{"id":13797,"date":"2020-02-28T11:52:01","date_gmt":"2020-02-28T10:52:01","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/kirchenpraesident-heimbucher-bedauert-urteil-zur-sterbehilfe\/"},"modified":"2020-02-28T11:52:01","modified_gmt":"2020-02-28T10:52:01","slug":"kirchenpraesident-heimbucher-bedauert-urteil-zur-sterbehilfe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/kirchenpraesident-heimbucher-bedauert-urteil-zur-sterbehilfe\/","title":{"rendered":"Kirchenpr\u00e4sident Heimbucher bedauert Urteil zur Sterbehilfe"},"content":{"rendered":"<p>Leer (epd). Der Evangelisch-reformierte Kirchenpr\u00e4sident Martin Heimbucher bedauert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch, nach dem das Suizidhilfe-Verbot aufgehoben wird. Das Leben sei ein Geschenk Gottes, sagte er am Freitag in Leer. An seinem Anfang wie am Ende komme das \u00abSelbstbestimmungsrecht\u00bb unvermeidlich an Grenzen. \u00abDiese Eigenverf\u00fcgbarkeit \u00fcber mein Leben und Sterben zum Leitmotiv der rechtlichen Bewertung des assistierten Suizids zu machen, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschieht, geht an der Wirklichkeit vorbei.\u00bb<\/p>\n<p>Heimbucher bewertet wie andere leitende Theologen die Karlsruher Entscheidung damit anders, als der hannoversche Landesbischof Ralf Meister. Meister hatte das Urteil begr\u00fc\u00dft und dabei gesagt: \u00abEs zeigt, dass die W\u00fcrde des Menschen auch das Selbstbestimmungsrecht des Menschen beinhaltet.\u00bb Gleichwohl m\u00fcsse die Kirche alles tun, dass eine solche Entscheidung nicht gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig wie ein Marktgeschehen organisiert werde.<\/p>\n<p>Das Verfassungsgericht hatte am Mittwoch das Gesetz zum \u00abVerbot der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfigen F\u00f6rderung der Selbstt\u00f6tung\u00bb gekippt. Das 2015 beschlossene Gesetz sei verfassungswidrig, weil es das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht einschr\u00e4nke, urteilten die Karlsruher Richter.<\/p>\n<p>Heimbucher kritisierte, die Verantwortung f\u00fcr eine angemessene Pflege und Begleitung leidender und sterbender Menschen sei hoch. Sie d\u00fcrfe nicht dadurch vermindert werden, dass den Betroffenen die Last einer Entscheidung zum vermeintlich \u00absozialvertr\u00e4glichen Ableben\u00bb aufgeb\u00fcrdet werde. N\u00f6tig sei es vielmehr, das Sterben menschenw\u00fcrdig zu gestalten und Schmerzen zu lindern, so wie es in den Hospizen und Palliativstationen geschehe. Es m\u00fcsse in die palliativmedizinische Versorgung investiert werden.<\/p>\n<p>Zugleich gebe es Grenzf\u00e4lle, die wirklich ausweglos seien, r\u00e4umte er ein. \u00abIn einem solchen Extremfall wird ein Nahestehender wohl auch dabei helfen, dass ein geliebter Mensch endlich sterben kann.\u00bb Solche Grenzf\u00e4lle d\u00fcrften aber nicht zu Normalf\u00e4llen werden. Zudem d\u00fcrften sie nicht sogenannten Sterbehilfe-Kliniken oder gar Organisationen, Vereinen oder Firmen \u00fcberantwortet werden, die auf die Hilfe zum Suizid spezialisiert seien. \u00abDie Legalisierung des assistierten Suizids f\u00f6rdert den fatalen Anschein seiner Normalit\u00e4t.\u00bb<\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leer (epd). Der Evangelisch-reformierte Kirchenpr\u00e4sident Martin Heimbucher bedauert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch, nach dem das Suizidhilfe-Verbot aufgehoben wird. 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