{"id":7779,"date":"2017-08-16T10:21:00","date_gmt":"2017-08-16T08:21:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/niedersachsen-beschliesst-verschleierungsverbot-in-schulen\/"},"modified":"2017-08-16T10:21:00","modified_gmt":"2017-08-16T08:21:00","slug":"niedersachsen-beschliesst-verschleierungsverbot-in-schulen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/niedersachsen-beschliesst-verschleierungsverbot-in-schulen\/","title":{"rendered":"Niedersachsen beschlie\u00dft Verschleierungsverbot in Schulen"},"content":{"rendered":"<p>Hannover (epd). Der nieders\u00e4chsische Landtag hat ein Verbot von Gesichtsschleiern und Vollverschleierungen in Schulen auf den Weg gebracht. Das Plenum stimmte am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, Gr\u00fcnen, FDP und CDU f\u00fcr eine Erg\u00e4nzung des Paragrafen 58 des Schulgesetzes. Demnach wird Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ganz allgemein die Pflicht auferlegt, alles zu unterlassen, \u00abwas den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Schulbetrieb unm\u00f6glich macht\u00bb. Darunter ist auch eine Verschleierung zu verstehen, selbst wenn davon in dem Gesetzestext nicht mehr direkt die Rede ist.<\/p>\n<p>Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) bezeichnete die \u00c4nderung dennoch als \u00abklare und praxisnahe Rechtsgrundlage f\u00fcr den Umgang mit Verschleierungen an Schulen\u00bb. Stefan Politze (SPD) sprach von einem \u00abgemeinsam tragf\u00e4higen Kompromiss\u00bb vor dem Hintergrund, dass das Gesetz sowohl in die Religionsfreiheit als auch in den staatlichen Bildungsauftrag von Schulen eingreife. F\u00fcr die Gr\u00fcnen wies Heiner Scholing darauf hin, dass die Schwierigkeit darin bestehen werde, das Gesetzes mit p\u00e4dagogischen Mittel umzusetzen. Mit der Regelung solle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Zugang zu Bildung erm\u00f6glicht werden, sie sollen aber nicht ausgeschlossen werden, betonte Scholing.<\/p>\n<p>J\u00f6rg Hillmer (CDU) nannte die Regelung einen Minimalkonsens. \u00abWir sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden.\u00bb Er k\u00fcndigte an, die CDU werde weiter daran arbeiten, ein Verh\u00fcllungsverbot in allen \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden von Land und Kommunen gesetzlich zu verankern. \u00abWir werden das Thema wieder aufrufen. Heute gehen wir nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung.\u00bb Auch der FDP-Fraktion geht das Gesetz noch nicht weit genug. Allerdings stelle es eine klare Verbesserung f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler dar, sagte Stefan Birkner.<\/p>\n<p>Bereits im Vorfeld der Landtagssitzung hatten die nieders\u00e4chsischen Islamverb\u00e4nde Ditib und Schura das Verbot als populistisch und kontraproduktiv kritisiert. Mit Zwang w\u00fcrde eine Protesthaltung allenfalls weiter verst\u00e4rkt. Im Einzelfall k\u00f6nne ein Imam, der den Jugendlichen die Grundlagen der Religion erkl\u00e4re, mehr bewirken als staatliche Verbote, sagte der Schura-Vorsitzende Recep Bilgen dem epd. Der Ditib-Vorsitzende Yilmaz Kilic wies darauf hin, dass das Gesetz nur ganz wenige Einzelf\u00e4lle betreffen werde.<\/p>\n<p>Im vergangenen Jahr hatten in Niedersachsen mehrere Sch\u00fclerinnen, die im Unterricht einen Gesichtsschleier (Nikab) trugen, die Politik besch\u00e4ftigt. F\u00fcr kontroverse Diskussionen sorgte insbesondere der Fall eines M\u00e4dchens in Belm bei Osnabr\u00fcck, das \u00fcber Jahre vollverschleiert im Unterricht erschien. Die Schule und das Ministerium hatten dies geduldet. Versuche, die junge Frau zum Ablegen des Gesichtsschleiers zu bewegen, schlugen fehl. Die Sch\u00fclerin hat inzwischen ihren Realschul-Abschluss abgelegt und die Schule verlassen.<br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hannover (epd). Der nieders\u00e4chsische Landtag hat ein Verbot von Gesichtsschleiern und Vollverschleierungen in Schulen auf den Weg gebracht. Das Plenum stimmte am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, Gr\u00fcnen, FDP und CDU f\u00fcr eine Erg\u00e4nzung des Paragrafen 58 des Schulgesetzes. Demnach wird Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ganz allgemein die Pflicht auferlegt, alles zu unterlassen, \u00abwas den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Schulbetrieb unm\u00f6glich macht\u00bb. Darunter ist auch eine Verschleierung zu verstehen, selbst wenn davon in dem Gesetzestext nicht mehr direkt die Rede ist. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) bezeichnete die \u00c4nderung dennoch als \u00abklare und praxisnahe Rechtsgrundlage f\u00fcr den Umgang mit Verschleierungen an Schulen\u00bb. 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