Hildesheim (epd). Katholische Arbeitnehmer im Bistum Hildesheim müssen künftig nicht mehr mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie queer, homosexuell oder auch geschieden sind. «Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden», sagte Generalvikar Martin Wilk am Dienstag. Eine neue Grundordnung ab 2023 sehe vor, dass der «Kernbereich privater Lebensgestaltung», insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre, rechtlich unantastbar sei.

 

Dass Menschen im Dienst der Kirche aus Sorge um ihren Arbeitsplatz zu einem Versteckspiel aufgrund ihrer privaten Lebensgestaltung gezwungen werden, sei «unhaltbar», sagte Wilk. Bislang durften katholische Arbeitnehmer in der Regel keine gleichgeschlechtliche Ehe schließen, unter Umständen nach einer Scheidung nicht wieder heiraten oder aus ihrer Kirche austreten.

 

Die katholischen Bischöfe hatten im November eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts als Empfehlung für die Bistümer in Deutschland verabschiedet. Vorangetrieben wurde die Neuregelung auch durch die Initiative #outinchurch, bei der sich kirchliche Mitarbeiter im vergangenen Jahr als nicht heterosexuell outeten. Bundesweit sind nach Angaben des Bistums 800.000 Menschen bei der katholischen Kirche und der Caritas beschäftigt.

 

 

Kirche-Oldenburg
Bistum lockert Arbeitsrecht für Queere, Homosexuelle und Geschiedene