Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ihre Bitte an Betroffene von sexualisierter Gewalt erneuert, sich am Prozess der Aufarbeitung und Prävention zu beteiligen. Das Bewerbungsverfahren für den geplanten Betroffenenbeirat werde bis zum 20. März verlängert, teilte die EKD am Mittwoch in Hannover mit. Das Verfahren lief zunächst bis Ende Januar. Der Betroffenenbeirat soll aus zwölf Mitgliedern bestehen, die vier Jahre im Amt sein sollen.

Die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs hatte die Einsetzung eines Betroffenenbeirates bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch bei der EKD-Synode im vergangenen November in Dresden angekündigt. Damit will die EKD stärker auf die Betroffenen zugehen. Fehrs ist die Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD, der die Aufklärung koordiniert.

Offen ist bislang, in welcher Weise Opfer für die Spätfolgen von Missbrauch materiell entschädigt werden sollen. Bislang regeln die einzelnen Landeskirchen selbst, welchen Ausgleich sie Missbrauchsopfern zukommen lassen. Aktuell sind 770 Fälle sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche bekannt. Für die Aufarbeitung plant die EKD 1,3 Millionen Euro im Haushalt für das laufende Jahr ein, zusätzlich wird ein finanzieller Puffer von einer Million Euro bereitgestellt.

«Wir wollen das geschehene Unrecht umfänglich aufarbeiten und dafür Sorge tragen, dass es einen größtmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche gibt», sagte Fehrs nach einer Sitzung des Beauftragtenrates in Berlin. Die EKD sei dankbar, wenn Betroffene dabei ihre Expertise einbrächten.

Source: Kirche-Oldenburg