{"id":27984,"date":"2025-12-19T11:56:39","date_gmt":"2025-12-19T10:56:39","guid":{"rendered":"https:\/\/christusnews.de\/site\/sexualisierte-gewalt-neue-ordnung-fuer-anerkennungsleistungen-startet-in-niedersachsen-und-bremen-anfang-januar\/"},"modified":"2025-12-19T22:17:21","modified_gmt":"2025-12-19T21:17:21","slug":"sexualisierte-gewalt-neue-ordnung-fuer-anerkennungsleistungen-startet-in-niedersachsen-und-bremen-anfang-januar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/sexualisierte-gewalt-neue-ordnung-fuer-anerkennungsleistungen-startet-in-niedersachsen-und-bremen-anfang-januar\/","title":{"rendered":"Sexualisierte Gewalt: Neue Ordnung f\u00fcr Anerkennungsleistungen startet in Niedersachsen und Bremen Anfang Januar"},"content":{"rendered":"<p>Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische Evangelische Kirche haben eine neue Ordnung f\u00fcr die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und setzt die Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Anerkennung sexualisierter Gewalt um, sodass es in Zukunft gemeinsame Standards f\u00fcr Anerkennungsverfahren geben wird. Die Aufsichtsgremien der diakonischen Werke in Niedersachsen werden zeitnah entsprechende Beschl\u00fcsse fassen. Auch der Verwaltungsrat des Diakonischen Werkes in Bremen wird voraussichtlich Anfang 2026 den neuen Regelungen zustimmen.<\/p>\n<p>Viele Regelungen, die die neue Richtlinie vorsieht, galten f\u00fcr den Bereich Niedersachsen und Bremen auch bisher schon. Das betrifft etwa die Zusammensetzung der Anerkennungskommission, die \u00fcber die Gew\u00e4hrung und die H\u00f6he von Anerkennungsleistungen f\u00fcr betroffene Personen entscheidet. In der gemeinsamen Kommission f\u00fcr Niedersachsen und Bremen arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen mit, von denen mindestens eine Person die Bef\u00e4higung zum Richteramt haben muss. Kein Mitglied darf im aktiven Dienst bei Kirche und Diakonie besch\u00e4ftigt sein. Wie bisher gilt, dass f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Anerkennungsleistungen kein Vollbeweis notwendig ist, sondern die Plausibilit\u00e4t des geschilderten Tatgeschehens ausreicht.<\/p>\n<p>Neu ist das Kombinationsmodell f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Anerkennungsleistungen: Neben einer individuellen Leistung, die die Kommission nach einer Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung zuspricht und f\u00fcr die es keine Obergrenze gibt, steht betroffenen Personen k\u00fcnftig zus\u00e4tzlich eine pauschale Leistung in H\u00f6he von 15.000 Euro zu, wenn die Tat den Tatbestand einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Der Ratsvorsitzende der Konf\u00f6deration evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Bischof Thomas Adomeit (Oldenburg), sagt: \u201eEs war uns wichtig, dass wir den Beschluss der Anerkennungsrichtlinie durch den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland fristgerecht f\u00fcr Niedersachsen und Bremen umsetzen. Das ist gelungen und damit gibt es zum 1. Januar 2026 ein transparentes und rechtssicheres Verfahren, auf das sich betroffene Personen verlassen k\u00f6nnen. An einer Reihe von Punkten setzen wir den Weg fort, der f\u00fcr unseren Bereich schon seit Jahren galt und sich bew\u00e4hrt hat. Die Neuerungen sind wichtige Schritte, um unserer Verantwortung gegen\u00fcber betroffenen Personen gerecht zu werden.\u201c<\/p>\n<p>Neben dem Kombinationsmodell ist auch neu, dass betroffene Personen sich an eine Koordinierungskommission auf Ebene der EKD wenden k\u00f6nnen, wenn sie mit der Entscheidung der Anerkennungskommission nicht einverstanden sind. Das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung werden die Kirchen und die Diakonie in Niedersachsen und Bremen dann entsprechend umsetzen. Wie bisher gibt es f\u00fcr die Anerkennungskommission die M\u00f6glichkeit, in nicht verj\u00e4hrten F\u00e4llen auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. Das gilt nur, wenn der betroffenen Person der Weg zu einem Zivilgericht auch zuzumuten ist und es auch keine anderen Hindernisse gibt, die der Durchsetzung des Anspruches entgegenstehen w\u00fcrden. Dieses Vorgehen entspricht im Wesentlichen der aktuellen Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland und wird als Erg\u00e4nzung aufgenommen.<\/p>\n<p>Christian Frehrking, Mitglied des Rates der Konf\u00f6deration evangelischer Kirchen in Niedersachsen und Pr\u00e4sident des Landeskirchenamts der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe, sagt: \u201eEs war im Sinn der betroffenen Personen dringend notwendig, dass die Anerkennungsrichtlinie zeitnah in geltendes Recht der Kirchen und der Diakonie umgesetzt wird. Wir schaffen damit jetzt einen Rahmen, der an vielen Stellen den Weg fortschreibt, den wir bisher schon f\u00fcr Niedersachsen und Bremen gegangen sind. Wichtig war uns, dass wir insbesondere bei aktuellen F\u00e4llen den Zivilrechtsweg nicht unber\u00fccksichtigt lassen wollen. Auch wenn der Hinweis auf die staatlichen Gerichte in der Praxis bislang nie zu einer Abweisung eines Antrags auf Anerkennungsleistungen gef\u00fchrt hat, ist er nach unserem Verst\u00e4ndnis ein wichtiges Signal: Als evangelische Kirchen und Diakonie stehen wir mit unserem Anerkennungsverfahren nicht au\u00dferhalb des staatlichen Rechts.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Kirche-Oldenburg<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.kirche-oldenburg.de\/aktuelles\/detail\/sexualisierte-gewalt-neue-ordnung-fuer-anerkennungsleistungen-startet-in-niedersachsen-und-bremen-anfang-januar\" target=\"_blank\">Sexualisierte Gewalt: Neue Ordnung f\u00fcr Anerkennungsleistungen startet in Niedersachsen und Bremen Anfang Januar<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische Evangelische Kirche haben eine neue Ordnung f\u00fcr die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen beschlossen. Sie tritt am 1. 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