{"id":21473,"date":"2022-07-04T09:01:00","date_gmt":"2022-07-04T07:01:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/im-zweifel-fuer-den-angeklagten-hoegel-vorgesetzte-gericht-sieht-bisher-keine-beweise-fuer-mitschuld\/"},"modified":"2022-07-05T11:17:21","modified_gmt":"2022-07-05T09:17:21","slug":"im-zweifel-fuer-den-angeklagten-hoegel-vorgesetzte-gericht-sieht-bisher-keine-beweise-fuer-mitschuld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/im-zweifel-fuer-den-angeklagten-hoegel-vorgesetzte-gericht-sieht-bisher-keine-beweise-fuer-mitschuld\/","title":{"rendered":"Im Zweifel f\u00fcr den Angeklagten\u00bb &#8211; H\u00f6gel-Vorgesetzte: Gericht sieht bisher keine Beweise f\u00fcr Mitschuld"},"content":{"rendered":"<p class=\"MsoPlainText\">Oldenburg (epd). Im Prozess zur Mitschuld ehemaliger Vorgesetzter an Taten des Patientenm\u00f6rders Niels H\u00f6gel l\u00e4sst sich aus Sicht des Oldenburger Landgerichtes f\u00fcr einen Teil der Angeklagten eine Verurteilung bisher \u00abnicht mit ausreichender Gewissheit\u00bb rechtfertigen. Das gelte f\u00fcr die vier Angeklagten aus dem Klinikum Oldenburg, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian B\u00fchrmann am Montag in einer vorl\u00e4ufigen Einsch\u00e4tzung des Verfahrensverlaufes etwa zur H\u00e4lfte der momentan angesetzten Prozessdauer. Die Beweisaufnahme habe die daf\u00fcr notwendigen Nachweise bislang nicht erbracht. (Az.: 5 Ks 20\/16)<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">In dem Verfahren, das im Februar begonnen hatte, will die Schwurgerichtskammer kl\u00e4ren, ob sich Vorgesetzte H\u00f6gels mitschuldig gemacht haben. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft in unterschiedlichem Umfang Beihilfe zum Totschlag beziehungsweise versuchten Totschlag jeweils durch Unterlassen vor. Angeklagt sind drei \u00c4rzte sowie drei leitende Pflegerinnen und Pfleger und ein Ex-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Zwar gehe die Kammer davon aus, dass sich im Klinikum Oldenburg durchaus ein betr\u00e4chtliches Misstrauen gegen\u00fcber H\u00f6gel entwickelt habe, sagte B\u00fchrmann. Dieses Misstrauen habe sich im Laufe der Zeit noch gesteigert. Doch auch ein deutliches Unbehagen reiche f\u00fcr die Feststellung vors\u00e4tzlichen Verhaltens nicht aus. Abzuwarten bleibe, ob sich das noch im Verlauf der weiteren Beweisaufnahme \u00e4ndere. N\u00f6tig seien konkrete Anhaltspunkte.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Um in den Oldenburger F\u00e4llen zu einem Urteil kommen zu k\u00f6nnen, pr\u00fcft das Gericht unter anderem Geschehnisse im November 2001. B\u00fchrmann sagte dazu, insbesondere der Umstand, dass H\u00f6gel noch im darauffolgenden Dezember innerhalb des Klinikums selbst die Abteilung habe wechseln k\u00f6nnen, spreche gegen einen Vorsatz bei medizinischen und arbeitsrechtlichen Vorgesetzten. Auch weitere Indizien wie eine Strichliste, die eine Verbindung zwischen Todesf\u00e4llen und H\u00f6gel darstellen sollte, seien nicht stichhaltig genug. Allerdings sei die Beweisaufnahme noch nicht beendet, die Vernehmung weiterer Zeugen stehe aus.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Mit Blick auf die Geschehnisse im Klinikum Delmenhorst sei die Beweisaufnahme noch nicht so weit fortgeschritten wie im Oldenburger Komplex, erg\u00e4nzte B\u00fchrmann. Auch dort sehe das Gericht bisher Indizien f\u00fcr ein wachsendes Misstrauen gegen H\u00f6gel. Durch die Vernehmung weiterer Zeugen sei zu kl\u00e4ren, ob und inwieweit im Handeln der Vorgesetzten die Grenze der Fahrl\u00e4ssigkeit hin zum bedingten Vorsatz \u00fcberschritten sei. \u00abWir m\u00fcssen das mit konkreten Umst\u00e4nden belegen\u00bb, betonte der Vorsitzende Richter. Die Kammer sei \u00abkein Untersuchungsausschuss\u00bb. Bei Unsicherheiten etwa zu zeitlichen Abl\u00e4ufen gelte: \u00abIm Zweifel f\u00fcr den Angeklagten.\u00bb<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Der Ex-Krankenpfleger H\u00f6gel war am 6. Juni 2019 vom Oldenburger Landgericht zu einer lebenslangen Haft wegen 85 Morden verurteilt worden. Er hatte Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschlie\u00dfend reanimieren zu k\u00f6nnen. So wollte er als Lebensretter gl\u00e4nzen.<\/p>\n<p>Kirche-Oldenburg<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.kirche-oldenburg.de\/\/aktuell\/news-niedersachsen\/artikel\/im-zweifel-fuer-den-angeklagten-hoegel-vorgesetzte-gericht-sieht-bisher-keine-beweise-fuer-mitschuld\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Im Zweifel f\u00fcr den Angeklagten\u00bb &#8211; H\u00f6gel-Vorgesetzte: Gericht sieht bisher keine Beweise f\u00fcr Mitschuld<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oldenburg (epd). 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