{"id":17892,"date":"2021-07-05T12:47:00","date_gmt":"2021-07-05T10:47:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/protestcamp-gegen-autobahnbau-darf-stehen-bleiben\/"},"modified":"2021-07-06T11:17:21","modified_gmt":"2021-07-06T09:17:21","slug":"protestcamp-gegen-autobahnbau-darf-stehen-bleiben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/protestcamp-gegen-autobahnbau-darf-stehen-bleiben\/","title":{"rendered":"Protestcamp gegen Autobahnbau darf stehen bleiben"},"content":{"rendered":"<p class=\"MsoPlainText\">Oldenburg\/Westerstede (epd). Ein Protestcamp von Klima-Aktivisten gegen den geplanten Bau der Autobahn A20 durch das Ammerland darf weiter stehen bleiben. Nach Ansicht des Oldenburger Verwaltungsgerichts f\u00e4llt das Zeltlager auf einem privaten Grundst\u00fcck voraussichtlich unter den Schutz der Versammlungsfreiheit, teilte das Gericht am Montag mit. Der Landkreis Ammerland und die Polizeidirektion Oldenburg als zust\u00e4ndige Versammlungsbeh\u00f6rde hatten den Abbau des Zeltlagers gefordert.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Die Beh\u00f6rden hatten argumentiert, das Lager sei nicht als Teil einer Versammlung anzusehen. Vielmehr solle es nur zu \u00dcbernachtungszwecken und als Basislager f\u00fcr Protestaktionen in der Umgebung dienen. Der Beschluss vom 2. Juli ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Gegen ihn kann eine Beschwerde bei dem Nieders\u00e4chsischen Oberverwaltungsgericht in L\u00fcneburg eingelegt werden (Az.: 4 B 2325\/21).<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Geklagt hatte dem Gericht zufolge der Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks bei Westerstede, auf dem das Zeltlager steht. Die Wiese liege in unmittelbarer N\u00e4he zu der Trasse der geplanten Autobahn. Die Aktivistinnen und Aktivisten wendeten sich gegen den Bau und forderten eine sozialgerechte Verkehrswende und mehr Klima- und Artenschutz. Das Camp sei als Dauermahnwache bis zum Jahresende dem Landkreis angezeigt worden.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Die Bauaufsichtsbeh\u00f6rde des Landkreises habe das Camp am 7. Juni untersagt und den R\u00fcckbau der Zelte und Toiletten binnen sieben Tagen angeordnet, hie\u00df es. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde begr\u00fcndete die Verf\u00fcgung mit Verst\u00f6\u00dfen gegen das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Bei den Zelten handele es sich um bauliche Anlagen, f\u00fcr die eine Baugenehmigung erforderlich sei. Zudem beeintr\u00e4chtige das Lager die nat\u00fcrliche Eigenart der Landschaft und lasse die Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung bef\u00fcrchten.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Die Verf\u00fcgung habe sich nach summarischer Pr\u00fcfung als rechtswidrig erweisen, gab nun das Gericht bekannt. Es sei wahrscheinlich, dass zumindest ein Teil des Zeltlagers, insbesondere die gr\u00f6\u00dferen Zelte, als eine Versammlung im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes anzusehen seien. Daf\u00fcr spreche der Standort in unmittelbarer N\u00e4he zur geplanten A 20 und die m\u00f6gliche Nutzung der Zelte f\u00fcr Workshops und den Austausch mit der Bev\u00f6lkerung. F\u00fcr die Annahme des Landkreises, dass das Zeltlager vorrangig als Infrastruktur genutzt werden solle, um das etwa zwei Kilometer entfernte Waldst\u00fcck \u00abGarnholter B\u00fcsche\u00bb zu besetzen, habe die Kammer keine hinreichenden Anhaltspunkte gesehen.<\/p>\n<p>Kirche-Oldenburg<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.kirche-oldenburg.de\/\/aktuell\/news-niedersachsen\/artikel\/protestcamp-gegen-autobahnbau-darf-stehen-bleiben\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Protestcamp gegen Autobahnbau darf stehen bleiben<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oldenburg\/Westerstede (epd). Ein Protestcamp von Klima-Aktivisten gegen den geplanten Bau der Autobahn A20 durch das Ammerland darf weiter stehen bleiben. Nach Ansicht des Oldenburger Verwaltungsgerichts f\u00e4llt das Zeltlager auf einem privaten Grundst\u00fcck voraussichtlich unter den Schutz der Versammlungsfreiheit, teilte das Gericht am Montag mit. 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