{"id":13893,"date":"2020-03-17T10:05:00","date_gmt":"2020-03-17T09:05:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/kirchenrechtler-gottesdienstverbot-verfassungsrechtlich-in-ordnung\/"},"modified":"2020-03-17T10:05:00","modified_gmt":"2020-03-17T09:05:00","slug":"kirchenrechtler-gottesdienstverbot-verfassungsrechtlich-in-ordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/kirchenrechtler-gottesdienstverbot-verfassungsrechtlich-in-ordnung\/","title":{"rendered":"Kirchenrechtler: Gottesdienstverbot verfassungsrechtlich in Ordnung"},"content":{"rendered":"<p>G\u00f6ttingen (epd). Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig h\u00e4lt das am Montag von Bund und L\u00e4ndern empfohlene Verbot von Gottesdiensten f\u00fcr verfassungsrechtlich in Ordnung. \u00abDie Ma\u00dfnahmen sind verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\u00bb, sagte der G\u00f6ttinger Professor f\u00fcr Verfassungsrecht dem Evangelischen Pressedienst (epd). Brisant sei aber die Frage, ob Bestattungen durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, erg\u00e4nzte er.<\/p>\n<p>Heinig erl\u00e4uterte, bereits die V\u00e4ter und M\u00fctter des Grundgesetzes h\u00e4tten diskutiert, unter welchen Bedingungen die Religionsfreiheit eingeschr\u00e4nkt werden k\u00f6nne. \u00abExplizit wurde das Seuchenschutzgesetz als notwendige Schranke der Religionsfreiheit genannt\u00bb, sagte er. Die jetzige Regelung sei daher nicht zu beanstanden, zumal sie tempor\u00e4r sei. \u00abDas Recht auf Leben nach Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz ist ein h\u00f6chstrangiges Verfassungsgut, das auch Eingriffe in die Religionsfreiheit zu rechtfertigen vermag\u00bb, sagte Heinig.<\/p>\n<p>Es stehe den Religionsgemeinschaften frei, weiter \u00f6ffentlich zu wirken, erl\u00e4uterte Heinig, der auch Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in G\u00f6ttingen ist. Beide Kirchen weiteten ihr Online-Angebot massiv aus, auch Rundfunkgottesdienste f\u00e4nden weiter statt, sagte Heinig. \u00abWer Halt im Leben und Trost im Sterben sucht, kann ihn im Glauben finden &#8211; gerade in Ausnahmezeiten wie diesen\u00bb, betonte er.<\/p>\n<p>Denkbar sei auch, dass Kirchen f\u00fcr ein individuelles Angebot ge\u00f6ffnet bleiben, wenn hygienische Vorkehrungen getroffen werden. \u00abDann muss aber sichergestellt sein, dass sich immer nur wenige Personen mit gen\u00fcgend Abstand im Kirchraum aufhalten. Das wird in der Praxis organisatorisch kaum zu stemmen sein\u00bb, r\u00e4umte Heinig ein.<\/p>\n<p>Bestattungen m\u00fcssen aber nach Heinigs Einsch\u00e4tzung weiter m\u00f6glich sein. \u00abEine w\u00fcrdevolle Grablegung ist vom postmortalen Pers\u00f6nlichkeitsrecht gesch\u00fctzt\u00bb, sagte er. Man k\u00f6nne Bestattungen im Rahmen der technischen M\u00f6glichkeiten eine Zeitlang aufschieben und sie auf den allerengsten Familienkreis begrenzen. \u00abAber es w\u00e4re nicht hinnehmbar, die leiblichen \u00dcberreste Verstorbener teilnahmslos verscharren lassen zu m\u00fcssen\u00bb, sagte Heinig.<\/p>\n<p>Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte am Montagabend in der ARD-Sendung \u00abHart aber fair\u00bb gesagt, dass gr\u00f6\u00dfere Menschenansammlungen auch bei Bestattungen vermieden werden sollten. In seinem Heimatbundesland, dem Saarland, n\u00e4hmen sehr viele Menschen bei Bestattungen Anteil. \u00abDas wird in dieser Form jetzt nicht mehr m\u00f6glich sein die n\u00e4chste Zeit\u00bb, sagte er. Es gebe aber sicher M\u00f6glichkeiten, das gemeinsame Gedenken nachzuholen.<\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>G\u00f6ttingen (epd). 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