{"id":8493,"date":"2017-12-06T07:23:00","date_gmt":"2017-12-06T06:23:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/intersexuelle-menschen-fordern-ein-verbot-kosmetischer-operationen\/"},"modified":"2017-12-06T07:23:00","modified_gmt":"2017-12-06T06:23:00","slug":"intersexuelle-menschen-fordern-ein-verbot-kosmetischer-operationen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/intersexuelle-menschen-fordern-ein-verbot-kosmetischer-operationen\/","title":{"rendered":"Intersexuelle Menschen fordern ein Verbot kosmetischer Operationen"},"content":{"rendered":"<p>Intersexuelle Menschen haben sowohl m\u00e4nnliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale. Das Bundesverfassungsgericht hat im November zu ihren Gunsten geurteilt. Jetzt dr\u00e4ngen sie auf mehr gesellschaftliche Anerkennung und auf rechtliche Konsequenzen.<\/p>\n<p>Loccum\/Wilhelmshaven (epd). Intersexuelle Menschen sind nach der Anerkennung eines \u00abdritten Geschlechts\u00bb durch das Bundesverfassungsgericht optimistisch, dass sich ihre Situation verbessern wird. \u00abIch habe die Hoffnung, dass vor allem das Leid der Genitalverst\u00fcmmelung bald ein Ende hat,\u00bb sagte Lucie Veith vom Bundesverband f\u00fcr Intersexuelle Menschen am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die zahlreichen positiven Reaktionen, die sie seit dem Urteil am 8. November auch von vielen nicht intersexuellen Menschen erhalten habe, zeigten, dass es eine breite gesellschaftliche Akzeptanz f\u00fcr ein drittes Geschlecht gebe.<\/p>\n<p>Intersexuelle Menschen haben sowohl m\u00e4nnliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale. Nach Sch\u00e4tzungen trifft dies auf 80.000 bis 120.000 Menschen in Deutschland zu. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es im Geburtenregister k\u00fcnftig neben \u00abm\u00e4nnlich\u00bb und \u00abweiblich\u00bb einen alternativen Geschlechtseintrag f\u00fcr intersexuelle Menschen geben muss wie etwa \u00abinter\/divers\u00bb oder nur \u00abdivers\u00bb &#8211; das muss der Gesetzgeber nun entscheiden.<\/p>\n<p>Lucie Veith ist selbst als M\u00e4dchen aufgewachsen. Sie heiratete einen Mann, bevor sie mit 23 Jahren erfuhr, dass sie intersexuell ist. Bis heute leben die beiden als Ehepaar zusammen. Dass sie mit dem weiblichen Pronomen \u00absie\u00bb bezeichnet wird, weil sie weiblich aussieht und auch so sozialisiert ist, ficht sie nicht an, bekannte sie einmal in einem Interview: \u00abSo lange wir Kinder wegen ihres Geschlechts verst\u00fcmmeln, habe ich andere Sorgen als ein Pronomen.\u00bb<\/p>\n<p>Durch das neue Gesetz werde erstmals in Deutschland anerkannt, dass es keine Krankheit sei, mit intersexuellen Geschlechtsmerkmalen geboren zu sein, sagte Veith am Mittwoch am Rande einer Tagung in der Evangelischen Akademie Loccum bei Nienburg. Intersexuelle Menschen w\u00fcrden nun als gleichwertig betrachtet, und ihnen werde ihr Selbstbestimmungsrecht zuerkannt.<\/p>\n<p>Im preu\u00dfischen Landrecht habe von 1749 bis 1937 habe schon einmal die M\u00f6glichkeit bestanden, in Geburtsurkunden neben m\u00e4nnlich und weiblich auch \u00abzwittrig\u00bb eintragen zu lassen. Die seit den 1930er Jahren bis heute \u00fcblichen Operationen, die Kinder eindeutig zu Jungen oder M\u00e4dchen machen sollten, seien damals nicht machbar gewesen. Bis heute sei es medizinische Praxis, intersexuelle Kinder zu operieren, bevor sie in die Pubert\u00e4t k\u00e4men, kritisierte Veith. Eltern w\u00fcrden zur Zustimmung gedr\u00e4ngt mit dem Argument, ihre Kinder h\u00e4tten sp\u00e4ter unter Diskriminierungen zu leiden, wenn sie nicht eindeutig als Mann oder Frau g\u00e4lten.<\/p>\n<p>Schwere k\u00f6rperliche und psychische Beeintr\u00e4chtigungen auch aufgrund der anschlie\u00dfenden dauerhaften Hormonbehandlung seien h\u00e4ufig die Folge. \u00abDiese schwere Menschenrechtsverletzung muss ein Ende haben.\u00bb Ein Verbot von kosmetischen Operationen an Genitalien ohne Einwilligung der betreffenden Person sei jetzt zwingend. Ein solcher Eingriff sei nichts anderes als vors\u00e4tzliche schwere K\u00f6rperverletzung.<\/p>\n<p>Veith hofft dar\u00fcber hinaus auf ein neues Identit\u00e4tsgesetz, dass in den Ministerien bereits in der Schublade liege. Das k\u00f6nne als Mantelgesetz alle betroffenen Rechtsbereiche an das neue Urteil anpassen: \u00abIch glaube, dass es eine Mehrheit daf\u00fcr im Bundestag geben wird.\u00bb<\/p>\n<p>Auch die Bremer Juristin Konstanze Plett h\u00e4lt es f\u00fcr sinnvoll, ein Verbot von kosmetischen Operationen explizit ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Sie hofft, dass durch die neue Aufmerksamkeit f\u00fcr das Thema Intersexualit\u00e4t und die bessere Aufkl\u00e4rung \u00abmehr Eltern Mut bekommen, ihre Kinder nicht operieren zu lassen und offen mit deren Intersexualit\u00e4t umzugehen\u00bb.<\/p>\n<p>Ein Identit\u00e4tsgesetz k\u00f6nne diskutiert werden, sei aber nicht zwingend n\u00f6tig. Das Verbot der Diskriminierung von Intersexuellen k\u00f6nne in das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit aufgenommen werden, sagte Plett am Rande der Loccumer Tagung. Insgesamt m\u00fcsse es jetzt darum gehen, Regelungen, die zum Schutz von Frauen erlassen wurden, auf Intersexuelle auszuweiten.<\/p>\n<p>Lucie Veith sind vor allem grundlegende \u00c4nderungen in der Medizin und der Rechtsprechung wichtig. Kaum bekannt sei etwa, dass viele intersexuelle Menschen sexualisierter Gewalt ausgesetzt seien. Ein weiteres Problemfeld sei die mangelhafte Forschung in Bezug auf die Hormonkunde f\u00fcr erwachsene Intersexuelle. \u00abZugleich hat die Medizin bis heute die Oberhand \u00fcber uns Intersexuelle.\u00bb<\/p>\n<p>Veith, die evangelisch ist und in Schortens bei Wilhelmshaven lebt, forderte auch von ihrer Kirche eine klare Haltung f\u00fcr Vielfalt und gegen Diskriminierung: \u00abGlauben wir denn, dass intergeschlechtliche Menschen keinen Sinn machen?\u00bb Es sei ein Eingriff in den g\u00f6ttlichen Plan, Intersexualit\u00e4t zerst\u00f6ren zu wollen, betonte Veith und berief sich auf die biblische Sch\u00f6pfungsgeschichte: \u00abGott schuf den Menschen als Mann und Frau &#8211; nicht als Mann oder Frau.\u00bb<br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Intersexuelle Menschen haben sowohl m\u00e4nnliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale. Das Bundesverfassungsgericht hat im November zu ihren Gunsten geurteilt. 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