{"id":5003,"date":"2016-08-26T08:33:00","date_gmt":"2016-08-26T06:33:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/behoerden-schieben-15-jaehrige-albanerin-aus-der-wesermarsch-ab\/"},"modified":"2016-08-26T08:33:00","modified_gmt":"2016-08-26T06:33:00","slug":"behoerden-schieben-15-jaehrige-albanerin-aus-der-wesermarsch-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/behoerden-schieben-15-jaehrige-albanerin-aus-der-wesermarsch-ab\/","title":{"rendered":"Beh\u00f6rden schieben 15-j\u00e4hrige Albanerin aus der Wesermarsch ab"},"content":{"rendered":"<p>Brake\/Kr. Wesermarsch (epd). Die Beh\u00f6rden im Landkreis Wesermarsch haben nach Angaben des Nieders\u00e4chsischen Fl\u00fcchtlingsrates eine 15-j\u00e4hrige Albanerin am 17. August verhaftet und abgeschoben, ohne ihre bereits freiwillig ausgereisten Eltern zu benachrichtigen. Die Minderj\u00e4hrige habe bei Freunden der Eltern gelebt und am 1. August eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten angetreten. Der Fl\u00fcchtlingsrat kritisierte einen \u00abmissachtenden, r\u00fccksichtslosen\u00bb Umgang mit der Jugendlichen. Er forderte den Landkreis auf, ihr die R\u00fcckkehr zu erlauben, damit sie ihre Ausbildung fortsetzen k\u00f6nne. Eine Sprecherin der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde wies die Anschuldigungen zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden-Sprecherin sagte auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass die Abschiebung vom Verwaltungsgericht in Oldenburg und dem Oberverwaltungsgericht in L\u00fcneburg als rechtens erkl\u00e4rt worden sei. Weitere Informationen k\u00f6nnten wegen des Wochenendes erst am Montag erteilt werden.<\/p>\n<p>Dem Fl\u00fcchtlingsrat zufolge verf\u00fcgte die 15-J\u00e4hrige \u00fcber eine sogenannte Grenz\u00fcbergangsbescheinigung, die noch bis zum Ende des Monats g\u00fcltig gewesen sei. Die Beh\u00f6rden h\u00e4tten ihr damit Zeit f\u00fcr eine freiwillige Ausreise bis Ende August bewilligt. Eine Abschiebung sei also noch gar nicht vollziehbar gewesen. Um ihre Ausbildung beenden zu k\u00f6nnen, habe die Jugendliche f\u00fcr die Zeit der Lehre eine Duldung beantragt. Doch ohne den Antrag zu entscheiden, h\u00e4tten die Beh\u00f6rden die Abschiebung eingeleitet.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Fl\u00fcchtlingsrates verst\u00f6\u00dft dieses Vorgehen gegen die einschl\u00e4gigen Normen zum Schutz von Minderj\u00e4hrigen. Au\u00dferdem versto\u00dfe die Abschiebung gegen einen sogenannten Vorgriffserlass. Darin bittet das Innenministerium mit Blick auf ein in K\u00fcrze in Kraft tretendes Gesetz, Jugendliche weiterhin zu dulden, die zum 1. August eine Ausbildung angetreten haben.<\/p>\n<p>Als die Abgeschobene am Flughafen in Albanien angekommen sei, habe sie niemand angeholt, weil die Eltern nicht informiert waren, hie\u00df es. Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrften laut Gesetz Minderj\u00e4hrige jedoch nur dann abgeschoben werden, wenn sichergestellt sei, dass Familienmitglieder, Personensorgeberechtigte oder eine geeignete Aufnahmeeinrichtung die Kinder in Empfang nehmen und unterbringen k\u00f6nnen. Bei jeder Abschiebung von Minderj\u00e4hrigen m\u00fcsse zudem vorab das Jugendamt eingeschaltet werden, um den Vorrang des Kinderschutzes vor aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Der Fl\u00fcchtlingsrat bezweifle, dass das Jugendamt seine Aufgabe wahrgenommen habe, hie\u00df es weiter. Pflegeeltern h\u00e4tten zwar die Vormundschaft beantragt aber noch nicht bewilligt bekommen. Da die Minderj\u00e4hrige also keinen Vormund besa\u00df, h\u00e4tte das Jugendamt f\u00fcr ihre Rechte eintreten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Source: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Brake\/Kr. Wesermarsch (epd). 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