{"id":15572,"date":"2020-10-22T08:38:00","date_gmt":"2020-10-22T06:38:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/religioese-begruendung-hat-konsequenzen-fuer-staatsanwalt\/"},"modified":"2020-10-22T08:38:00","modified_gmt":"2020-10-22T06:38:00","slug":"religioese-begruendung-hat-konsequenzen-fuer-staatsanwalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/religioese-begruendung-hat-konsequenzen-fuer-staatsanwalt\/","title":{"rendered":"Religi\u00f6se Begr\u00fcndung hat Konsequenzen f\u00fcr Staatsanwalt"},"content":{"rendered":"<p>Oldenburg (epd). Nachdem ein Staatsanwalt in einem Berufungsverfahren wegen Kindesmisshandlung vor dem Landgericht Oldenburg sein Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine milde Strafe mit Zitaten aus der Bibel begr\u00fcndet hat, drohen ihm nun Konsequenzen. \u00abReligi\u00f6se Begr\u00fcndungen geh\u00f6ren nicht in ein Pl\u00e4doyer\u00bb, erkl\u00e4rte die Oldenburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag selbstkritisch in einer Stellungnahme. Es d\u00fcrfe kein Zweifel an staatlicher Neutralit\u00e4t gegen\u00fcber den Religionen aufkommen. \u00abUnd schon gar nicht d\u00fcrfen religi\u00f6se Erw\u00e4gungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren.\u00bb<\/p>\n<p> Nach einem Bericht der Oldenburger Nordwestzeitung (online) hat sich der Staatsanwalt f\u00fcr einen 55-j\u00e4hrigen Familienvater eingesetzt, der nachweislich seine Kinder geschlagen hatte. Der Ankl\u00e4ger habe sich dabei auf den Bibelsatz berufen \u00abWer sein Kind liebt, der z\u00fcchtigt es\u00bb, berichtete das Blatt. Der Staatsanwalt habe auch auf Papst Franziskus verwiesen. Der Pontifex hatte im Februar 2015 bei einer Generalaudienz im Vatikan Schl\u00e4ge als Erziehungsma\u00dfnahme indirekt bef\u00fcrwortet, Ohrfeigen jedoch ausdr\u00fccklich abgelehnt.<\/p>\n<p> Der Staatsanwalt relativierte die Taten des Familienvaters nach Angaben der Nordwestzeitung auch mit den Worten, es sei noch gar nicht so lange her, da sei das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt gewesen. Die Vorsitzende Richterin habe fassungslos auf diese Argumente reagiert.<\/p>\n<p> Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Matthias Hirschmann, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), vor Gericht sei zu den \u00c4u\u00dferungen zwar kein Wortprotokoll gef\u00fchrt worden, aber \u00absinnhaftig wird das nicht in Abrede gestellt\u00bb. In seiner Erkl\u00e4rung zu dem Pl\u00e4doyer schrieb er, Kinder h\u00e4tten ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. K\u00f6rperverletzungen gegen Kinder seien im besonderen Ma\u00dfe Unrecht und dies m\u00fcsse auch in einem Pl\u00e4doyer deutlich werden: \u00abDer hier vermittelte Eindruck, Gewalt als Mittel der Kindererziehung sei akzeptabel oder als Bagatellvergehen zu behandeln, ist falsch.\u00bb<\/p>\n<p> Die Staatsanwaltschaft Oldenburg bedauere die \u00fcberaus missverst\u00e4ndliche, unangebrachte und nicht zeitgem\u00e4\u00dfe Wortwahl ihres Anklagevertreters, hie\u00df es weiter. Der Vorgang ist nach Angaben Hirschmanns nun Gegenstand einer internen Aufarbeitung. Zu Art und Umfang m\u00f6glicher Konsequenzen konnte er keine Angaben machen. Das sei Sache der Beh\u00f6rdenleitung.<\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oldenburg (epd). 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