{"id":9594,"date":"2018-04-09T08:18:00","date_gmt":"2018-04-09T06:18:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/konflikt-um-arbeitsplatzkuendigung-endet-mit-vergleich\/"},"modified":"2018-04-09T08:18:00","modified_gmt":"2018-04-09T06:18:00","slug":"konflikt-um-arbeitsplatzkuendigung-endet-mit-vergleich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/konflikt-um-arbeitsplatzkuendigung-endet-mit-vergleich\/","title":{"rendered":"Konflikt um Arbeitsplatzk\u00fcndigung endet mit Vergleich"},"content":{"rendered":"<p>Hannover\/Wolfsburg (epd). Nach der fristlosen K\u00fcndigung einer Diakoniebesch\u00e4ftigten aus Wolfsburg haben sich die Konfliktparteien in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen auf einen finanziellen Vergleich geeinigt. Der mittlerweile 65-J\u00e4hrigen war gek\u00fcndigt worden, nachdem sie aus der Kirche ausgetreten war. Sie habe sich an ihrem Arbeitsplatz in einem Alten- und Pflegeheim \u00absehr unchristlich\u00bb behandelt gef\u00fchlt, sagte ihr Rechtsanwalt Oliver Nowak am Montag vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover. Darum sei sie aus der Kirche ausgetreten. Die Diakonie f\u00fchrte dagegen an, die Kl\u00e4gerin habe mit dem Austritt die elementare Loyalit\u00e4tspflicht gegen\u00fcber einem kirchlichen Arbeitgeber verletzt. (Aktenzeichen 12 SA 1258\/17)<\/p>\n<p>Seit ihrer au\u00dferordentlichen fristlosen K\u00fcndigung im Juli 2017 lebte die Kl\u00e4gerin Brigitte Henke von Arbeitslosengeld. Ihr fr\u00fcherer Arbeitgeber, das Diakonische Werk Wolfsburg, wird nach dem geschlossenen Vergleich nun den Differenzbetrag zwischen ihrem fr\u00fcheren Lohn und dem jetzigen Einkommen f\u00fcr ein Jahr bis zu ihrem Renteneintritt bezahlen. Das Braunschweiger Arbeitsgericht hatte die K\u00fcndigung in erster Instanz bereits f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt. Der Fall h\u00e4tte auch das Potenzial gehabt, \u00abRechtsgeschichte\u00bb zu schreiben, wenn die Kl\u00e4gerin das Vergleichsangebot ausgeschlagen h\u00e4tte, sagte Richter Tobias Walkling in der Verhandlung. In der Frage kirchlicher Einstellungs- und Entlassungsregeln habe der Fall eine \u00abgrunds\u00e4tzliche Dimension\u00bb.<\/p>\n<p>Der Anwalt der Kl\u00e4gerin Nowak sagte, es m\u00fcsse rechtlich eindeutig geregelt sein, was kirchliche Arbeitgeber d\u00fcrften, bevor staatliche Instanzen eingriffen. \u00abJeder andere Arbeitgeber w\u00fcrde sich \u00fcber solche zugriffsfreien Zonen, wie sie die Kirche hat, sehr freuen.\u00bb Eine Kirchenmitgliedschaft sei nicht zwingend n\u00f6tig, wenn die T\u00e4tigkeit wenig bis nichts mit der Verk\u00fcndigung christlicher Botschaften zu tun habe, sagte Nowak. Diakonie-Anwalt Niclas Schulz-Koffka argumentierte, es k\u00f6nne nicht Sache des Staates sein, zu entscheiden, welche T\u00e4tigkeit in kirchlichen Einrichtungen als \u00abverk\u00fcndigungsnah\u00bb eingestuft werden.<\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof verhandelt derzeit \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit kirchlicher Einstellungsregeln und damit auch \u00fcber die Loyalit\u00e4tsrichtlinie. Der Generalanwalt am Europ\u00e4ischen Gerichtshof, Evgeni Tanchev, befand in seinem Gutachten, dass religi\u00f6se Organisationen zwar grunds\u00e4tzlich zu einer Ungleichbehandlung von Stellenbewerbern mit Blick auf Religion oder Weltanschauung berechtigt seien. Zugleich gelte aber, dass die Entscheidungen des Arbeitgebers von Gerichten gepr\u00fcft und im Einzelfall zur\u00fcckgewiesen werden k\u00f6nnen. Es komme auf die genaue T\u00e4tigkeit der ausgeschriebenen Stelle an. Ein Urteil des Gerichts wird in K\u00fcrze erwartet.<br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hannover\/Wolfsburg (epd). Nach der fristlosen K\u00fcndigung einer Diakoniebesch\u00e4ftigten aus Wolfsburg haben sich die Konfliktparteien in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen auf einen finanziellen Vergleich geeinigt. Der mittlerweile 65-J\u00e4hrigen war gek\u00fcndigt worden, nachdem sie aus der Kirche ausgetreten war. Sie habe sich an ihrem Arbeitsplatz in einem Alten- und Pflegeheim \u00absehr unchristlich\u00bb behandelt gef\u00fchlt, sagte ihr Rechtsanwalt Oliver Nowak am Montag vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover. Darum sei sie aus der Kirche ausgetreten. Die Diakonie f\u00fchrte dagegen an, die Kl\u00e4gerin habe mit dem Austritt die elementare Loyalit\u00e4tspflicht gegen\u00fcber einem kirchlichen Arbeitgeber verletzt. 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