{"id":2531,"date":"2015-07-21T10:46:00","date_gmt":"2015-07-21T08:46:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/landesregierung-begruesst-karlsruher-urteil-zum-betreuungsgeld\/"},"modified":"2015-07-21T10:46:00","modified_gmt":"2015-07-21T08:46:00","slug":"landesregierung-begruesst-karlsruher-urteil-zum-betreuungsgeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/landesregierung-begruesst-karlsruher-urteil-zum-betreuungsgeld\/","title":{"rendered":"Landesregierung begr\u00fc\u00dft Karlsruher Urteil zum Betreuungsgeld"},"content":{"rendered":"<p>Das Aus f\u00fcr das Betreuungsgeld findet in Niedersachsen vielfach Zustimmung. Landes- und Kommunalpolitiker regten zugleich an, das frei werdende Geld in den Ausbau der Kindertagesst\u00e4tten zu stecken.<\/p>\n<p>Hannover (epd). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld st\u00f6\u00dft in Niedersachsen vielfach auf Zustimmung. Das Gericht habe die richtigen Weichen gestellt und eine bildungspolitisch \u00abv\u00f6llig verfehlte Ma\u00dfnahme\u00bb beendet, sagte Ministerpr\u00e4sident Stephan Weil (SPD) am Dienstag in Hannover. Auch die Gr\u00fcnen im Landtag, die Diakonie sowie Kommunal- und Unternehmerverb\u00e4nde begr\u00fc\u00dften die Karlsruher Entscheidung. Die CDU bedauerte sie dagegen.<\/p>\n<p>Das Verfassungsgericht hatte entschieden, das Betreuungsgeld sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zust\u00e4ndig f\u00fcr ein solches Angebot seien die L\u00e4nder. Dem Bundesgesetzgeber fehle daf\u00fcr die Gesetzgebungskompetenz, hei\u00dft es in dem einstimmig gef\u00e4llten Urteil.<\/p>\n<p>Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) betonte, das dem Betreuungsgeld zugrundeliegende Familienbild sei ein familien- und gleichstellungspolitischer R\u00fcckschritt. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) forderte, die f\u00fcr das Betreuungsgeld vorgesehenen Finanzmittel unverz\u00fcglich den L\u00e4ndern zuzuweisen. Niedersachsen werde dann das Geld zur Qualit\u00e4tsverbesserung in der fr\u00fchkindlichen Bildung nutzen.<\/p>\n<p>Die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Joumaah, bedauerte dagegen die Karlsruher Entscheidung: \u00abDen Eltern geht damit ein St\u00fcck Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder verloren.\u00bb<\/p>\n<p>Vertreter der Kommunen zeigten sich erfreut. Mit den frei werdenden Bundesmitteln sollten die Krippen und Kitas in den Kommunen finanziell entlastet werden, regte der L\u00fcneburger Oberb\u00fcrgermeister und Pr\u00e4sident des Nieders\u00e4chsischen St\u00e4dtetages, Ulrich M\u00e4dge, an.<br \/>\u00abDas gilt f\u00fcr Investitionen, aber auch f\u00fcr die laufenden Betriebskosten\u00bb, sagte der SPD-Politiker: \u00abAu\u00dferdem k\u00f6nnten auch die Elternbeitr\u00e4ge gesenkt werden.\u00bb Der Pr\u00e4sident des Nieders\u00e4chsischen St\u00e4dte- und Gemeindebundes, Marco Trips, sieht in der Abschaffung des Betreuungsgeldes neue Chancen, mehr f\u00fcr die Kinder bildungsferner Familien und von Migranten zu tun.<\/p>\n<p>Diakonie-Chef Christoph K\u00fcnkel sagte: \u00abStudien haben belegt, dass das Betreuungsgeld gerade eine F\u00f6rderung f\u00fcr Kinder aus sozial schw\u00e4cheren Familien verhindert.\u00bb Zudem zeigten Erfahrungen, dass M\u00fctter durch die Geldzahlungen zunehmend auf ihren Beruf verzichteten. Der Betrag von 150 Euro im Monat sei au\u00dferdem zu niedrig gewesen. Das Betreuungsgeld entspreche nicht einmal einem Euro Stundenlohn. \u00abWenn schon Betreuungsgeld, dann m\u00fcsste es sich an einem ordentlichen Gehalt mit Rentenanspr\u00fcchen orientieren.\u00bb<\/p>\n<p>Auch der Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Unternehmerverb\u00e4nde Niedersachsen, Volker M\u00fcller, verwies darauf, dass zu 95 Prozent Frauen das Betreuungsgeld bez\u00f6gen. Dies f\u00fchre dazu, dass sie nach der Geburt eines Kindes l\u00e4nger vom Arbeitsplatz fern blieben und in der Folge Nachteile bei Karriere und Einkommen in Kauf nehmen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>Bisher erhielten Eltern seit August 2013 pro Kind monatlich 150 Euro, wenn ihr Kind nicht in einer staatlich unterst\u00fctzten Kindertagesst\u00e4tte oder in einer Tagespflege betreut wurde. Die Eltern konnten die staatliche Leistung vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats beanspruchen.<br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Aus f\u00fcr das Betreuungsgeld findet in Niedersachsen vielfach Zustimmung. Landes- und Kommunalpolitiker regten zugleich an, das frei werdende Geld in den Ausbau der Kindertagesst\u00e4tten zu stecken. Hannover (epd). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld st\u00f6\u00dft in Niedersachsen vielfach auf Zustimmung. Das Gericht habe die richtigen Weichen gestellt und eine bildungspolitisch \u00abv\u00f6llig verfehlte Ma\u00dfnahme\u00bb beendet, sagte Ministerpr\u00e4sident Stephan Weil (SPD) am Dienstag in Hannover. Auch die Gr\u00fcnen im Landtag, die Diakonie sowie Kommunal- und Unternehmerverb\u00e4nde begr\u00fc\u00dften die Karlsruher Entscheidung. Die CDU bedauerte sie dagegen. Das Verfassungsgericht hatte entschieden, das Betreuungsgeld sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. 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