{"id":8444,"date":"2017-11-25T18:54:00","date_gmt":"2017-11-25T17:54:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/oldenburgische-synode-beschliesst-ausgeglichenen-haushalt-fuer-2018\/"},"modified":"2017-11-25T18:54:00","modified_gmt":"2017-11-25T17:54:00","slug":"oldenburgische-synode-beschliesst-ausgeglichenen-haushalt-fuer-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/oldenburgische-synode-beschliesst-ausgeglichenen-haushalt-fuer-2018\/","title":{"rendered":"Oldenburgische Synode beschlie\u00dft ausgeglichenen Haushalt f\u00fcr 2018"},"content":{"rendered":"<p>Die Mitglieder der 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben auf ihrer achten Tagung vom 23. bis 24. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede einen ausgeglichenen Haushalt f\u00fcr das Jahr 2018 in H\u00f6he von rund 89 Millionen Euro beschlossen. Als \u201eWillen zur Ver\u00e4nderung\u201c bewertete der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, der Synodale Manfred Pfaus aus Accum, den Beschluss und insbesondere auch die fokussierten Diskussionen in den Haushaltsberatungen der Synode. \u201eEs war ein gro\u00dfer Erfolg, einen ausgeglichen Haushalt verabschiedet zu haben\u201c, so Pfaus am Samstag, 25. November, gegen\u00fcber Pressevertretern. <\/p>\n<p>Es sei gelungen, der Synode die schmerzlichen Einschnitte zu vermitteln, sodass der Haushaltsentwurf von der Synode unver\u00e4ndert mitgetragen wurde, betonte Pfaus. Zwar beinhalte der Haushalt nur \u201ekurzfristige Ma\u00dfnahmen\u201c und die zuk\u00fcnftige Gestaltung sei von der weiteren Priorit\u00e4tensetzung abh\u00e4ngig, aber er sei Teil der \u201eZukunftssicherung der oldenburgischen Kirche\u201c.<\/p>\n<p>Ebenfalls auf eine \u201esehr konzentrierte Tagung\u201c blickte Synodenpr\u00e4sidentin Sabine Bl\u00fctchen auf der Abschlusspressekonferenz am Samstag zur\u00fcck. Nach dem \u201eSchock\u201c am Donnerstag mit der Erkl\u00e4rung von Pfarrer Jan Janssen, das Amt des Bischofs der oldenburgischen Kirche nicht weiterf\u00fchren zu wollen, habe die Synode \u201eschnell zu ihrer Arbeitsf\u00e4higkeit zur\u00fcckgefunden\u201c und \u201einhaltlich gut gearbeitet\u201c, lobte Bl\u00fctchen.<\/p>\n<p>Synodenpr\u00e4sidentin Sabine Bl\u00fctchen hatte am Donnerstag, 23. November, die Synodalen dar\u00fcber informiert, dass sich Bischof Jan Janssen entschieden habe, \u201enach gut neun Jahren in diesem anspruchsvollen und fordernden Leitungsamt die damit verbundene Verantwortung abzugeben.\u201c Am Mittwoch, 22. November, hatte Janssen gegen\u00fcber der Synodenpr\u00e4sidentin \u201eseinen Verzicht auf das Bischofsamt erkl\u00e4rt, da er die Verantwortung f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung des Amtes nicht mehr tragen zu k\u00f6nnen glaubt.\u201c Diese Erkl\u00e4rung entspreche den Anforderungen des Gesetzes, sei unwiderruflich und sofort in Kraft getreten, so Bl\u00fctchen. Am Donnerstagmorgen hatte der Gemeinsame Kirchenausschuss gemeinsam mit dem Oberkirchenrat Pfarrer Jan Janssen ab dem Zeitpunkt seines Verzichts auf das Bischofsamt mit der Vertretung dieses Amtes zun\u00e4chst bis zum 31. Januar 2018 beauftragt. Pfarrer Janssen hatte sich vorab zur \u00dcbernahme der Vertretung bereit erkl\u00e4rt. <\/p>\n<p>Im Anschluss an die Synode zeigte sich Pfarrer Jan Janssen dankbar f\u00fcr die zahlreichen sehr freundlichen R\u00fcckmeldungen, die ihm von den Synodalen nach seinem R\u00fccktritt entgegengebracht worden seien. Er f\u00fchle sich von \u201eseiner Kirche weiterhin getragen\u201c und dies zeige, wie \u201estark\u201c sie sei. Zudem sei er sehr zuversichtlich, dass die oldenburgische Kirche sehr bald eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger f\u00fcr ihn finde werde, denn es gebe in Oldenburg eine \u201egute Balance\u201c zwischen kirchenleitenden und seelsorglich-pastoralen Aufgaben. Innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gebe es kaum eine andere Kirche, die so attraktiv sei, wie die oldenburgische, betonte Janssen.<\/p>\n<p><b>Pers\u00f6nliche Erkl\u00e4rung von Pfarrer Jan Janssen<br \/><\/b>In einer pers\u00f6nlichen Erkl\u00e4rung vor der Synode hatte Janssen am Donnerstag die Hintergr\u00fcnde seiner Entscheidung f\u00fcr den Verzicht auf das Bischofsamt und f\u00fcr den Wechsel ins Pfarramt mitgeteilt. Nicht zuletzt im Jahr des Reformationsjubil\u00e4ums sei der st\u00e4ndige Erneuerungsprozess der Kirche deutlich geworden \u2013 das gelte inhaltlich, strukturell und auch pers\u00f6nlich, so Janssen. Diesem wichtigen Anliegen stetiger Erneuerung habe er sich seit 2008 gerne gestellt und inzwischen \u00fcber neun Jahre lang das geistliche Leitungsamt mit gro\u00dfer Freude und Hingabe ausgef\u00fcllt. <\/p>\n<p>Janssen f\u00fchrte weiter aus: \u201eAngesichts der gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen und deren Auswirkungen auf unsere Kirche geh\u00f6rt zu den Gedanken \u00fcber stete Erneuerungsprozesse auch die \u00dcberlegung, ob ein lebenslanges Amt den Herausforderungen weiterhin angemessen ist und ob ein solches in seiner weitgreifenden Verantwortung und B\u00fcrde bis zu Ende ausgef\u00fcllt werden kann. Dagegen kann von Zeit zu Zeit ein Wechsel zu neuen Kr\u00e4ften und Ideen f\u00fcr unsere Kirche nach vorn weisen \u2013 so wie es auch andere Kirchen vorsehen. Bitte verstehen Sie meinen Schritt auch als ein Signal in diese Richtung.\u201c<\/p>\n<p>Nach \u00fcber neunj\u00e4hriger kirchenleitender T\u00e4tigkeit als Bischof gehe es f\u00fcr ihn im 55. Lebensjahr nach sorgf\u00e4ltiger Abw\u00e4gung \u201eum einen Neuanfang im Pfarrdienst, auf Gemeindeebene, in Verk\u00fcndigung und Seelsorge an der Basis vor Ort.\u201c<\/p>\n<p><b>Sondersynode am 27. Januar 2018<br \/><\/b>\u00dcber die weiteren Schritte im Blick auf die Nachfolge im Bischofsamt w\u00fcrden die oldenburgischen Synodalen am 27. Januar auf einer Sondersynode beraten, so Synodenpr\u00e4sidentin Sabine Bl\u00fctchen. Dabei gehe es auch um \u00dcberlegungen, das Bischofsamt in Oldenburg zeitlich zu befristen, wie dies in vielen anderen EKD-Gliedkirchen bereits der Fall sei. Genauere \u00dcberlegungen gebe es dazu aber noch nicht. Dieses m\u00fcsse sehr sorgf\u00e4ltig beraten werden, da es nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine theologische Frage sei, so Bl\u00fctchen.<br \/>&nbsp;<br \/>\n<b>Synode verabschiedet ausgeglichenen Haushalt f\u00fcr das Jahr 2018<br \/><\/b>Der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Manfred Pfaus, betonte in seinem Bericht vor der Synode, dass das Ziel, einen ausgeglichenen Haushaltsplan f\u00fcr 2018 vorzulegen, erreicht worden sei. Die daf\u00fcr erforderlichen Schritte seien jedoch oft einmalige, kurzfristige Ma\u00dfnahmen und m\u00fcssten noch durch tragf\u00e4hige, l\u00e4ngerfristig wirksame Ma\u00dfnahmen gesichert werden. Dieser schwierige Prozess liege noch vor der oldenburgischen Kirche. Wenn dies im Rahmen des Prozesses zur Priorit\u00e4tensetzung gelinge, werde auch eine l\u00e4ngerfristige Haushaltskonsolidierung m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Oberkirchenr\u00e4tin Dr. Susanne Teichmanis betonte bei der Einbringung des Haushaltsgesetzes, dass es in allen Bereichen kr\u00e4ftige und \u201eschmerzhafte\u201c Einschnitte gegeben habe, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Haushaltsplan 2018 sieht Ausgaben in H\u00f6he von 89,07 Millionen Euro vor. Die geplanten Einnahmen liegen bei 87,2 Millionen Euro und die Finanzertr\u00e4ge bei rund 1,8 Millionen Euro. Die geplanten Einsparungen fallen zu 50 Prozent auf die Gesamtkirche, 35 Prozent auf die Kirchengemeinden, zwei Prozent auf die Kirchenkreise, acht Prozent auf Zuwendungen an Dritte. Der verbleibende Rest von f\u00fcnf Prozent sind Ertragserh\u00f6hungen, die zum Ausgleich des Haushalts beitragen. <\/p>\n<p>In der Gesamtkirche sollen beispielsweise zehn Prozent der Sachkosten gestrichen und 40 Stellen nicht besetzt werden, erl\u00e4uterte Teichmanis. Bei den Personalaufwendungen gebe es eine ver\u00e4nderte Systematik: Bei der Besetzung einer Stelle m\u00fcsse diese nicht nur im Stellenplan vorgesehen sein, sondern zugleich m\u00fcssten daf\u00fcr auch die Mittel zur Verf\u00fcgung stehen. Nahezu alle Bauma\u00dfnahmen m\u00fcssten aufgeschoben werden. Auch m\u00fcssten die Kirchengemeinden auf insgesamt 415.000 Euro an Zusch\u00fcssen verzichten. Dem Diakonischen Werk sollen vom Zuschuss in H\u00f6he von 2,3 Millionen Euro \u201emoderat\u201c 100.000 Euro gestrichen werden. Au\u00dferdem sollen die Zusch\u00fcsse f\u00fcr die Diakoniesozialstationen um die H\u00e4lfte reduziert werden. Der Haushalt treffe viele hart, aber er treffe ausgewogen. \u201eViele m\u00fcssen (dazu) beitragen, wenn wir mit dem auskommen wollen, was wir einnehmen&quot;, betonte Teichmanis.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus beschloss die Synode die Abnahme der Ergebnisrechnung und Schlussbilanz f\u00fcr das Haushaltsjahr 2016. Nach ausf\u00fchrlicher Diskussion erteilte die Synode dem Oberkirchenrat die Entlastung.<\/p>\n<p><b>Bericht und Zwischenbericht aus der Steuerungsgruppe <br \/><\/b>Die Synode stimmte den Ergebnissen der Steuerungsgruppe zur Neuordnung der pfarramtlichen Versorgung zu und beauftragte den Oberkirchenrat, die notwendigen Vorlagen zur \u00c4nderung der Kirchenordnung sowie der zu erlassenden und der zu \u00e4ndernden Gesetze so rechtzeitig zu erarbeiten und vorzulegen, dass diese zusammen mit dem Rahmenpfarrstellenplan 2030 auf der 9. Tagung der 48. Synode im Fr\u00fchjahr 2018 verabschiedet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u201eMit der Zustimmung der Synode zur Vorlage der Steuerungsgruppe, nach der die pfarramtliche Versorgung strukturell neu geordnet werden soll, k\u00f6nnen die notwendigen Schritte daf\u00fcr f\u00fcr die Synode im Mai kommenden Jahres vorbereitet werden\u201c, so Synodenpr\u00e4sidentin Bl\u00fctchen. Diese zeige, dass die Kirche bereit sei, die Ver\u00e4nderungen anzunehmen.<\/p>\n<p><b>Gesetzes\u00e4nderungen<br \/><\/b>Die Synode verabschiedete auf ihrer Tagung in Rastede verschiedene Kirchengesetze und \u00c4nderungen in Kirchengesetzen. Dazu z\u00e4hlen u.a. das \u201eKirchengesetz zur Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrunds\u00e4tzegesetz der EKD und zur Einf\u00fchrung eines Kirchengesetzes \u00fcber das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverh\u00e4ltnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst\u201c, das \u201eKirchengesetz zur \u00c4nderung des Kirchengesetzes der Konf\u00f6deration evangelischer Kirche in Niedersachsen \u00fcber die Rechtsstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Mitarbeitergesetz \u2013 MG)\u201c, \u201eKirchengesetz zur Regelung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften\u201c und das Vokationsgesetz (Kirchengesetz zur \u00c4nderung des Kirchengesetzes der Konf\u00f6deration evangelischer Kirchen in Niedersachsen \u00fcber die kirchliche Bet\u00e4tigung von Religionslehrkr\u00e4ften).<\/p>\n<p>Auf der Tagesordnung standen weiterhin der Zwischenbericht zur Priorit\u00e4tensetzung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, der Bericht und Zwischenbericht aus der Steuerungsgruppe zur \u201eOldenburger Ortsbestimmung 2.0\u201c, die Berichte aus den Synodalaussch\u00fcssen, der Bericht zum Reformationsjubil\u00e4um 2017, der Bericht der Arbeitsgruppe Friedenskonsultation, der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zu Fl\u00fcchtlingsfragen, der Zwischenbericht aus der Arbeitsgruppe Kirchenb\u00fcro und der Bericht der Umweltbeauftragten.<\/p>\n<p>Neben der Sondersynode am 27. Januar 2018, wird die 48. Synode zu ihrer 9. Tagung vom 24. bis 26. Mai 2018 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.<\/p>\n<p><i>Weitere Informationen und Beschl\u00fcsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: <\/i><i>www.kirche-oldenburg.de\/kirche-gemeinden\/synode\/848-synode.html<\/i><i> <\/i><br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Mitglieder der 48. 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