{"id":4964,"date":"2016-08-24T08:07:00","date_gmt":"2016-08-24T06:07:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/landesverband-widerspricht-bundesgewerkschaft-niqab-verbot-in-der-schule-ist-richtig\/"},"modified":"2016-08-24T08:07:00","modified_gmt":"2016-08-24T06:07:00","slug":"landesverband-widerspricht-bundesgewerkschaft-niqab-verbot-in-der-schule-ist-richtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/landesverband-widerspricht-bundesgewerkschaft-niqab-verbot-in-der-schule-ist-richtig\/","title":{"rendered":"Landesverband widerspricht Bundesgewerkschaft: Niqab-Verbot in der Schule ist richtig"},"content":{"rendered":"<p>Hannover\/Osnabr\u00fcck (epd). Die nieders\u00e4chsische Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterst\u00fctzt die Entscheidung des Osnabr\u00fccker Abendgymnasiums, eine vollverschleierte Sch\u00fclerin vom Unterricht auszuschlie\u00dfen. Der Landesverband distanziere sich damit ausdr\u00fccklich von einer Stellungnahme des Bundesverbandes der GEW, betonte der Landesvorsitzende Eberhard Brandt am Mittwoch in Hannover.<\/p>\n<p>GEW-Hauptvorstand Ilka Hoffmann hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, die Gewerkschaft lehne den Ausschluss vollverschleierter M\u00e4dchen und Frauen vom Schulunterricht ab. Frauen d\u00fcrften nicht von Bildung ausgeschlossen werden, nur weil sie Burka oder Niqab tr\u00fcgen.<\/p>\n<p>Brandt hielt dem entgegen, diese Aussage sei lediglich die pers\u00f6nliche Auffassung der Bundesfunktion\u00e4rin: \u00abDiese entspricht nicht der Beschlusslage der GEW und ist mit dem Landesverband nicht abgesprochen.\u00bb<\/p>\n<p>Er teile die Auffassung des Sophie-Scholl-Abendgymnasiums, dass das Tragen eines Niqab mit der Teilnahme am Unterricht unvereinbar ist, sagte der Landesvorsitzende. \u00abP\u00e4dagogische Kommunikation und Interaktion mit Mitsch\u00fclerinnen und Mitsch\u00fclern erfordern ein offenes Gesicht.\u00bb<\/p>\n<p>Gerade dieses Abendgymnasium ist nach den Worten Brandts f\u00fcr seine religi\u00f6se und weltanschauliche Toleranz bekannt und erm\u00f6gliche Erwachsenen unterschiedlicher Herkunft den Zugang zum Abitur. Ein Kopftuch errege an dieser Schule keine Aufregung, sondern werde akzeptiert. In der Abw\u00e4gung von Religionsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag m\u00fcsse es beim Niqab-Verbot bleiben.<\/p>\n<p>Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Osnabr\u00fcck den Antrag einer Muslimin abgelehnt, im Unterricht am Abendgymnasium einen Gesichtsschleier tragen zu d\u00fcrfen. Die Schule hatte die junge Deutsche zun\u00e4chst im April aufgenommen. Nach Angaben des Gerichts hatte sich jedoch zu Beginn des Schuljahres herausgestellt, dass die Muslimin sich aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden verpflichtet sah, einen Niqab zu tragen. Daraufhin war ihr die bereits erteilte Zulassung wieder entzogen worden. Gegen die Entscheidung kann die Muslimin innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Begr\u00fcndung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht L\u00fcneburg einlegen.<\/p>\n<p>Auf Nachfrage erl\u00e4uterte eine Sprecherin der Landesschulbeh\u00f6rde, sie k\u00f6nne keine Auskunft dar\u00fcber geben, ob die Sch\u00fclerin sich mittlerweile von der Schule abgemeldet habe oder ob sie ohne Niqab am Unterricht teilnehme. Das gebiete der Pers\u00f6nlichkeitsschutz der jungen Frau.<\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hannover\/Osnabr\u00fcck (epd). Die nieders\u00e4chsische Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterst\u00fctzt die Entscheidung des Osnabr\u00fccker Abendgymnasiums, eine vollverschleierte Sch\u00fclerin vom Unterricht auszuschlie\u00dfen. 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