{"id":22792,"date":"2022-11-30T21:37:20","date_gmt":"2022-11-30T20:37:20","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/impfskandal-ex-krankenschwester-erhaelt-bewaehrungsstrafe-richterin-sieht-fruehes-gestaendnis-als-einzigen-tatbeweis\/"},"modified":"2022-12-01T10:18:56","modified_gmt":"2022-12-01T09:18:56","slug":"impfskandal-ex-krankenschwester-erhaelt-bewaehrungsstrafe-richterin-sieht-fruehes-gestaendnis-als-einzigen-tatbeweis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/impfskandal-ex-krankenschwester-erhaelt-bewaehrungsstrafe-richterin-sieht-fruehes-gestaendnis-als-einzigen-tatbeweis\/","title":{"rendered":"Impfskandal: Ex-Krankenschwester erh\u00e4lt Bew\u00e4hrungsstrafe &#8211; Richterin sieht fr\u00fches Gest\u00e4ndnis als einzigen Tatbeweis &#8211;"},"content":{"rendered":"<p class=\"MsoPlainText\">Oldenburg\/Schortens (epd). Weil sie in einem Corona-Impfzentrum wirkungslose Kochsalzl\u00f6sung in Spritzen aufgezogen hat, ist eine ehemalige Krankenschwester vor dem Landgericht Oldenburg wegen vors\u00e4tzlicher K\u00f6rperverletzung in sechs F\u00e4llen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin Melanie Bitter setzte am Mittwoch die Strafe zur Bew\u00e4hrung aus. Der bundesweite und internationale Rummel in den Medien sollte Warnung genug sein, sagte sie. Die Richterin betonte, dass der einzige Beweis f\u00fcr die Tat das sehr fr\u00fche Gest\u00e4ndnis der Angeklagten sei. Gegen das Urteil k\u00f6nnen die Prozessbeteiligten binnen einer Woche Revision einlegen (Az.: 3 KLs 18\/22).<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Der heute 40-j\u00e4hrigen Angeklagten war nach \u00dcberzeugung des Gerichts am 21. April 2021 im Impfzentrum Schortens-Roffhausen versehentlich eine Impfampulle zerbrochen. Um den Vorfall zu vertuschen, habe sie sechs Spritzen mit Resten aus anderen Ampullen aufgezogen und mit einer Kochsalzl\u00f6sung bis zur Wirkungslosigkeit verd\u00fcnnt. Die Frau habe sich drei Tage sp\u00e4ter zun\u00e4chst einer Kollegin anvertraut und dann ihren Vorgesetzten den Vorfall gebeichtet. Weil nicht mehr festzustellen war, wer die gepanschten Spritzen erhielt und unklar war, ob die Angeklagte weitere wirkungslose Spritzen aufgezogen hat, wurden rund 10.000 Menschen zur Nachimpfung aufgerufen.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Das Gericht habe sich von Beginn an mit der Frage besch\u00e4ftigen m\u00fcssen, ob der Vorfall lediglich \u00abein Missgeschick mit \u00fcblen Folgen oder der Kreuzzug einer Impfgegnerin\u00bb war, sagte Richterin Bitter in ihrer Urteilsbegr\u00fcndung. Die Angeklagte habe impfkritische Posts in den sozialen Medien verbreitet, auch wenn sie selbst keine eigenen verfasst habe.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Hinzu komme, dass zum Zeitpunkt der Tat noch die gef\u00e4hrlichen Alpha- und Delta-Varianten des Coronavirus aktiv waren. \u00abDer Impfstoff war wertvoll und begehrt\u00bb, sagte Bitter. Die Menschen f\u00fcrchteten, \u00abdass der Tod gleich hinter der n\u00e4chsten Ecke lauert\u00bb. Die Aktion der Angeklagten habe weite Teile der Bev\u00f6lkerung verunsichert und die Verl\u00e4sslichkeit des staatlichen Gesundheitssystems infrage gestellt. Daraus habe sich eine erweitere Verdachtslage ergeben.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Doch bleibe trotz umfangreicher Tests und Zeugenbefragungen das Gest\u00e4ndnis der einzige Beweis. \u00abUnklar bleibt jedoch das Motiv\u00bb, sagte Bitter. Der Vorwurf, die Angeklagte habe bewusst Sch\u00e4digungen in Kauf genommen, um ihre eigenen Ansichten durchzusetzen, habe sich nicht best\u00e4tigt. Trotz ihrer Impfskepsis habe sie keine Aufrufe verfasst, sondern als verl\u00e4ssliche Kollegin im Zentrum gearbeitet und dort sogar die Abl\u00e4ufe optimiert. Die Angeklagte hatte ihre Tat mit der Angst vor einem Jobverlust erkl\u00e4rt, doch h\u00e4tte sie nach Auskunft anderer Zeugen keine arbeitsrechtlichen Ma\u00dfnahmen bef\u00fcrchten m\u00fcssen. Allerdings regierten Menschen nach Fehlern manchmal \u00abeinfach bescheuert\u00bb, r\u00e4umte die Richterin ein.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">F\u00fcr die Angeklagte spreche neben dem Gest\u00e4ndnis, dass es so weit bekannt zu keinen k\u00f6rperlichen Folgesch\u00e4den gekommen sei. Auch habe die eigentliche K\u00f6rperverletzung nur in einem kleinen Piks bestanden. Die Frau sei nicht vorbestraft und m\u00fcsse seit Bekanntwerden der Tat einem starken \u00f6ffentlichen Druck standhalten. Au\u00dferdem sei ihr seit dem Vorfall die Berufszulassung entzogen.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Die Angeklagte nahm das Urteil blass und bewegungslos entgegen. In ihrem letzten Wort bedauerte sie ihr Handeln: \u00abIch h\u00e4tte sofort die Wahrheit sagen m\u00fcssen.\u00bb<\/p>\n<p>Kirche-Oldenburg<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.kirche-oldenburg.de\/\/aktuell\/news-niedersachsen\/artikel\/impfskandal-ex-krankenschwester-erhaelt-bewaehrungsstrafe-richterin-sieht-fruehes-gestaendnis-als-einzigen-tatbeweis\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Impfskandal: Ex-Krankenschwester erh\u00e4lt Bew\u00e4hrungsstrafe &#8211; Richterin sieht fr\u00fches Gest\u00e4ndnis als einzigen Tatbeweis &#8211;<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oldenburg\/Schortens (epd). 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