Hannover (epd). Der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland erhält auch in Niedersachsen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit der Verleihung der Körperschaftsrechte seien von der Verfassung garantierte Rechte verbunden, teilte die Landesregierung am Dienstag in Hannover mit. Dazu zählten insbesondere das Besteuerungsrecht, die Dienstherrenfähigkeit und damit verbunden die Disziplinargewalt, die Organisationsgewalt und die Konkursunfähigkeit.
Zuvor waren dem Bund die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits in sechs anderen Bundesländern verliehen bekommen. Er gehört zu den traditionellen christlichen Freikirchen und vertritt bundesweit 479 Ortsgemeinden mit rund 41.000 Mitgliedern. In Niedersachsen gibt es 40 Gemeinden mit 3.040 Mitgliedern. Sie orientieren sich an den Lehren der Bibel und praktizieren die Erwachsenentaufe.
Religionsgemeinschaften erhalten auf Antrag die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wenn sie durch ihre Verfasstheit und die Zahl der Mitglieder die «Gewähr der Dauer» bieten, also ein langfristiges Bestehen absehbar ist. Für die Verleihung von Körperschaftsrechten ist in Niedersachsen seit 1950 ein Beschluss der Landesregierung erforderlich. Das Prüfverfahren habe ergeben, dass der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland alle Kriterien erfüllt habe, sagte ein Regierungssprecher.
Internet: www.stk.niedersachsen.de und www.feg.de
Source: Kirche-Oldenburg