Verden/Osterholz-Scharmbeck (epd). Hochwassertouristen in den massiv von Überflutungen betroffenen Landkreisen Osterholz und Verden erwartet bei Verstößen gegen das Deichbetretungsverbot ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro. Im Wiederholungsfall oder bei vorsätzlichem Verhalten kann das Bußgeld nach Angaben der Polizeiinspektion in den Regionen verdoppelt werden. Die Landkreise einigten sich auf ein einheitliches Bußgeld für die Verstöße gegen das Deichbetretungsverbot.

 

Hochwassertouristen hätten in den beiden Landkreisen die Arbeit von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Rettungsdiensten teilweise behindert, indem sie in der Nähe der Einsatzbereiche parkten oder sich in unmittelbarer Nähe aufhielten, teilte die Polizei mit. Die aufgestellten Absperrungen und Absperrbänder hätten viele Menschen nicht daran gehindert, trotzdem die Deichanlagen und gesperrte Bereiche zu betreten. «Mehr als 100 Platzverweise und Aufforderungen zum Verlassen der Bereiche wurden ausgesprochen. Hinzu kamen noch knapp 20 Parkverstöße.»

 

Die Höhe des Bußgeldes solle dazu beitragen, den Hochwassertourismus weitestgehend zu unterbinden, hieß es. Die Polizei werde weiterhin kontrollieren und entsprechende Verstöße ahnden. Das Niedersächsische Deichgesetz sieht den Angaben zufolge bei Verstößen gegen das Deichbetretungsverbot ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Die genaue Höhe wird von den Landkreisen bestimmt.

Kirche-Oldenburg
400 Euro Bußgeld bei Verstößen gegen Deichbetretungsverbot