Hannover (epd). Zehn Jahre nach Beginn der Aufstände gegen den syrischen Machthaber Bashar al-Assad haben die Landesflüchtlingsräte vor Abschiebungen nach Syrien gewarnt. «Abschiebungen nach Syrien bleiben aufgrund der eklatanten Menschenrechtsverletzungen und systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit völkerrechtswidrig», heißt es in einer am Sonntag unter anderem vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat verbreiteten gemeinsamen Erklärung. Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hatte im Dezember den Abschiebestopp aufgehoben, Abschiebungen nach Syrien sind allerdings bislang nicht erfolgt.

Seit Beginn des Aufstands am 15. März 2011 flohen den Flüchtlingsräten zufolge 5,6 Millionen Syrer ins Ausland, 6,6 Millionen wurden innerhalb des Landes vertrieben. Mindestens 200.000 Menschen seien festgenommen, viele davon gefoltert, Zehntausende ermordet worden. Rund 100.000 Personen habe das Assad-Regime «verschwinden lassen». Das Regime habe schlimmste Kriegsverbrechen an der eigenen Bevölkerung begangen, darunter den Einsatz von Chemiewaffen, das Aushungern von ganzen Städten und gezielte Angriffe auf zivile Ziele wie Krankenhäuser.

Heute seien die Hälfte der Krankenhäuser und ein Viertel der Wohngebäude durch zehn Jahre Krieg weitestgehend zerstört, hieß es weiter. 90 Prozent der syrischen Bevölkerung lebten unterhalb der Armutsgrenze, 60 Prozent hätten keinen gesicherten Zugang zu Nahrung. Es gebe weiterhin keine sicheren Rückkehrmöglichkeiten.

Die Landesflüchtlingsräte verwiesen auch auf die Ende Februar erfolgte Verurteilung eines ehemaligen Mitarbeiters des syrischen Geheimdienstes durch das Oberlandesgericht Koblenz wegen systematischer Staatsfolter zu einer Haftstrafe. Gleichzeitige Abschiebungen in den «Verfolger- und Folterstaat» Syrien vorzubereiten, setze ein fatales Zeichen zur Normalisierung der Beziehungen mit dem Assad-Regime und konterkariere das historische Urteil von Koblenz.

Kirche-Oldenburg
Appell der Flüchtlingsräte: Keine Abschiebungen nach Syrien