{"id":22224,"date":"2022-09-22T09:06:00","date_gmt":"2022-09-22T07:06:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/sterbehilfe-ethikrat-betont-bedeutung-von-freier-willensentscheidung\/"},"modified":"2022-09-23T23:17:36","modified_gmt":"2022-09-23T21:17:36","slug":"sterbehilfe-ethikrat-betont-bedeutung-von-freier-willensentscheidung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/sterbehilfe-ethikrat-betont-bedeutung-von-freier-willensentscheidung\/","title":{"rendered":"Sterbehilfe: Ethikrat betont Bedeutung von freier Willensentscheidung"},"content":{"rendered":"<p class=\"MsoPlainText\">Berlin (epd). In der Debatte um eine gesetzliche Regulierung der Suizidassistenz mahnt der Deutsche Ethikrat beim Gesetzgeber eine sorgf\u00e4ltige Abw\u00e4gung von Kriterien f\u00fcr diese Form der Sterbehilfe an. In einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Stellungnahme betont das Expertengremium die Bedeutung der freiverantwortlichen Entscheidung. \u00abEs darf nur zu einem freiverantwortlichen Suizid Hilfe geleistet werden\u00bb, sagte die Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx. Zentral sei es daher, die Voraussetzung f\u00fcr solch eine freie Willensentscheidung zu kl\u00e4ren, erg\u00e4nzte der Rechtsprofessor Helmut Frister. Konkrete Empfehlungen f\u00fcr oder gegen einen der bereits im Bundestag vorliegenden Gesetzentw\u00fcrfe geben die Experten aber nicht ab.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Die Pr\u00fcfung der Freiverantwortlichkeit stelle die Weichen daf\u00fcr, ob dem Selbstbestimmungsrecht oder dem Schutz des Lebens Vorrang gilt, erkl\u00e4rte das Ethikrat-Mitglied Frister. Der Ethikrat warnt dabei vor einem \u00fcberfrachteten Verfahren. Die Anforderungen an die Pr\u00fcfung d\u00fcrften nicht dazu f\u00fchren, dass sie faktisch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nehmen, hie\u00df es.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Gleichzeitig fordert das Gremium mehr Anstrengungen im Bereich der Suizidpr\u00e4vention, um dem Grundrecht auf Leben gerecht zu werden. Der Respekt vor einem freiverantworteten Suizid d\u00fcrfe nicht dazu f\u00fchren, \u00abdass uns Suizide &#8211; als Individuen, institutionell oder gesellschaftlich &#8211; egal sein d\u00fcrfen\u00bb, sagte Buyx. Mehr als 9.000 Menschen h\u00e4tten sich 2021 das Leben genommen.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erkl\u00e4rte das Gericht f\u00fcr nicht zul\u00e4ssig. Nun geht es im Bundestag um eine m\u00f6gliche Folgeregelung. Drei Gruppen mit Abgeordneten verschiedener Fraktionen haben dazu Vorschl\u00e4ge vorgelegt, die unterschiedlich weit gehen etwa bei der Frage der Pr\u00fcfung und Beratungspflicht bei einem Suizidwunsch.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">In seiner 134-seitigen Stellungnahme vermeidet der Ethikrat eine Bewertung der vorliegenden Gesetzentw\u00fcrfe, \u00fcber die im Parlament bereits in erster Lesung beraten wurde. Das Gremium habe versucht, \u00abdas schwierige Gel\u00e4nde zu kartieren, ohne den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern den letzten Schritt der Rechtsausgestaltung vorzugeben oder gar abzunehmen\u00bb, sagte Buyx dem epd. \u00abDie Stellungnahme des Ethikrates weitet den Blick zur Dynamik von Suizidalit\u00e4t insgesamt\u00bb, sagte die evangelische Theologin Petra Bahr, die ebenfalls dem Ethikrat angeh\u00f6rt, dem epd.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">In der Stellungnahme wird deutlich, dass die konkrete rechtliche Regelung auch innerhalb des Ethikrats umstritten ist. In dem 24-k\u00f6pfigen Experten-Gremium w\u00fcrden \u00abzur moralischen Bewertung von Suizidhandlungen, zur Suizidassistenz und zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts verschiedene Auffassungen vertreten\u00bb, hei\u00dft es gleich zu Beginn des 134-seitigen Papiers.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Frister erl\u00e4uterte, einen Dissens gebe es im Ethikrat dar\u00fcber, ob nur Vollj\u00e4hrige Suizidassistenz beanspruchen d\u00fcrfen, ob auch einem f\u00fcr den Fall einer den freien Willen beeintr\u00e4chtigenden Krankheit vorher festgelegten Suizidwunsch nachgekommen werden muss und wie weit eine Aufkl\u00e4rungspflicht gehen soll. Dass es die Aufkl\u00e4rung geben muss, ist dagegen Konsens. Die Betroffenen m\u00fcssten alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte kennen, sagte Frister.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Einigkeit besteht im Rat auch dar\u00fcber, dass eine psychische Erkrankung das Recht auf Hilfe beim Suizid nicht grunds\u00e4tzlich ausschlie\u00dft und Einrichtungen wie Pflegeheime transparent machen sollten, wie sie mit Suizidw\u00fcnschen umgehen. Es gebe keine Pflicht, Suizidassistenz anzubieten, erl\u00e4uterte der katholische Theologe Andreas Lob-H\u00fcdepohl. Einrichtungen d\u00fcrften sie zugleich aber auch nicht verwehren oder verunm\u00f6glichen, dass es innerhalb oder au\u00dferhalb einer Einrichtung dazu kommt. Dieses \u00abMindestma\u00df\u00bb gelte auch f\u00fcr kirchliche Einrichtungen, sagte er.<\/p>\n<p>Kirche-Oldenburg<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.kirche-oldenburg.de\/\/aktuell\/news-niedersachsen\/artikel\/sterbehilfe-ethikrat-betont-bedeutung-von-freier-willensentscheidung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sterbehilfe: Ethikrat betont Bedeutung von freier Willensentscheidung<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (epd). In der Debatte um eine gesetzliche Regulierung der Suizidassistenz mahnt der Deutsche Ethikrat beim Gesetzgeber eine sorgf\u00e4ltige Abw\u00e4gung von Kriterien f\u00fcr diese Form der Sterbehilfe an. In einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Stellungnahme betont das Expertengremium die Bedeutung der freiverantwortlichen Entscheidung. \u00abEs darf nur zu einem freiverantwortlichen Suizid Hilfe geleistet werden\u00bb, sagte die Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx. 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