München (epd). Die bayerische Staatsregierung hat zwei renommierte Juristen mit Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der «Ehe für alle» beauftragt. Wie Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung mitteilte, herrsche in der Bevölkerung eine «erhebliche Rechtsunsicherheit». Der Bundestag habe das Gesetz in einer Hauruck-Aktion beschlossen, obwohl es im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich «sehr umstritten ist», sagte Huber.

Das erste Gutachten soll die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen, es wird von Ferdinand Wollenschläger erstellt, der an der Uni Augsburg Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht ist. Die emeritierte Professorin Dagmar Coester-Waltjen von der Uni Göttingen untersuche die internationale Rechtslage zur «Ehe für alle», hieß es.

Auf der Grundlage der Ergebnisse beider Gutachten will das Bundesland entscheiden, ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrollklage einreichen will. Der Bundestag hatte Ende Juni mit einer deutlichen Mehrheit die Öffnung der «Ehe für alle» beschlossen. Danach können künftig homosexuelle Paare genauso heiraten wie Mann und Frau und auch gemeinsam Kinder adoptieren, was ihnen in Lebenspartnerschaften bislang verwehrt blieb. Die SPD hatte das Thema «Ehe für alle» mit der Opposition auf die Tagesordnung des Parlaments gehoben – gegen den Willen der Union.
Source: Kirche-Oldenburg