{"id":14162,"date":"2020-04-06T08:11:00","date_gmt":"2020-04-06T06:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/kurzarbeit-soll-in-kirchlichen-tagungshaeusern-moeglich-werden\/"},"modified":"2020-04-06T08:11:00","modified_gmt":"2020-04-06T06:11:00","slug":"kurzarbeit-soll-in-kirchlichen-tagungshaeusern-moeglich-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/kurzarbeit-soll-in-kirchlichen-tagungshaeusern-moeglich-werden\/","title":{"rendered":"Kurzarbeit soll in kirchlichen Tagungsh\u00e4usern m\u00f6glich werden"},"content":{"rendered":"<p>Hannover (epd). Die Einschr\u00e4nkungen durch das Coronavirus wirken sich auch auf kirchliche Tagungsh\u00e4user und Bildungsst\u00e4tten aus. Die eigenwirtschaftlich arbeitenden Einrichtungen k\u00f6nnten ihre Personalkosten unter anderem deswegen nicht mehr aufbringen, weil ihnen aufgrund der Veranstaltungsausf\u00e4lle Einnahmen wegbr\u00e4chen, sagte Arbeitnehmervertreter Thomas M\u00fcller am Montag dem epd. M\u00fcller ist t\u00e4tig in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) der Konf\u00f6deration evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Das Gremium hat seinen Angaben zufolge beschlossen eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Kurzarbeit in den Betrieben zu schaffen.<\/p>\n<p>Betroffen von der Regelung w\u00e4ren nach M\u00fcllers Sch\u00e4tzung bis zu 300 Mitarbeitende in rund zehn Betrieben innerhalb der evangelischen Landeskirchen von Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe sowie der Evangelisch-reformierten Kirche. Die ADK habe sich darauf verst\u00e4ndigt, m\u00f6glichst den \u00abTarifvertrag Covid-19\u00bb zu \u00fcbernehmen, den die Gewerkschaft ver.di und kommunale Arbeitgeber ausgehandelt haben. \u00abDieser Tarifvertrag gilt eigentlich f\u00fcr uns nicht, er soll aber das Richtwerk f\u00fcr unsere Verhandlungen bilden\u00bb, sagte M\u00fcller. Der sonst in den H\u00e4usern geltende Tarifvertrag f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst (TV-L) sehe Kurzarbeit generell nicht vor.<\/p>\n<p>Da der Tarifvertrag \u00abCovid-19\u00bb voraussichtlich am 15. April verbindlich werde, k\u00f6nne auch erst im Anschluss die ADK \u00fcber dessen Wortlaut beraten. Auf dieser Grundlage solle voraussichtlich am 24. April eine \u00c4nderung in der geltenden Dienstvertragsordnung beschlossen werden, erkl\u00e4rte M\u00fcller. Diese solle r\u00fcckwirkend zum 1. April in Kraft treten und am 31. Dezember enden. Die konkrete Ausgestaltung der Kurzarbeit m\u00fcssten dann die Anstellungstr\u00e4ger und die \u00f6rtlichen Mitarbeitervertretungen im Rahmen einer Dienstvereinbarung festhalten.<\/p>\n<p>Schon jetzt seien sich die Mitglieder der ADK dar\u00fcber einig, dass Kurzarbeit nicht f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie in der kirchlichen Verwaltung in Betracht komme. Fest stehe ebenfalls, dass das von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit gew\u00e4hrte Kurzarbeitergeld durch die Anstellungstr\u00e4ger aufgestockt werden soll, sagte M\u00fcller. \u00abF\u00fcr uns ist entscheidend, dass das Nettoeinkommen nur in geringem Umfang abgesenkt wird und sich die Einkommensverluste durch Kurzarbeit gerade f\u00fcr die niedrigeren Entgeltgruppen in engen Grenzen halten.\u00bb<\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hannover (epd). 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