Als es im März von einem auf den anderen Tag ruhig wurde in den Kindertagesstätten, weil möglichst alle Kinder zu Hause bleiben sollten, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, da nutzten viele Erzieher und Erzieherinnen die Zeit, um gründlich aufzuräumen. So war es auch in der evangelischen Kindertagesstätte in Heidmühle im Landkreis Friesland – bis klar war, dass es länger dauern würde, bis die Kinder in die Einrichtung zurückkehren könnten. Diese Zeit wurde sofort genutzt: „Wir haben an unserer konzeptionellen Entwicklung gearbeitet und das Kinderschutzkonzept auf den Weg gebracht“, erklärt Kita-Leiterin Angela Andersen. 
   
Das Kinderschutzkonzept fußt auf den gesetzlichen Grundlagen, die im Grundgesetz, im Bundeskinderschutzgesetz und in der UN-Kinderrechtskonvention vorgegeben ist. Diese bilden den Rahmen, doch jede Einrichtung muss die allgemeinen Vorgaben für das eigene Haus quasi übersetzen. Dabei ist in der ev. Kindertagesstätte Heidmühle ein Leitbild entstanden, das das Miteinander in der Einrichtung regelt, in der in „normalen Zeiten“ rund 115 Kinder aus etwa zehn Nationen betreut werden. 
   

„Unser Konzept ruht auf vier Säulen, es geht um das Kindeswohl und um Verfahren beim Verdacht auf die Gefährdung des Kindeswohls, es geht um Beteiligung und Beschwerdeverfahren, um Qualitätsentwicklung und natürlich auch um ein sexualpädagogisches Konzept, damit Kinder sich mit ihrer Rolle als Mädchen oder als Junge auseinandersetzen können“, erklärt Andersen. 

Dass Kinder Rechte haben, das ist den meisten irgendwie bewusst, im Alltag gerät das aber gerne schon mal in den Hintergrund. Erst im Jahr 2000 wurde das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung per Gesetz formuliert. Für Eltern, aber auch Großeltern oder Erzieherinnen und Erzieher ist es dennoch immer wieder ein Lernprozess, haben sie doch selber meist noch eine ganz andere Erziehung genossen. Umso wichtiger sei es, das eigene Verhalten immer wieder zu reflektieren, sagt die Leiterin. 

In der Kindertagesstätte wird ganz besonders darauf geachtet, die Würde des Kindes nicht zu verletzen und die Anlagen des Kindes zu fördern. Dabei sei die Zusammenarbeit mit den Eltern von großer Bedeutung, sagt Andersen. Alle Kinder haben „das Recht auf eine sichere Einrichtung“, heißt es in dem Konzept. Hierbei geht es nicht nur um das Abwenden von körperlicher Gewalt, vielmehr sollen die Mädchen und Jungen auch spüren, dass Abhängigkeiten nicht ausgenutzt werden und verbale Gewalt in Form von Abwertungen, Bloßstellungen oder Diskriminierungen keine Chance haben. Jedes Kind hat seinen ganz eigenen Wert, wird angenommen, so wie es ist. 

„Wichtig ist uns die Vermittlung eines christlichen Menschenbildes, bei dem alle gleich wertvoll sind“, sagt die Kita-Leiterin. Dabei soll jedes Kind in seiner Individualität geschätzt und unterstützt werden, jedes Kind soll sich als wertvoll erleben. Als Beispiel nennt sie das „armutssensible Handeln“, das in der Kita Heidmühle von großer Bedeutung sei. 

Im Einzugsgebiet leben Familien mit gutem Einkommen genauso wie Haushalte, in denen es gerade eben ausreicht. Da gelte es, mit großem Fingerspitzengefühl zu überlegen, wie man welche Aktionen gestalten könne, dass solche Unterschiede nicht immer wieder zum Tragen kämen. „Kindergeburtstage zum Beispiel: in vielen Einrichtungen ist es üblich, dass Kinder dazu etwas mitbringen. 

Wir verzichten darauf lieber und erleben, dass Kinder dennoch sehr viel Freude an ihrem Geburtstag haben. Da wird gesungen und das Geburtstagskind steht im Mittelpunkt und genießt das – ein Erlebnis, dass jedes Kind einmal im Jahr hat. Es darf eben nicht darum gehen, wer besonders viel Kuchen oder Süßigkeiten mitbringen kann“, erläutert die Kita-Leiterin. 

Wichtig sei es auch, den Kindern eine gute Beteiligungskultur zu vermitteln, Mitsprache bei den Entscheidungen des Alltags zu ermöglichen und das Recht sich zu beschweren und Verbesserungsvorschläge zu machen, sagt Andersen. Das Kinderschutzkonzept, aus dem hier nur natürlich nur beispielhaft berichtet werden kann, wurde vor kurzem vom Gemeindekirchenrat als Träger der Einrichtung beschlossen und ist in der Kita einsehbar. 

Ein Beitrag von Annette Kellin.
 

Source: Kirche-Oldenburg