{"id":13513,"date":"2020-01-16T09:56:00","date_gmt":"2020-01-16T08:56:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/kirchenvertreter-begruessen-bundestagsbeschluss-zur-organspende-theologen-loben-ethisch-politische-entscheidung-im-bundestag-und-wollen-fuer-organspende-werben\/"},"modified":"2020-01-16T09:56:00","modified_gmt":"2020-01-16T08:56:00","slug":"kirchenvertreter-begruessen-bundestagsbeschluss-zur-organspende-theologen-loben-ethisch-politische-entscheidung-im-bundestag-und-wollen-fuer-organspende-werben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/kirchenvertreter-begruessen-bundestagsbeschluss-zur-organspende-theologen-loben-ethisch-politische-entscheidung-im-bundestag-und-wollen-fuer-organspende-werben\/","title":{"rendered":"Kirchenvertreter begr\u00fc\u00dfen Bundestagsbeschluss zur Organspende &#8211; Theologen loben ethisch-politische Entscheidung im Bundestag und wollen f\u00fcr Organspende werben"},"content":{"rendered":"<p>Organspende muss aus Sicht der Kirchen eine freiwillige Entscheidung bleiben. Zugleich mahnten sie eine pers\u00f6nliche Kl\u00e4rung an: Wer im Ernstfall ein Spenderorgan annehmen w\u00fcrde, m\u00fcsse sich \u00fcberlegen, ob er selbst auch bereit sei, zu spenden.<\/p>\n<p>Hannover\/Berlin (epd). Die leitenden evangelischen Theologen in Niedersachsen und Bremen haben die Entscheidung des Bundestags f\u00fcr eine erweiterte Zustimmungsregelung bei der Organspende begr\u00fc\u00dft. \u00abAus meiner Sicht darf niemand zu einer Entscheidung gezwungen werden\u00bb, betonte der hannoversche Landesbischof Ralf Meister am Donnerstag nach der Abstimmung in Berlin. Die Organspende sei \u00abeine Entscheidung, die in die tiefsten Schichten der menschlichen Seele hinuntersteigt\u00bb, sagte er. \u00abIch muss mich mit meinem Ende auseinandersetzen, mit Sterben und Tod.\u00bb Er selbst trage seit Jahren eine kleine Karte zur Organspende bei sich.<\/p>\n<p>Der Bundestag hatte am Vormittag im Grundsatz die geltende Regelung zur Organspende best\u00e4tigt. Organe und Gewebe d\u00fcrfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat, einen Organspendeausweis besitzt oder die Angeh\u00f6rigen der Entnahme zugestimmt haben. Eine sogenannte Widerspruchsregelung hatten die Abgeordneten zuvor abgelehnt. Danach w\u00e4re jeder potenziell ein Spender geworden, der zu Lebzeiten nicht widersprochen h\u00e4tte. In Deutschland warten rund 9.000 Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan.<\/p>\n<p>\u00abEine Spende bleibt eine Spende\u00bb, kommentierte der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit. Die eigentliche Debatte um die Zukunft der Organspende habe jetzt erst begonnen. \u00abWir werden in der Konfirmandenarbeit, im Religionsunterricht, in Gottesdiensten und mit unserer kirchlichen Bildungsarbeit dazu einen offensiven und wichtigen Beitrag leisten.\u00bb Die Kirche wolle daran mitwirken, dass die Spendenbereitschaft wachse, betonte der Bischof. Auch er f\u00fchre stets einen Organspendeausweis bei sich.<\/p>\n<p>Der schaumburg-lippische Landesbischof Karl-Hinrich Manzke w\u00fcrdigte, es habe sich erneut bew\u00e4hrt, dass in der wichtigen ethischen Frage bei der Abstimmung der Fraktionszwang aufgehoben worden sei und die Gewissensbildung der Abgeordneten eine entscheidende Bedeutung bekommen habe. Er sei froh, dass die erweiterte Zustimmungsregelung eine breite Mehrheit bei den Abgeordneten bekommen habe. Damit w\u00fcrden wichtige Anliegen gest\u00e4rkt. Es gehe darum, die aus Umfragen hervorgehende hohe Spendenbereitschaft auch zu sichern und regelm\u00e4\u00dfig anzusprechen. \u00abDenn es warten zu viele zu lange auf ein Organ.\u00bb<\/p>\n<p>Auch der Kirchenpr\u00e4sident der Evangelisch-reformierten Kirche in Leer, Martin Heimbucher, lobte die \u00abanspruchsvolle ethisch-politische Entscheidung\u00bb im Parlament. Er appellierte an alle B\u00fcrger, sich verbindlich dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Wer als Betroffener ein Spenderorgan annehmen w\u00fcrde, m\u00fcsse sich auch zu der Frage \u00e4u\u00dfern, ob er selber zur Spende seiner Organe bereit w\u00e4re.<\/p>\n<p>Der leitende bremische Theologe, Bernd Kuschnerus, unterstrich, dass auch der tote Mensch eine W\u00fcrde und das Grundrecht auf einen unversehrten K\u00f6rper habe. \u00abDie Widerspruchsl\u00f6sung h\u00e4tte ich als Holzhammer-Methode empfunden.\u00bb Ein Zweckdenken im Umgang mit Toten und Sterbenden entspreche nicht seinem christlichen Menschenbild.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Braunschweiger Bischof Christoph Meyns ist eine freiwillige Organspende \u00abein herausragender Akt der N\u00e4chstenliebe\u00bb. Meyns betonte: \u00abAllen, die sich dazu entschlie\u00dfen, geb\u00fchrt mein gr\u00f6\u00dfter Respekt.\u00bb Gerade deswegen sollte es auch eine pers\u00f6nliche Gewissensentscheidung bleiben: \u00abDer Staat sollte hier den Anschein jedweder Repression vermeiden.\u00bb<\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Organspende muss aus Sicht der Kirchen eine freiwillige Entscheidung bleiben. Zugleich mahnten sie eine pers\u00f6nliche Kl\u00e4rung an: Wer im Ernstfall ein Spenderorgan annehmen w\u00fcrde, m\u00fcsse sich \u00fcberlegen, ob er selbst auch bereit sei, zu spenden. Hannover\/Berlin (epd). 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