Hannover (epd). Die Arbeitnehmer in eigenwirtschaftlichen Betrieben der evangelischen Kirchen in Niedersachsen erhalten rückwirkend ab dem 1. April Kurzarbeitergeld. Die Kirchen hätten sich verpflichtet, das Kurzarbeitergeld auf 95 Prozent, ab der höheren Gehaltsstufe E 11 auf 90 Prozent des Nettogehalts aufzustocken, sagte Thomas Müller vom geschäftsführenden Vorstand der Kirchengewerkschaft Niedersachsen am Dienstag dem epd.
Der Abschluss gilt Müller zufolge für die Landeskirchen Hannover, Braunschweig und Oldenburg und betrifft mehrere Hundert Beschäftigte vor allem in den kirchlichen Tagungshäusern. Dort gebe es wirtschaftliche Einbrüche, weil aufgrund der Corona-Krise keine Seminare, Freizeiten oder Tagungen angeboten werden dürfen. Der Abschluss sei vergleichbar mit dem der Gewerkschaft ver.di mit den kommunalen Arbeitgebern im Land.
In der Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer sind die Verhandlungen aus Arbeitnehmersicht etwas weniger gut gelaufen. Laut Vizepräsident Helge Johr erhalten die Gehaltsstufen E 1 bis E 8 aufgestockt dann 90 Prozent des Nettogehalts und die höheren Gehaltsstufen 80 Prozent. Die Regelung betreffe etwa 30 Beschäftigte der reformierten Kirche.
Müller ergänzte, die Vereinbarungen gelten zunächst bis zum Jahresende. Im Oktober sollen sie nochmals überprüft werden.
Source: Kirche-Oldenburg