Kircheneintritt und Wiedereintritt
Fragen und Antworten zum Kircheneintritt
Sie gehörten bislang keiner Konfession an und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche werden.
Vielleicht hat die Gute Nachricht von Gott Sie angerührt, sei es durch eine Begegnung mit einem Menschen, sei es durch eine Predigt oder das Nachdenken über biblische Texte. Vielleicht möchten Sie aufgrund familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die evangelische Kirche eintreten.
Wie dem auch sei: Wir freuen uns, wenn Sie den angefangenen Weg weiter gehen wollen
– die evangelische Kirche bietet Ihnen an, Sie auf diesem Weg zu begleiten.
Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Ein Pfarrer / eine Pfarrerin kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie Sie diese Einführung im Einzelnen gestalten können.
Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u. a. zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes bei einer Taufe.
Sie möchten in die evangelische Kirche eintreten und Mitglied werden? Dann drucken Sie bitte das Formular aus, tragen Ihre Daten in die blauen Bereiche des Formulars ein und senden es unterschrieben an unsere Kirchengemeinde per Post oder Mail
Ev.-luth. Kirchengemeinde Havenkirche
Heppenser Straße 29
D-26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 – 302279
E-Mail: kirchenbuero.whv-havenkirche@kirche-oldenburg.de
Web: www.havenkirche.de
Das Eintrittsformular finden Sie hier.
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Fragen und Antworten zum Wiedereintritt in die die evangelische Kirche
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde entnehmen Sie dem örtlichen Telefonbuch oder dem Gemeindebrief. Hier finden Sie ein Online-Verzeichnis aller Kirchengemeinden der oldenburgischen Kirche.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Lesen Sie mehr unter: “Die” zehn AnGebote der Kirche
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Menschen ohne Einkommen, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 Euro für Ledige, 1.703,99 Euro für Verheiratete und 2.258,99 Euro für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 Euro brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 Euro Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
Sie möchten wieder in die evangelische Kirche eintreten und Mitglied werden?
Dann drucken Sie bitte das Formular aus, tragen Ihre Daten in die blauen Bereiche des Formulars ein und senden es unterschrieben an unsere Kirchengemeinde per Post, Mail oder Fax:
Ev.-luth. Kirchengemeinde Havenkirche
Heppenser Straße 29
D-26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 – 302279
E-Mail: kirchenbuero.whv-havenkirche@kirche-oldenburg.de
Web: www.havenkirche.de
Das Wiedereintrittsformular finden Sie hier.