Oldenburg (epd). Das Klinikum Oldenburg hat mehrere Freistellungen ehemaliger Kollegen des Patientenmörders Niels Högel aufgehoben. Sie seien im Februar vergangenen Jahres wegen Meineid-Verfahren suspendiert worden und seien mittlerweile wieder an ihre Arbeitsplätze zurückgekehrt, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Klinikums. Dabei handelt es sich um drei der Zeugen, die im Högel-Prozess ausgesagt haben und denen Falschaussagen vorgeworfen werden. Die Oldenburger Nordwest-Zeitung hatte zuerst über die Aufhebung der Freistellungen berichtet.
Im März vergangenen Jahres hatte die Polizei eine Sondereinheit eingerichtet, um die Meineid-Vorwürfe gegen acht frühere Kollegen von Niels Högel zu klären. Der Staatsanwaltschaft zufolge laufen die Ermittlungen noch. «Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist eine einmal ausgesprochene Freistellung fortlaufend zu prüfen», erläuterte Klinikums-Sprecher Dirk Bieler.
«Mit zunehmender Dauer der Ermittlungen, ohne ein uns bekanntes Ergebnis, ist das Interesse der Arbeitnehmer an der Beschäftigung höher zu bewerten», sagte Bieler. Deshalb habe die arbeitsrechtliche Sachlage neu bewertet werden müssen. «Die Freistellungen wurden daher Ende Oktober 2019 zurückgenommen.»
Freigestellt wurden darüber hinaus zwei weitere Mitarbeiter, denen die Staatsanwaltschaft Totschlag durch Unterlassen vorwirft, weil sie nach Auffassung der Ankläger Högel nicht gestoppt haben. Das Landgericht hat den Verfahrensbeteiligten noch bis Ende Januar Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dann will es über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. «Über eine mögliche Aufhebung der Freistellungen für die beiden Mitarbeiter entscheiden die Verantwortlichen im Klinikum nach Kenntnis einer abschließenden Entscheidung des Landgerichts», erläuterte Bieler.
Högel wurde am 6. Juni 2019 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Oldenburger Landgerichts hat er aus Geltungssucht 85 Menschen in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst mit Medikamenten vergiftet und anschließend vergeblich versucht, sie zu reanimieren. Gegen den Schuldspruch legten Högel und ein Angehöriger, der den Prozess als Nebenkläger verfolgte, Revision ein. (Az.: 5 Ks 800 Js 54254/17 (1/18)
Source: Kirche-Oldenburg