{"id":2380,"date":"2015-07-02T09:54:00","date_gmt":"2015-07-02T07:54:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/mehr-duerfen-bleiben-mehr-sollen-gehen-die-aenderungen-im-asylrecht\/"},"modified":"2015-07-02T09:54:00","modified_gmt":"2015-07-02T07:54:00","slug":"mehr-duerfen-bleiben-mehr-sollen-gehen-die-aenderungen-im-asylrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/mehr-duerfen-bleiben-mehr-sollen-gehen-die-aenderungen-im-asylrecht\/","title":{"rendered":"Mehr d\u00fcrfen bleiben, mehr sollen gehen &#8211; Die \u00c4nderungen im Asylrecht"},"content":{"rendered":"<p>Hannover\/Berlin (epd). Mit den aktuellen \u00c4nderungen im Asylrecht verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele: Sie will mehr Menschen, die schon lange in Deutschland leben, ein Bleiberecht erm\u00f6glichen. Auf der anderen Seite will sie das Ausweisungsrecht reformieren, um Abschiebungen besser durchzusetzen. Es ist das zweite gro\u00dfe Asylpaket von Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re (CDU) in dieser Wahlperiode. Am Donnerstagabend sollte der Bundestag es verabschieden. Bereits in der n\u00e4chsten Woche soll es auf der Tagesordnung des Bundesrats stehen. Die \u00c4nderungen im \u00dcberblick:<\/p>\n<p>&#8211; Bleiberecht: Mit dem Gesetz wird erstmals ein Bleiberecht eingef\u00fchrt, das nicht an einen bestimmten Stichtag gebunden ist. Geduldete erhalten k\u00fcnftig einen Aufenthaltstitel, wenn sie gut integriert sind, das hei\u00dft gut Deutsch sprechen und f\u00fcr ihren Lebensunterhalt selbst sorgen oder dies nach aller Voraussicht tun k\u00f6nnen. F\u00fcr Erwachsene gilt, dass sie sich seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten m\u00fcssen oder seit mindestens sechs Jahren, wenn sie minderj\u00e4hrige Kinder haben. F\u00fcr Jugendliche wird die Frist auf vier Jahre herabgesetzt.<\/p>\n<p>&#8211; Duldung in der Ausbildung: Die Bundesl\u00e4nder und die Wirtschaft hatten gefordert, f\u00fcr Jugendliche mit unsicherem Aufenthaltsstatus ein Bleiberecht f\u00fcr die Dauer einer Ausbildung einzuf\u00fchren. Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums stellt das Gesetz nun klar, dass dies prinzipiell m\u00f6glich ist. Der Regelung zufolge soll eine Duldung f\u00fcr die Ausbildung im Ermessen der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde liegen. Ist die Ausbildung bereits begonnen und wird voraussichtlich abgeschlossen, soll die Duldung um jeweils ein Jahr verl\u00e4ngert werden. Das Innenministerium argumentiert, dies gebe Betrieben und Azubis Rechtssicherheit. Einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel gibt es aber weiterhin nicht.<\/p>\n<p>&#8211; Neue Systematik bei Ausweisungen: Das Gesetz bricht mit der bisherigen b\u00fcrokratischen Systematik bei Ausweisungen. K\u00fcnftig sollen Beh\u00f6rden zwischen dem Bleibeinteresse des Betroffenen und dem Ausweisungsinteresse des Staates abwiegen. Das Gesetz definiert daf\u00fcr Anhaltspunkte. So \u00fcberwiegt beispielsweise ein Bleibeinteresse bei besonders guter Integration, ein Ausweisungsinteresse bei schweren Straftaten. F\u00fcr eine \u00c4nderung hatten sich Verwaltungsrichter eingesetzt. Das Bundesinnenministerium beklagt seinerseits eine schleppende Abschiebepraxis und erhofft sich mehr Durchsetzungskraft der neuen Regeln. Ende Juni galten nach seinen Angaben 175.000 Menschen als \u00abvollziehbar ausreisepflichtig\u00bb, 125.000 davon waren aber Geduldete, bei denen beispielsweise die Identit\u00e4t unklar und eine Abschiebung daher schwer m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>&#8211; Definition der Fluchtgefahr: Am heftigsten umstritten ist an dem Gesetz die Definition von Fluchtgefahr, die als Grund f\u00fcr eine Inhaftierung herangezogen wird. Demnach besteht Fluchtgefahr beispielsweise, wenn ein Fl\u00fcchtling, der illegal eingereist ist, \u00fcber seine Identit\u00e4t t\u00e4uscht oder hohe Betr\u00e4ge f\u00fcr Schleuser aufgewandt hat. Fl\u00fcchtlings- und Wohlfahrtsverb\u00e4nde kritisierten, dies schaffe eine Grundlage, um praktisch jeden Asylbewerber zu inhaftieren. Das Innenministerium argumentiert, die Definition m\u00fcsse wegen Europarechts vorgenommen werden, weil sie bislang im Gesetz fehlt. Eine Ausweitung der Haft sei weder geplant noch gew\u00fcnscht.<\/p>\n<p>&#8211; Abschiebegewahrsam: Das Gesetz f\u00fchrt neben der Abschiebehaft ein neues Instrument zum Festhalten derjenigen ein, die abgeschoben werden sollen. Ausl\u00e4nder, die nicht freiwillig ausreisen, k\u00f6nnen bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden. Daf\u00fcr soll es eigene Einrichtungen an Flugh\u00e4fen geben. Wie bei der Abschiebehaft muss der Gewahrsam von einem Richter angeordnet werden.<\/p>\n<p>&#8211; Wiedereinreisesperren: Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt worden ist, k\u00f6nnen k\u00fcnftig mit einem Einreiseverbot belegt werden. Das Verbot wird in der Regel auf f\u00fcnf Jahre befristet. Bei strafrechtlich Verurteilten kann die Frist auf bis zu zehn Jahre angehoben werden.<br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hannover\/Berlin (epd). Mit den aktuellen \u00c4nderungen im Asylrecht verfolgt die Bundesregierung zwei Ziele: Sie will mehr Menschen, die schon lange in Deutschland leben, ein Bleiberecht erm\u00f6glichen. Auf der anderen Seite will sie das Ausweisungsrecht reformieren, um Abschiebungen besser durchzusetzen. Es ist das zweite gro\u00dfe Asylpaket von Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re (CDU) in dieser Wahlperiode. Am Donnerstagabend sollte der Bundestag es verabschieden. 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