{"id":13188,"date":"2019-11-22T21:58:22","date_gmt":"2019-11-22T20:58:22","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/herbsttagung-der-synode-der-oldenburgischen-kirche\/"},"modified":"2019-11-22T21:58:22","modified_gmt":"2019-11-22T20:58:22","slug":"herbsttagung-der-synode-der-oldenburgischen-kirche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/herbsttagung-der-synode-der-oldenburgischen-kirche\/","title":{"rendered":"Herbsttagung der Synode der oldenburgischen Kirche"},"content":{"rendered":"<p>Die 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat auf ihrer Tagung vom 21. bis 22. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede f\u00fcr das Haushaltsjahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt in H\u00f6he von rund 96,9 Millionen Euro beschlossen. Der Haushalt liegt um rund drei Millionen Euro h\u00f6her als im Vorjahr, was vor allem der guten Entwicklung bei den Einnahmen aus der Kirchensteuer zu verdanken sei, so Oberkirchenr\u00e4tin Dr. Susanne Teichmanis als Leiterin des Dezernats f\u00fcr Recht und Finanzen.<\/p>\n<p><strong>Synode beschlie\u00dft Innovationsfonds<\/strong><br \/> Die Synodalen beschlossen weiterhin die Einrichtung eines Innovationsfonds mit einem Volumen von 500.000 Euro zur F\u00f6rderung innovativer Projekte in der oldenburgischen Kirche. Sofern erforderlich und m\u00f6glich soll zuk\u00fcnftig bis zu 15 Prozent der Haushalts\u00fcbersch\u00fcsse der oldenburgischen Kirche zur Aufstockung der des Innovationsfonds auf max. 500.000 Euro verwendet werden.<\/p>\n<p><strong>Oldenburgische Kirche unterst\u00fctzt Fl\u00fcchtlingsschiff<\/strong><br \/> In seinem ersten Bischofsbericht vor der Synode betonte Bischof Thomas Adomeit, dass er viele gelingende Projekte und Veranstaltungen in den Gemeinden, in den Kirchenkreisen, in den Gremien, im \u00fcbergemeindlichen Dienst erlebe. In Bezug auf die Pfarr\u00e4mter sei es wichtig, so Adomeit, \u201edass wir uns Gedanken \u00fcber das Profil unserer Gemeinden, Werke und Einrichtungen\u201c machen. Der Fachkr\u00e4ftemangel auch im theologischen Bereich werde dazu f\u00fchren, dass sich am Ende drei Gemeinden um eine Pfarrerin, einen Pfarrer bewerben \u2013 und nicht mehr umgekehrt. Dieser Paradigmenwechsel m\u00fcsse auch vor Ort gestaltet werden.<\/p>\n<p>Adomeit forderte, dass der Einsatz f\u00fcr den Frieden oben auf der Tagesordnung stehen m\u00fcsse. Frieden sei in Deutschland scheinbar sehr selbstverst\u00e4ndlich, Frieden sei aber kein Selbstl\u00e4ufer. Vielmehr sei die ganze Gesellschaft gefragt, dieses h\u00f6chste Gut zu sch\u00fctzen. Dieses bewusst zu machen, Schritte auf diesem Weg zu gehen, sei Aufgabe auch der Kirchen.<\/p>\n<p>Adomeit berichtete, dass der Oberkirchenrat beschlossen habe, das von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) initiierte gesellschaftliche Aktionsb\u00fcndnis \u201eUnited 4 Rescue \u2013 Gemeinsam Retten\u201c zur Unterst\u00fctzung der zivilen Seenotrettung und den Kauf eines zus\u00e4tzlichen Rettungsschiffes mit 20.000 Euro zu unterst\u00fctze. Auch wenn ein zus\u00e4tzliches Schiff ein politisches Signal sei: \u201eJedes einzelne gerettete Leben ist ein toter Mensch weniger.\u201c Menschen in Seenot m\u00fcssten gerettet werden, so Adomeit, das sei nicht verhandelbar. \u201eUnd aus christlicher Sicht unterstreiche ich das: Jedes Menschenleben ist unendlich wertvoll.\u201c<\/p>\n<p><strong>Synode begr\u00fc\u00dft Initiative zum Fl\u00fcchtlingsschiff<\/strong><br \/> Die Synodalen begr\u00fc\u00dften die EKD-Initiative zur Gr\u00fcndung des gesellschaftlichen B\u00fcndnisses \u201eUnited 4 Rescue \u2013 Gemeinsam Retten\u201c. Menschen in Seenot m\u00fcssten gerettet werden, dies sei gerade vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes eine nicht verhandelbare Verpflichtung, so die Synode.<\/p>\n<p>Weiterhin unterst\u00fctzten die Synodalen den Aufruf von Bischof Thomas Adomeit und ermutigte alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Werke und Einrichtungen der oldenburgischen Kirche, sich diesem B\u00fcndnis anzuschlie\u00dfen. Die Synode begr\u00fc\u00dft ausdr\u00fccklich die Entscheidung des Kollegiums des Oberkirchenrates der oldenburgischen Kirche, dem B\u00fcndnis zur zivilen Seenotrettung im Mittelmeer 20.000 Euro f\u00fcr die Anschaffung eines zus\u00e4tzlichen Rettungsschiffes zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p><strong>Kirchliche Kultur der Konfliktf\u00e4higkeit f\u00f6rdern<\/strong><br \/> Die Synode der oldenburgischen Kirche hat sich den Kundgebungstext der EKD-Synode vom November 2019 \u201eKirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens\u201c als Richtschnur f\u00fcr ihre weitere Arbeit ausdr\u00fccklich zu eigen gemacht. Weiterhin beauftragte sie den Oberkirchenrat, die Einrichtung eines Friedensortes innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus eine kirchliche Kultur der Konfliktf\u00e4higkeit gef\u00f6rdert werden. Hierzu sollen regelm\u00e4\u00dfig Fortbildungen im Bereich gewaltfreier Kommunikation angeboten werden, um eine Kultur der Fehlerfreundlichkeit und des angstfreien Umgangs mit Konflikten insbesondere in den Leitungsgremien zu f\u00f6rdern, um innerhalb der Kirche eine Kultur der Konfliktf\u00e4higkeit zu f\u00f6rdern. Auch soll mit den Bildungseinrichtungen beraten werden, wie die Inhalte der konstruktiven Konfliktbearbeitung und der Praxis aktive Gewaltfreiheit in ihren Konzeptionen verankert und Bestandteil regelm\u00e4\u00dfiger Veranstaltungen sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Oberkirchenrat und der Gemeinsame Kirchenausschuss soll Verantwortliche in Politik und Gesellschaft regelm\u00e4\u00dfig zu Gespr\u00e4chen einladen und dabei die Themen Frieden und Konfliktbew\u00e4ltigung auf die Tagesordnung setzen. Ziel sei unter anderem, dass in Deutschland hergestellte Kriegs- und Kleinwaffen nur unter besonderen Voraussetzungen exportiert werden d\u00fcrfen, in der Regel an B\u00fcndnispartner, die sie nicht aggressiv nach innen oder au\u00dfen einsetzen.<\/p>\n<p><strong>Rahmenpfarrstellenplan 2030<\/strong><br \/> Nach eingehender Diskussion beschloss die Synode, dass neben den auf der 10. Tagung der 48. Synode vordringlich f\u00fcr gemeindliche Aufgaben beschlossenen 145,5 Pfarrstellen (einschlie\u00dflich der Stellenanteile f\u00fcr die Kreispfarr\u00e4mter) im Jahr 2030 27,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag zur Verf\u00fcgung stehen sollen. Diese Stellen unterteilen sich in sieben Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag in der Kirchenleitung sowie 20,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug und f\u00fcr den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Letztere sind diesen Arbeitsbereichen zugeordnet: Seelsorge in Kliniken f\u00fcr Erwachsenenmedizin, f\u00fcr Kinder- und Jugendmedizin, f\u00fcr Psychiatrie und Rehabilitation, Schulpfarrstellen (Pfarrstellen zur Erteilung evangelischen Religionsunterrichtes), Leitung des Evangelischen Bildungszentrums Rastede, Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, Polizeiseelsorge, Geh\u00f6rlosen- und Schwerh\u00f6rigenseelsorge, Studierendenseelsorge, Leitung der Gemeindeberatung, Leitung der Arbeitsstelle f\u00fcr Religionsp\u00e4dagogik, konzeptionelle Konfirmandenarbeit, Ethik- und Weltanschauungsfragen, Leitung des Landesjugendpfarramtes.<\/p>\n<p>Von diesen 20,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug und f\u00fcr den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg stehen bis zu drei Pfarrstellen f\u00fcr die Bereiche Telefonseelsorge, Kirche im Tourismus, Seemannsmission sowie weitere Arbeitsfelder zur Verf\u00fcgung. Jede Pfarrstelle mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag soll f\u00fcr einen befristeten Zeitraum besetzt werden.<\/p>\n<p>In ihrer Einbringungsrede zum Rahmenpfarrstellenplan 2030 warnte Oberkirchenr\u00e4tin Gudrun Mawick davor, dass trotz aller Werbungsbem\u00fchungen die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 2030 voraussichtlich keine 173 Pfarrerinnen und Pfarrer werde einstellen k\u00f6nnen. So m\u00fcsse generell gesehen werden, dass auch andere Berufsgruppen zuk\u00fcnftig mehr Aufgaben im Verk\u00fcndigungsdienst wahrnehmen. In jedem Fall sollten demn\u00e4chst auch in der oldenburgischen Kirche multiprofessionelle Modelle erprobt werden. Etliche T\u00e4tigkeiten, die im Rahmenpfarrstellenplan genannt seien, k\u00f6nnten z.B. auch von Diakonen oder Gemeindep\u00e4dagoginnen wahrgenommen werden. Der Rahmenpfarrstellenplan soll von der Synode nach sechs Jahren \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p><strong>Erprobungsphase reformierter Gemeinde in Oldenburg verl\u00e4ngert<\/strong><br \/> Christinnen und Christen aus reformierter Tradition h\u00e4tten den Wunsch ge\u00e4u\u00dfert, Gottesdienste und Gemeindeleben auf ihre Weise gestalten zu wollen, berichtete Bischof Thomas Adomeit.<\/p>\n<p>In einer 5-j\u00e4hrigen Erprobungsphase f\u00e4nden seit 2014 in der Garnisonkirche in Oldenburg Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen der Evangelisch-reformierten Kirche statt.<\/p>\n<p>Die Synode verl\u00e4ngert die Erprobungszeit f\u00fcr das Projekt \u201eReformiert in Oldenburg\u201c um drei Jahre bis Ende des Jahres 2022.<\/p>\n<p><strong>Konf\u00f6derationsvertrag soll fortgesetzt werden<\/strong><br \/> Die Synode der oldenburgischen Kirche hat sich daf\u00fcr ausgesprochen, die Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen in Niedersachsen nach dem Konf\u00f6derationsvertrag fortzusetzen. Die Zusammenarbeit der Konf\u00f6deration sei in den letzten Jahren immer enger geworden und habe sich vertrauensvoll entwickelt. Mit dem Ziel engerer Zusammenarbeit sollen gemeinsame Arbeitsfelder identifiziert und weiterentwickelt werden, so Bischof Thomas Adomeit auf der Synodentagung.<\/p>\n<p><strong>Neufassung des bestehenden Kirchengesetzes \u00fcber die Rechtsstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<\/strong><br \/> Anl\u00e4sslich der Neufassung der Richtlinie \u00fcber kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in EKD und ihrer Diakonie durch den EKD-Rat hat die Synode der oldenburgischen Kirche die Regelungen aus der Loyalit\u00e4tsrichtlinie der EKD \u00fcbernommen. Es wird daran festgehalten, dass Arbeitspl\u00e4tze grunds\u00e4tzlich mit evangelischen Christinnen und Christen besetzt werden sollen. Damit bleibt das bisherige Regel-Ausnahme-Prinzip erhalten.<\/p>\n<p>Arbeitspl\u00e4tze, die nicht schwerpunktm\u00e4\u00dfig zu den Bereichen Verk\u00fcndigung, Seelsorge und evangelische Bildung geh\u00f6ren, sollen st\u00e4rker zugunsten von Christinnen und Christen aus anderen Kirchen ge\u00f6ffnet werden. Dar\u00fcber hinaus sollen Arbeitspl\u00e4tze auch st\u00e4rker zugunsten von Menschen ge\u00f6ffnet werden, die keiner christlichen Kirche angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Weiterhin seien aber alle Mitarbeitenden, unabh\u00e4ngig von ihrer Religionszugeh\u00f6rigkeit, verpflichtet, sich loyal gegen\u00fcber der evangelischen Kirche zu verhalten, erl\u00e4uterte Oberkirchenr\u00e4tin Dr. Susanne Teichmanis in ihrer Einbringungsrede.<\/p>\n<p>Mit Blick auf das Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten wurde von der Synode beschlossen, das Mitarbeitervertretungsrecht der EKD in seiner j\u00fcngsten Fassung zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p><strong>Intensiv an inhaltlichen Themen gearbeitet<\/strong><br \/> In einem R\u00fcckblick auf die letzte Legislaturperiode betonte Synodenpr\u00e4sidentin Sabine Bl\u00fctchen, dass die 48. Synode in den vergangenen sechs Jahren intensiv an inhaltlichen Themen gearbeitet habe. Hierzu z\u00e4hlten vor allem die Jahresthemen wie Frieden und Auftrag der Kirche, aber auch die Beratungen zur Ehe f\u00fcr alle. Dabei habe die Synode stets sehr engagiert und mit gro\u00dfer Ernsthaftigkeit diskutiert, so Bl\u00fctchen. \u201eImmer gab es selbst bei schwierigen Diskussionen Ann\u00e4herungen, wie z.B. beim Ma\u00dfnahmenkatalog oder der Haushaltsstabilisierung.\u201c Auch sei es ungew\u00f6hnlich gewesen, dass in der Legislaturperiode ein neuer Bischof und zwei neue Oberkirchenr\u00e4tinnen gew\u00e4hlt werden mussten. Stets habe die Synode dabei einen guten Weg gefunden, betonte Synodenpr\u00e4sidentin Bl\u00fctchen.<\/p>\n<p><strong>49. Synode konstituiert sich im Januar 2020<\/strong><br \/> Die 49. Synode wird am 18. Januar 2020 zu ihrer konstituierenden Sitzung in der St.-Lamberti-Kirche in Oldenburg zusammen kommen. Ihre erste Tagung wird die neue Synode vom 14. bis 16. Mai 2020 im Evangelischen Bildungshaus Rastede absolvieren.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen und Beschl\u00fcsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: <a href=\"https:\/\/www.kirche-oldenburg.de\/nc\/kirche-gemeinden\/synode\/1248-synode.html\">https:\/\/www.kirche-oldenburg.de\/nc\/kirche-gemeinden\/synode\/1248-synode.html<\/a> <\/strong><\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat auf ihrer Tagung vom 21. bis 22. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede f\u00fcr das Haushaltsjahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt in H\u00f6he von rund 96,9 Millionen Euro beschlossen. Der Haushalt liegt um rund drei Millionen Euro h\u00f6her als im Vorjahr, was vor allem der guten Entwicklung bei den Einnahmen aus der Kirchensteuer zu verdanken sei, so Oberkirchenr\u00e4tin Dr. Susanne Teichmanis als Leiterin des Dezernats f\u00fcr Recht und Finanzen. 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