{"id":3258,"date":"2015-11-20T22:02:00","date_gmt":"2015-11-20T21:02:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/herbstsynode-der-oldenburgischen-kirche-und-ihre-entscheidungen\/"},"modified":"2015-11-20T22:02:00","modified_gmt":"2015-11-20T21:02:00","slug":"herbstsynode-der-oldenburgischen-kirche-und-ihre-entscheidungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/herbstsynode-der-oldenburgischen-kirche-und-ihre-entscheidungen\/","title":{"rendered":"Herbstsynode der oldenburgischen Kirche und ihre Entscheidungen"},"content":{"rendered":"<p>Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben auf ihrer 4. Tagung in Rastede am Freitag, 20. November, Dr. Susanne Teichmanis zum neuen juristischen Mitglied des Oberkirchenrates gew\u00e4hlt. Bereits im ersten Wahlgang erhielt Teichmanis 39 Stimmen. Auf ihre Mitbewerberin Friederike Heidland, Kirchenrechtsdirektorin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand der Schulstiftung der badischen Landeskirche, entfielen 18 Stimmen. <\/p>\n<p>Susanne Teichmanis (47) ist derzeit Oberkirchenr\u00e4tin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Leiterin des Referats Recht und Rechnungspr\u00fcfung der badischen Landeskirche. Sie nahm die Wahl zur neuen juristischen Oberkirchenr\u00e4tin an. Entsprechend dem auf der 3. Tagung der Synode im Mai verabschiedeten Oberkirchenratsgesetz wurde Teichmanis unbefristet berufen. Sie wird ihr neues Amt wahrscheinlich im kommenden Fr\u00fchjahr antreten. Sie wird Nachfolgerin von Oberkirchenrat i.R. Wolfram Friedrichs, der Ende April dieses Jahres aus dem aktiven Dienst der oldenburgischen Kirche ausgeschieden ist.<br \/>\n<br \/>Die neue juristische Oberkirchenr\u00e4tin wird Leiterin des Dezernates II \u201eRecht und Finanzen\u201c im Evangelisch-lutherischen Oberkirchenrat in Oldenburg. Zu den Aufgaben des Dezernates II geh\u00f6ren unter anderem, die Arbeitsbereiche: Recht, Finanzen, Liegenschaften, Bau, Allgemeine Verwaltung, Steuern und Meldewesen, Personalien der Verwaltung, Aufsicht und Beratung der Kirchengemeinden, Synode und Kreissynoden, Rechnungspr\u00fcfung sowie Finanzierung von Kindertagesst\u00e4tten.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Haushalt f\u00fcr 2016 in H\u00f6he von 90,2 Millionen Euro<br \/><\/span>Die Synodalen der oldenburgischen Kirche haben auf ihrer 48. Synode den Haushaltsplan der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg f\u00fcr das Haushaltsjahr 2016 mit einem Volumen von 90,2 Millionen Euro beschlossen. Die Synodalen stimmten dem Haushaltsplan mit gro\u00dfer Mehrheit zu. Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, ist eine R\u00fccklagen-Entnahme von 0,9 Millionen Euro vorgesehen.<br \/>\n<br \/>In ihrem Bericht aus dem Finanzausschuss berichtete die Vorsitzende Friederike Meyer, dass beim Haushalt 2016 eine Steigerung der Kirchensteuern von 2,4 Prozent in diesem Jahr ber\u00fccksichtigt worden sei. <br \/>Die Allgemeine Zuweisung f\u00fcr die Kirchengemeinden f\u00fcr die Jahre 2016 und 2017 werden auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung (Tarifsteigerung 2,3 Prozent) erh\u00f6ht.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">F\u00f6rdermittel f\u00fcr Fl\u00fcchtlingsarbeit in den Kirchengemeinden<br \/><\/span>Einstimmig hatte die Synode bereits am Donnerstag beschlossen, zus\u00e4tzliche 300.000 Euro f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingsarbeit in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden bereitzustellen. Danach k\u00f6nnen die sechs Kirchenkreise jeweils bis zu 40.000 Euro f\u00fcr Fl\u00fcchtlingsprojekte in den Gemeinden abrufen. Weitere 60.000 Euro werden in einem gemeinsamen Fonds von Kirche und Diakonie bereitstehen.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Reformationsjubil\u00e4um 2017<br \/><\/span>F\u00fcr die geplanten Vorhaben zum Reformationsjubil\u00e4um 2017 erh\u00f6hte die Synode die Mittel auf 170.00 Euro f\u00fcr das Haushaltsjahr 2016. Die Mittel sollen auf das Jahr 2017 \u00fcbertragbar sein. F\u00fcr das Jahr 2017 ist mit der Beantragung der gleichen Summe zu rechnen. Geplant sind Projekte auf drei Ebenen. Zur EKD-Ebene z\u00e4hlt die gemeinsame Pr\u00e4sentation der oldenburgischen, bremischen und reformierten Kirche in einem Ladenlokal im Zentrum von Wittenberg, die Teilnahme am europ\u00e4ischen Stationenweg, der in Wilhelmshaven haltmachen wird, sowie die Teilnahme an einem Konfirmandencamp in Wittenberg. <\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Mehr Geld f\u00fcr den Erhalt von Orgeln im Oldenburger Land<br \/><\/span>Die Haushaltsstelle \u201eOrgelwesen\u201c wird f\u00fcr das Haushaltsjahr 2016 von derzeit 12.500 Euro auf 200.000 Euro aufgestockt. Die Orgellandschaft, die zu den bedeutendsten Leistungen und Kulturdenkm\u00e4lern im Nordwesten geh\u00f6rt, soll gesch\u00fctzt und erhalten werden. Von den 231 Orgeln im Gebiet der oldenburgischen Kirche sind 41 Orgeln als historisch sehr wertvoll einzustufen. An 24 Orgeln m\u00fcssen zeitnah gr\u00f6\u00dfere Reparaturen erfolgen. Ebenso m\u00fcssen auch die neueren Orgeln bedacht und gepflegt werden. Von den Kirchengemeinden werden dabei hohe finanzielle Leistungen abverlangt, deshalb sind h\u00f6here Finanzmittel f\u00fcr den Orgelfonds notwendig.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Bauzuschuss f\u00fcr die Jugendkirche Delmenhorst<br \/><\/span>Die Synode hat weiterhin beschlossen, eine Zuweisung in H\u00f6he von 280.000 Euro zweckgebunden f\u00fcr das Bauvorhaben Jugendkirche Delmenhorst der Kirchengemeinde Hasbergen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Daf\u00fcr wird die Haushaltsstelle \u201eZuweisung f\u00fcr Investitionen an Kirchengemeinden\u201c entsprechend erh\u00f6ht. F\u00fcr das Projekt nicht ben\u00f6tigte Mittel sollen f\u00fcr andere Bauma\u00dfnahmen verwendet werden. <\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Visitationsgesetz verabschiedet<br \/><\/span>Die Synodalen verabschiedeten am Freitag nach kurzer Aussprache das Visitationsgesetz. Der neue Ansatz, die Visitation als wertsch\u00e4tzenden Besuch und Wahrnehmung zu sehen, und die l\u00e4ngere Erprobungsphase dieses Gesetzes wurde nachdr\u00fccklich gew\u00fcrdigt. Die Visitation, die als Besuch im Licht der gegenseitigen Wahrnehmung und Wertsch\u00e4tzung angelegt ist, wurde in den letzten Jahren erprobt und in verschiedenen Gremien ausgewertet. Dabei sind die Erfahrungen der Visitationsteams und der visitierten Kirchengemeinden in die \u00dcberabreitungen eingeflossen. In der nun zweiten Auflage haben sich \u00c4nderungen bei der Eingrenzung der zeitlichen Abl\u00e4ufe und bei der Visitation von rechtlich selbstst\u00e4ndigen Werke und Einrichtung ergeben, um auch diese visitieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die rund 60 Synodalen sowie G\u00e4ste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagten vom 19. bis 20. November im Ev. Bildungshaus Rastede. <\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold\">Weitere Information und Beschl\u00fcsse sowie Fotos zur Synodentagung und <\/span><span style=\"font-weight: bold\"><span style=\"font-weight: bold\">auch einen Videoclip zur Pr\u00e4sentation von Dr. Susanne Teichmanis<\/span> finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de\/kirche-gemeinden\/synode\/448-synode.html <\/span><br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben auf ihrer 4. Tagung in Rastede am Freitag, 20. November, Dr. Susanne Teichmanis zum neuen juristischen Mitglied des Oberkirchenrates gew\u00e4hlt. Bereits im ersten Wahlgang erhielt Teichmanis 39 Stimmen. Auf ihre Mitbewerberin Friederike Heidland, Kirchenrechtsdirektorin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand der Schulstiftung der badischen Landeskirche, entfielen 18 Stimmen. Susanne Teichmanis (47) ist derzeit Oberkirchenr\u00e4tin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Leiterin des Referats Recht und Rechnungspr\u00fcfung der badischen Landeskirche. Sie nahm die Wahl zur neuen juristischen Oberkirchenr\u00e4tin an. Entsprechend dem auf der 3. 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