{"id":9597,"date":"2018-04-10T11:45:00","date_gmt":"2018-04-10T09:45:00","guid":{"rendered":"http:\/\/christusnews.de\/site\/arbeitgeber-wollen-reformationstag-nicht-als-feiertag\/"},"modified":"2018-04-10T11:45:00","modified_gmt":"2018-04-10T09:45:00","slug":"arbeitgeber-wollen-reformationstag-nicht-als-feiertag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/christusnews.de\/site\/arbeitgeber-wollen-reformationstag-nicht-als-feiertag\/","title":{"rendered":"Arbeitgeber wollen Reformationstag nicht als Feiertag"},"content":{"rendered":"<p>Die norddeutschen Bundesl\u00e4nder wollen den Reformationstag zum Feiertag machen. Die Arbeitgeber wehren sich &#8211; und drohen mit einer fast vergessenen Regelung, wonach die Pflegebeitr\u00e4ge f\u00fcr Arbeitnehmer steigen m\u00fcssten. Ob das so kommt, ist offen.<\/p>\n<p>Hannover\/Berlin (epd). Die Arbeitgeber wehren sich weiter gegen das Vorhaben der norddeutschen Bundesl\u00e4nder, den Reformationstag (31. Oktober) zum gesetzlichen Feiertag zu erkl\u00e4ren. Deutschland liege mit seinen bezahlten arbeitsfreien Tagen in Europa bereits an der Spitze, erkl\u00e4rte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde (BDA) am Dienstag in Berlin. Ein zus\u00e4tzlicher Feiertag erh\u00f6he die Lohnzusatzkosten weiter.<\/p>\n<p>Sollte es dazu kommen, m\u00fcssten die Arbeitnehmer h\u00f6here Beitr\u00e4ge zur Pflegeversicherung zahlen, sagte BDA-Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Steffen Kampeter der \u00abBild\u00bb-Zeitung (Dienstag). Er forderte die Regierungen der norddeutschen Bundesl\u00e4nder auf, zu kl\u00e4ren, \u00abdass es den Zusatz-Feiertag nicht zum Nulltarif gibt\u00bb. Laut \u00abBild\u00bb-Zeitung m\u00fcssten Arbeitnehmer bis zu 265,50 Euro mehr f\u00fcr die Pflegeversicherung zahlen. Bei dem f\u00fcr 2017 statistisch ermittelten Durchschnittseinkommen von 3.771 Euro brutto betr\u00fcge die Mehrbelastung knapp 230 Euro im Jahr. Der DGB sprach von \u00ababenteuerlichen\u00bb Schlussfolgerungen und \u00abTricks\u00bb der Arbeitgeber.<\/p>\n<p>Das Bundesgesundheitsministerium erkl\u00e4rte zu dem Streit um den zus\u00e4tzlichen Feiertag im Norden, Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werde die L\u00e4nder um Erl\u00e4uterung bitten, wie sie angesichts der Rechtslage mit den Folgen umgehen wollen. Mit einem zus\u00e4tzlichen Feiertag erh\u00f6hten sie \u00abeinseitig die Arbeitskosten f\u00fcr die Wirtschaft in ihrem Land\u00bb, erkl\u00e4rte eine Sprecherin auf Nachfrage.<\/p>\n<p>Die Arbeitgeber berufen sich auf das Pflegeversicherungsgesetz, wonach die Arbeitnehmer in Sachsen mit einem um 0,5 Prozentpunkte h\u00f6heren Pflegeversicherungsbeitrag daf\u00fcr aufkommen, dass in dem ostdeutschen Bundesland der Bu\u00df- und Bettag weiterhin ein Feiertag ist. Dieser war mit der Einf\u00fchrung der Pflegeversicherung Mitte der 90er Jahren bundesweit abgeschafft worden, um die Einbu\u00dfen der Arbeitgeber durch die damals neuen und zus\u00e4tzlichen Beitr\u00e4ge zur Pflegeversicherung zu kompensieren.<\/p>\n<p>Die BDA argumentiert nun, neue Feiertage m\u00fcssten nach diesem Gesetz umgekehrt dazu f\u00fchren, dass Arbeitnehmer einseitig den um 0,5 Prozentpunkte h\u00f6heren Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erkl\u00e4rte hingegen, die Besch\u00e4ftigten h\u00e4tten ihr Finanzierungs-Sonderopfer f\u00fcr die Pflegeversicherung erbracht. Die Arbeitgeber seien dauerhaft entlastet worden: \u00abDaraus zu schlie\u00dfen, bei Einf\u00fchrung eines neuen gesetzlichen landesweiten Feiertages w\u00e4ren automatisch die Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Besch\u00e4ftigte zu erh\u00f6hen, ist abenteuerlich\u00bb, sagte Buntenbach dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die BDA sch\u00fcre Panik, wo es nichts zu sch\u00fcren gebe.<\/p>\n<p>Das nieders\u00e4chsische Innenministerium weist das Ansinnen der Arbeitgeberverb\u00e4nde ebenfalls zur\u00fcck. Einen Automatismus zur Beitragserh\u00f6hung gebe es nicht, erkl\u00e4rte es auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Im nieders\u00e4chsischen Gesetzentwurf hei\u00dft es, ein neuer gesetzlicher Feiertag f\u00fchre nicht dazu, dass die Pflegebeitr\u00e4ge f\u00fcr Arbeitnehmer steigen und daf\u00fcr die Arbeitgeberbeitr\u00e4ge sinken. Dies gelte auch f\u00fcr den Reformationstag.<\/p>\n<p>Die Ministerpr\u00e4sidenten der norddeutschen L\u00e4nder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten sich Anfang Februar auf eine gemeinsame Linie zur Einf\u00fchrung des Reformationstags als neuem Feiertag verst\u00e4ndigt. Schleswig- Holstein und Hamburg haben den 31. Oktober bereits zum gesetzlichen Feiertag erkl\u00e4rt. In Niedersachsen, wo das Thema kontrovers diskutiert wird, muss der Landtag noch \u00fcber den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition abstimmen. In Bremen hat sich die B\u00fcrgerschaft in erster Lesung ebenfalls f\u00fcr den Reformationstag als Feiertag ausgesprochen. Das Parlament des kleinsten Bundeslandes will aber abwarten, wie Niedersachsen entscheidet, bevor es sich endg\u00fcltig festlegt.<\/p>\n<p>Der Reformationstag, mit dem an den Thesenanschlag Martin Luthers in Wittenberg erinnert wird, ist bereits in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Th\u00fcringen und Sachsen ein arbeitsfreier Feiertag. 2017 war der 31. Oktober aus Anlass des 500. Reformationsjubil\u00e4ums einmalig bundesweit ein Feiertag.<br \/>\nSource: Kirche-Oldenburg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die norddeutschen Bundesl\u00e4nder wollen den Reformationstag zum Feiertag machen. 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