{"id":6056,"date":"2017-02-27T11:14:00","date_gmt":"2017-02-27T10:14:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/gericht-stoppt-verkaufsoffene-sonntage-in-leer\/"},"modified":"2017-02-27T11:14:00","modified_gmt":"2017-02-27T10:14:00","slug":"gericht-stoppt-verkaufsoffene-sonntage-in-leer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/gericht-stoppt-verkaufsoffene-sonntage-in-leer\/","title":{"rendered":"Gericht stoppt verkaufsoffene Sonntage in Leer"},"content":{"rendered":"<p>Oldenburg\/Leer (epd). Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat drei verkaufsoffene Sonntage in Leer vorerst gestoppt. Die Richter gaben damit einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di statt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass eine Sonntags\u00f6ffnung nur stattfinden d\u00fcrfe, wenn ein besonderer Grund vorliege. Allein das wirtschaftliche Umsatzinteresse der Ladeninhaber oder ein \u00abShopping-Interesse\u00bb der potenziellen K\u00e4ufer reichten nicht aus (Az. 12 B 353\/17).<\/p>\n<p>Betroffen sind die geplanten Verkaufstage am 2. April, 1. Oktober und 5. November, die die Werbegemeinschaft Leer parallel zu einem Fr\u00fchlingsmarkt, einem Herbstmarkt und dem Tag der Ostfriesen anbieten wollte. Die Stadt Leer hatte die \u00d6ffnung von Gesch\u00e4ften im gesamten Stadtgebiet zun\u00e4chst gem\u00e4\u00df dem nieders\u00e4chsischen Gesetz \u00fcber Laden\u00f6ffnungs- und Verkaufszeiten genehmigt. Die Gewerkschaft argumentierte dagegen, dass das Gesetz verfassungswidrig sei und deshalb die Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigen k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Erst im Januar war das Verwaltungsgericht Osnabr\u00fcck in einem \u00e4hnlichen Fall zu dem Schluss gekommen, dass Regelungen \u00fcber verkaufsoffene Sonntage im nieders\u00e4chsischen Laden\u00f6ffnungsgesetz verfassungswidrig sind und hatte daraufhin eine bereits genehmigte Laden\u00f6ffnung in Nordhorn gekippt. Im November 2016 hatte das Verwaltungsgericht in Hannover zwei verkaufsoffene Sonntage der Stadt Laatzen gestoppt. In Laatzen waren parallel ein Neujahrsmarkt und ein sogenannter Autofr\u00fchling geplant. Dem Gericht reichten diese Veranstaltungen jedoch als Grund nicht aus.<\/p>\n<p>Das Oldenburger Gericht folgte jetzt f\u00fcr Leer der Rechtssprechung des hannoverschen Gerichts f\u00fcr Laatzen. Es wertete den Fr\u00fchlingsmarkt, den Herbstmarkt und auch den Tag der Ostfriesen als Alibiveranstaltungen, die nur vorgeschoben seien, um die Gesch\u00e4fts\u00f6ffnungen an den Sonntagen zu rechtfertigen. Im Vordergrund st\u00fcnden jeweils die Laden\u00f6ffnungen und nicht die angef\u00fchrten M\u00e4rkte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde am nieders\u00e4chsischen Oberverwaltungsgericht in L\u00fcneburg m\u00f6glich.<br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oldenburg\/Leer (epd). Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat drei verkaufsoffene Sonntage in Leer vorerst gestoppt. Die Richter gaben damit einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di statt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass eine Sonntags\u00f6ffnung nur stattfinden d\u00fcrfe, wenn ein besonderer Grund vorliege. 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