode den Kirchensteuerbeirat, unter Beratung durch das Diakonische Werk Oldenburg zur Verteilung der zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel einen entsprechenden Verteilungsschl\u00fcssel zu erarbeiten. Der Kirchensteuerbeirat soll dem Finanz- und Personalausschuss den Verteilungsschl\u00fcssel bis zum 31. August 2019 vorlegen, damit dieser bei den Beratungen f\u00fcr den Haushaltsplan 2020 entsprechend Ber\u00fccksichtigung finden kann. Der Verteilungsschl\u00fcssel soll in angemessenen zeitlichen Abst\u00e4nden \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Abschlussbericht der AG Jugendarbeit<br \/><\/span>Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe Jugendarbeit beschlossen die Synodalen am Freitagnachmittag nach einer kontroversen Debatte die Dienst- und Fachaufsicht \u00fcber die Mitarbeitenden wie folgt zu regeln: Die oberste Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Oberkirchenrat (wahrgenommen durch den Dezernenten\/ die Dezernentin III). Von dort aus wird sie an die Kreispfarrer und Kreispfarrerinnen \u00fcbertragen. Diese \u00fcbertragen die Dienst- und Fachaufsicht \u00fcber die Mitarbeitenden im Kreisjugenddienst an die Regionaljugendreferentinnen und -referenten.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sollen die Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der oldenburgischen Kirche, die Konzeption der Kinder und Jugendarbeit sowie die Konzeptionen der Kirchenkreise f\u00fcr die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Grundlage der Beschl\u00fcsse zum Strukturmodell 1 sowie unter Ber\u00fccksichtigung der \u201eAusf\u00fchrungen der Empfehlungen f\u00fcr eine Umsetzung des Strukturmodells 1 zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus der AG Jugendarbeit\u201c \u00fcberarbeitet werden.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Jahresthema \u201e\u00dcber den Jordan gehen \u2013 Erkundungsg\u00e4nge ins Land der Verhei\u00dfung\u201c<br \/><\/span>\u201eEs sei wichtig, die Frage, wie wir in die Zukunft gehen wollen, nicht unter finanziellen, sondern unter theologischen Gesichtspunkten zu beraten\u201c, sagte Bischof Thomas Adomeit zu Beginn des Thementages am Donnerstag. Nun gehe es mit Blick auf das beschlossene Einsparvolumen von 124 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 inhaltlich um die Frage \u201ewo wir uns von Dingen verabschieden m\u00fcssen, und wo wollen wir hin, um Kirche zu bleiben\u201c, sagte Adomeit. Jede Ver\u00e4nderung beginne mit einem Abschied von Gewohntem.<\/p>\n<p>Das Motto des Thementages m\u00f6ge vielleicht provokant und zweideutig klingen, aber dahinter stehe die biblische Geschichte, dass jenseits des Flusses Jordan das gelobte Land liege, \u201edas Erreichen eines neuen Ufers \u2013 und das wollen wir auch.\u201c Es weise in die Zukunft, im Vertrauen auf Gott weiterzugehen, so Adomeit. <\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Kirche muss zu den Menschen umkehren<br \/><\/span>Den Hauptvortrag zum Jahresthema \u201e\u00dcber den Jordan gehen \u2013 Erkundungsg\u00e4nge ins Land der Verhei\u00dfung\u201c hielt am Donnerstagnachmittag Dr. Steffen Schramm, Leiter der theologischen Fort- und Weiterbildung am Institut f\u00fcr kirchliche Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz.<\/p>\n<p>\u201eDie Kirche hat eine Bestimmung in der Welt. \u00c4ndert sich die Welt, muss sich auch die Kirche \u00e4ndern \u2013 um ihren Auftrag weiterhin erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen\u201c, sagte der Leiter der theologischen Fort- und Weiterbildung am Institut f\u00fcr kirchliche Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz, Dr. Steffen Schramm, in seinem Vortrag vor der oldenburgischen Synode. \u201eWenn wir nicht \u00fcber den Jordan gehen, bleiben wir als Kirche in der W\u00fcste, im Siechtum der geringer werdenden Ressourcen.\u201c<\/p>\n<p>Bislang habe es ein \u201eParochialmodell\u201c gegeben, in dem jede Kirchengemeinde eigenst\u00e4ndig sei und wo jede Pfarrerin \/ jeder Pfarrer alles mache. Dieses werde mit einem wachsenden und f\u00fcr verschiedene Zielgruppen differenzierten additiven Aufgabenfeld erg\u00e4nzt, bilanzierte Schramm. Nun gingen die evangelische Kirche und ihre Gemeinden auf ver\u00e4nderte Realit\u00e4ten zu. Nach einer sehr langen Phase des Zuwachses an Mitgliedern, Kaufkraft und hauptamtlich Mitarbeitenden w\u00fcrden diese drei Faktoren auf lange Sicht zur\u00fcckgehen und nur noch in geringem Ma\u00dfe zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig m\u00fcsse die Kirche auf gesellschaftliche Ver\u00e4nderungen reagieren, wie eine kulturelle und religi\u00f6se Pluralisierung, eine neue Schichtbildung, eine ver\u00e4nderte Situation von Familien (Patchworkfamilien, Alleinerziehende, doppelte Erwerbst\u00e4tigkeit, alternative Partnerschaftsmodelle), eine Ausdehnung formaler Bildung (Ganztagsschule), eine strukturelle Individualisierung, eine erh\u00f6hte Mobilit\u00e4t und eine vernetzte Welt mit Kommunikationsver\u00e4nderungen durch Internet und soziale Netzwerke. Schramm machte Mut zu neuen Erkundungsg\u00e4ngen. <\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Weitere Informationen und Beschl\u00fcsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de\/kirche-gemeinden\/synode\/1148-synode.html&nbsp; <\/span><br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben am Samstag, 25. Mai, mit Blick auf die Zukunft der Tagungsh\u00e4user der oldenburgischen Kirche nach intensiver und kontroverser Debatte beschlossen, den Oberkirchenrat zu beauftragen, eine Nutzung des Blockhauses Ahlhorn auch in au\u00dferkirchlicher Tr\u00e4gerschaft zu pr\u00fcfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass weiterhin kirchliche Gruppen das Blockhaus Ahlhorn nutzen k\u00f6nnen und die Kirche auf dem Blockhausgel\u00e4nde \u201eSt. Petrus zu den Fischteichen\u201c erhalten bleibt. Weiterhin wurde der Oberkirchenrat beauftragt, unter Beteiligung des Kuratoriums f\u00fcr das Blockhaus Ahlhorn v\u00f6llig neue Belegungsm\u00f6glichkeiten und Betriebsformen f\u00fcr das Blockhaus Ahlhorn zu pr\u00fcfen, die den Betrieb in eigener Regie unter&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"comment_status":"false","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[43],"tags":[44],"class_list":["post-12189","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-kirche-oldenburg","tag-kirche-oldenburg"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12189","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=12189"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12189\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12189"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=12189"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/christusnews.de\/site\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=12189"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}