{"id":2488,"date":"2015-07-19T08:04:00","date_gmt":"2015-07-19T06:04:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/hannoverscher-mediziner-gegen-neue-gesetzliche-regelung-der-suizidbeihilfe\/"},"modified":"2015-07-19T08:04:00","modified_gmt":"2015-07-19T06:04:00","slug":"hannoverscher-mediziner-gegen-neue-gesetzliche-regelung-der-suizidbeihilfe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/hannoverscher-mediziner-gegen-neue-gesetzliche-regelung-der-suizidbeihilfe\/","title":{"rendered":"Hannoverscher Mediziner gegen neue gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe"},"content":{"rendered":"<p>Hannover (epd). Der Mediziner und Medizinethiker Gerald Neitzke aus Hannover hat sich gegen eine neue gesetzliche Regelung der \u00e4rztlichen Suizidbeihilfe ausgesprochen. Die meisten Fragen, die das Ende des Lebens betr\u00e4fen, seien bereits gut geregelt, sagte Neitzke im Interview mit der \u00abNeuen Presse\u00bb Hannover (Samstagsausgabe). \u00abDie Suizidhilfe ist zul\u00e4ssig, wenn nicht eine andere f\u00fcr den betroffenen Menschen sinnvolle Hilfe m\u00f6glich ist.\u00bb Deshalb m\u00fcsse die Gesetzeslage nicht ge\u00e4ndert werden. \u00abDie Theorie reicht also aus, wir m\u00fcssen uns um die offenkundigen Baustellen in der Praxis k\u00fcmmern.\u00bb<\/p>\n<p>Jeder habe das Recht, auf eine Therapie zu verzichten oder sie abzubrechen, sagte Neitzke. \u00abEs gibt ein Recht auf gute palliative Versorgung, um das Leiden am Lebensende zu lindern.\u00bb Allerdings wendeten nicht alle \u00c4rzte die Regeln auch angemessen an. \u00abZul\u00e4ssige Formen der Hilfe beim Sterben werden nicht ausreichend genutzt.\u00bb<\/p>\n<p>Gesellschaft und \u00c4rzteschaft bewegten sich beim Thema Suizidbeihilfe nicht und trieben sterbewillige Menschen so in die H\u00e4nde von selbsternannten Sterbehelfern, kritisierte der Mediziner. Es sei nicht sinnvoll, \u00c4rzte mit der Aufgabe der Suizidhilfe gesetzlich zu betrauen, bevor das Vertrauen nicht wieder hergestellt sei. \u00abAllerdings werden \u00c4rzte im Moment auch durch ihre Standesvertretungen geg\u00e4ngelt und packen das Thema Suizidbegleitung deshalb nicht an.\u00bb<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Hilfe beim Suizid prinzipiell nicht unter Strafe steht, ist sie \u00c4rzten in der Regel durch Standesrecht untersagt. Im Herbst will der Bundestag eine Regelung zum Umgang mit der Suizidbeihilfe verabschieden. \u00dcber das ethisch schwierige Thema wird \u00fcber Fraktionsgrenzen hinweg beraten. Im Mittelpunkt steht dabei der assistierte Suizid, die Hilfe bei der Selbstt\u00f6tung. Sie steht in Deutschland nicht unter Strafe. Bei der Suizidbeihilfe werden Sterbewilligen beispielsweise todbringende Medikamente \u00fcberlassen. Nicht zur Debatte steht die aktive Sterbehilfe, bei der Todkranken Medikamente direkt verabreicht werden und die unter Strafe steht. Die passive Sterbehilfe, das Sterbenlassen etwa durch Abschalten der Ger\u00e4te, ist politisch nicht umstritten und soll erlaubt bleiben.<br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hannover (epd). Der Mediziner und Medizinethiker Gerald Neitzke aus Hannover hat sich gegen eine neue gesetzliche Regelung der \u00e4rztlichen Suizidbeihilfe ausgesprochen. 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