Übertritt in die evangelische Kirche

Sie gehörten bislang einer anderen christlichen Konfession an und möchten nun in die evangelische Kirche eintreten.

Vielleicht gibt es Erfahrungen und Entwicklungen in Ihrem (Glaubens-) Leben, die nach reiflicher Überlegung einen Konfessionswechsel sinnvoll erscheinen lassen.

Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören; Gründe müssen Sie dabei nicht angeben.

Nach Ihrem Austritt bitten wir Sie um eine erste Kontaktaufnahme mit unserer Kirche. Im Gespräch möchten wir mit Ihnen die Aufnahme in die evangelische Kirche vorbereiten. Wenden Sie sich einfach an eine Pfarrerin oder einen Pfarrer.

Wenn Sie in Ihrer bisherigen Kirche oder Gemeinschaft getauft wurden, ist diese Taufe gültig: Sie wird bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt. Sind Sie noch nicht getauft, geschieht die Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe, die wir gern mit Ihnen vorbereiten.

Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.