Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen im Vorbereitungsausschuss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (ADK) haben sich darauf verständigt, die tariflichen Regelungen zur Corona-Sonderzahlung für die pädagogischen Mitarbeiter*innen in Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen zu übernehmen. Die Arbeitgebervertreter*innen der beteiligten Kirchen (Braunschweig, Hannover und Oldenburg) erklärten, die Zahlung bereits vor der Beschlussfassung der ADK im Dezember zu veranlassen, damit sie zeitgleich mit der Zahlung für die Beschäftigten in kommunalen Kindertagesstätten zur Auszahlung kommt.
     
Die Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen hatten sich im Oktober auf ein Tarifergebnis geeinigt, das u.a. eine Einmalzahlung vorsieht, die, gestaffelt nach Entgeltgruppen in Höhe von 600,00 Euro oder 400,00 Euro, zusammen mit dem Dezember-Entgelt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona Krise steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt wird. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 01.10.2020 bestand und mindestens für einen Tag zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte erhalten entsprechend ihrer Arbeitszeit einen anteiligen Betrag. 
      
Alle übrigen Bestandteile der Tarifeinigung für den Anwendungsbereich des TVöD können erst dann in der ADK beraten und beschlossen werden, wenn der endgültige Tarifvertragstext vorliegt. Für die Corona-Sonderzahlung hatten die Tarifvertragsparteien einen eigenen Tarifvertrag geschlossen, der ohne Erklärungsfrist sofort in Kraft getreten ist. Aus diesem Grund ist eine schnelle Übernahme für den Anwendungsbereich der kirchlich Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst möglich gewesen.
       
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter*innen in der ADK erklärten übereinstimmend, dass die besonderen Belastungen der Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen mit der Einmalzahlung anerkannt und gewürdigt werden sollen. Mit ihrem unermüdlichen Einsatz leisten sie einen besonderen Beitrag, gewohnte Strukturen aufrecht zu erhalten und den Kindern ein Stück Normalität in der Krise zu erhalten.
 

Kirche-Oldenburg
Corona-Sonderzahlung auch für kirchlich Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst