{"id":23429,"date":"2023-02-23T04:21:00","date_gmt":"2023-02-23T03:21:00","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/verfahren-gegen-bremer-pastor-wegen-volksverhetzung-geht-weiter\/"},"modified":"2023-02-27T10:17:23","modified_gmt":"2023-02-27T09:17:23","slug":"verfahren-gegen-bremer-pastor-wegen-volksverhetzung-geht-weiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/verfahren-gegen-bremer-pastor-wegen-volksverhetzung-geht-weiter\/","title":{"rendered":"Verfahren gegen Bremer Pastor wegen Volksverhetzung geht weiter"},"content":{"rendered":"<p>2019 hatte sich der evangelische Pastor Olaf Latzel abf\u00e4llig \u00fcber Gender und Homosexuelle ge\u00e4u\u00dfert. Seit Jahren muss er sich deshalb vor Gericht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten, ein zwischenzeitlicher Freispruch ist aufgehoben.<\/p>\n<p>Bremen (epd). Das Verfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung muss neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt gab der Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Latzels am Donnerstag statt. Das Urteil sei l\u00fcckenhaft, kritisierte der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Schromeck. Mit der Entscheidung geht das Verfahren zur\u00fcck an das Landgericht und muss dort von einer anderen Berufungskammer neu aufgenommen werden. (Az.: 1Ss48\/22)<\/p>\n<p>Der heute 55-j\u00e4hrige Seelsorger der evangelikalen Bremer St.-Martini-Gemeinde hatte sich in einer \u00abbiblischen Fahrschule zur Ehe\u00bb im Oktober 2019 abf\u00e4llig \u00fcber Gender und Homosexuelle ge\u00e4u\u00dfert. Das Bremer Amtsgericht wertete das als Volksverhetzung und verurteilte ihn im November 2020 zu einer Geldstrafe in H\u00f6he von 90 Tagess\u00e4tzen zu je 90 Euro. Das Landgericht hingegen sprach den evangelischen Theologen am 20. Mai des vergangenen Jahres in einem Berufungsverfahren frei. Es sah seine Worte von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.<\/p>\n<p>In der Verhandlung vor dem OLG kritisierte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Florian Maa\u00df, der Freispruch sei nicht ausreichend begr\u00fcndet, weil das Eheseminar im Urteil nicht vollst\u00e4ndig wiedergegeben sei. Zum Verst\u00e4ndnis dessen, was Latzel gesagt habe, m\u00fcssten Gedankeng\u00e4nge und \u00dcberleitungen nachvollziehbar sein. Das sei nur l\u00fcckenhaft m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die Richter des OLG schlossen sich dieser Einsch\u00e4tzung an. Die Feststellungen des Landgerichtes tr\u00fcgen den Freispruch nicht, kritisierte Schromeck. Der Kontext der \u00c4u\u00dferungen Latzels sei in der Begr\u00fcndung der Kammer manchmal nur zusammenfassend, manchmal gar nicht mitgeteilt. Richter Schromeck erg\u00e4nzte mit Blick auf die Grundrechte, dass die Menschenw\u00fcrde die Religionsfreiheit beschr\u00e4nke. Nat\u00fcrlich k\u00f6nne man sich kritisch zur Homosexualit\u00e4t \u00e4u\u00dfern, dann aber komme es auf Form und Wortwahl an.<\/p>\n<p>Vor etwa 30 Ehepaaren hatte Latzel gesagt, Homosexualit\u00e4t sei eine \u00abDegenerationsform von Gesellschaft\u00bb. Er warnte vor einer \u00abHomolobby\u00bb. Und auch: \u00ab\u00dcberall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Sch\u00f6pfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch.\u00bb Eine Tonaufnahme davon war Mitte M\u00e4rz 2020 mit Zustimmung des Pastors auf dem reichweitenstarken Youtube-Kanal des Theologen ver\u00f6ffentlicht worden, der damals knapp 15.000 Abonnenten hatte.<\/p>\n<p>Latzels Verteidiger Sascha B\u00f6ttner zeigte sich entt\u00e4uscht vom Urteil des OLG. Das Landgericht habe mit dem Freispruch die entscheidenden Passagen aus der Anklageschrift gew\u00fcrdigt. Die Urteilsbegr\u00fcndung k\u00f6nne kein Wortlautprotokoll der Hauptverhandlung sein.<\/p>\n<p>Das Revisionsverfahren ist gesetzlich beschr\u00e4nkt auf die Pr\u00fcfung von Rechtsverletzungen, eine Beweisaufnahme gab es deshalb in der knapp 90-min\u00fctigen Sitzung des OLG am Donnerstag nicht. Den Vorschlag von Schromeck, das Verfahren gegen Latzel auch aufgrund der langen Laufzeit von knapp drei Jahren und mit Blick auf den Rechtsfrieden gegen Auflage einzustellen, lehnte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft ab.<\/p>\n<p>Latzel ist seit Dezember 2007 Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche, die aufgrund seiner \u00c4u\u00dferungen im Oktober 2019 ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet hat, das allerdings momentan ruht. Sobald ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil feststehe, werde das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen, sagte Kirchensprecherin Sabine Hatscher. Der dann m\u00f6gliche Strafrahmen h\u00e4nge direkt vom finalen Urteil ab, das die Kirchenleitung auf der Basis der schriftlichen Urteilsbegr\u00fcndung pr\u00fcfen und bewerten werde.<\/p>\n<p>Kirche-Oldenburg<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.kirche-oldenburg.de\/\/aktuell\/news-niedersachsen\/artikel\/verfahren-gegen-bremer-pastor-wegen-volksverhetzung-geht-weiter\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verfahren gegen Bremer Pastor wegen Volksverhetzung geht weiter<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>2019 hatte sich der evangelische Pastor Olaf Latzel abf\u00e4llig \u00fcber Gender und Homosexuelle ge\u00e4u\u00dfert. Seit Jahren muss er sich deshalb vor Gericht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten, ein zwischenzeitlicher Freispruch ist aufgehoben. Bremen (epd). Das Verfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung muss neu aufgerollt werden. 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