Braunschweig/Berlin (epd). Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock setzt sich für ein freiwilliges, bundesweites Online-Register für Organ- und Gewebespender ein. «Zur Eintragung in das Online-Register kann man sich sowohl bei der Ausweisbeantragung als auch bei der Ausweisabholung vor Ort entscheiden», sagte Baerbock den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag), zu der auch die «Braunschweiger Zeitung» gehört. Diese Entscheidung könne zudem jederzeit online über ein gesichertes Verfahren auch von Zuhause aus geändert werden.

Mit dem Entwurf, der am Montag in Berlin vorgestellt werden soll, stellen sich die Abgeordneten gegen einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine sogenannte Widerspruchsregelung vorsieht. «Durch das Online-Register sind im Bedarfsfall für die Krankenhäuser einfach und sicher die notwendigen Infos erreichbar, ob die Person Organspender ist», erklärte Baerbock.

Zudem solle der Hausarzt seine Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen. «Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die Diskrepanz zwischen der hohen Spendenbereitschaft und den tatsächlichen Spenden verkleinern», sagte die Grünen-Chefin den Funke-Zeitungen. Gleichzeitig bleibe das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen gewahrt und es könne mehr kranken Menschen geholfen werden.

Das geplante Online-Register soll laut einem «Spiegel»-Bericht vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information mit Sitz in Köln geführt werden. Baerbock sagte dem Nachrichtenmagazin, weil die Menschen regelmäßig auf die Organspende hingewiesen würden, wenn sie einen Ausweis beantragen, gebe es eine höhere Verbindlichkeit. «Ich finde es wichtig, Solidarität mit anderen zum Ausdruck zu bringen – auch durch die Bereitschaft zur Organspende», betonte die Grünen-Chefin.

Der Anfang April vorgelegte Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Spahn sieht vor, dass künftig jeder Organspender sein soll, der nicht einen gegenteiligen Willen in einem Register dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Die Hinterbliebenen erwachsener Verstorbener sollen kein eigenes Entscheidungsrecht haben. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, nach der derjenige Organspender ist, der einen entsprechenden Ausweis bei sich trägt oder dessen Angehörige zustimmen. In diese Richtung zielt auch der Vorschlag der Abgeordneten um Baerbock. Die Krankenkassen sollen zurzeit noch regelmäßig über die Organspende informieren, Bürger werden aber nicht zu ihrer Spendebereitschaft gefragt.

Die Debatte über eine mögliche Neuregelung wird im Bundestag fraktionsübergreifend geführt. Am Ende soll ohne Fraktionszwang abgestimmt werden.
Source: Kirche-Oldenburg