Mit einem neuen Gesetzentwurf will Niedersachsen das Bestattungsrecht modernisieren – behutsamer als das Nachbarland Bremen. Anlass war die Mordserie des Krankenpflegers Niels H. Einige der geplanten Regelungen stoßen auf die Kritik der Kirchen.

Hannover (epd). Ein Gesetzentwurf der niedersächsischen Landesregierung zur Lockerung des Bestattungswesens stößt auf Einwände bei den evangelischen Kirchen. Kritisiert wird vor allem, dass danach künftig das Verstreuen der Totenasche auf einem dafür vorgesehen Feld eines Friedhofs erlaubt werden soll. Dabei stelle sich die Frage, ob die Totenruhe hinreichend gewährleistet sei, heißt es in einer Stellungnahme der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, die dem epd vorliegt.

«Das Verstreuen der Asche auf Wiesen kann zur Folge haben, das die sterblichen Überreste durch das Betreten von Menschen oder Tieren zertreten oder Aschereste unkontrolliert an andere Orte weitergetragen werden», erklärt Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke als Bevollmächtigte der Konföderation in dem Papier. Außerdem müsste der Rasen gemäht werden, erläuterte sie am Donnerstag auf epd-Anfrage. «Der Grasschnitt wird dann in einen Abfallsack gepackt und mit Ascheresten vermischt zur Deponie gebracht.»

Aus ethischen Gründen hielten die Kirchen daher das Ausstreuen der Asche für nicht vertretbar, heißt es in der Stellungnahme. «Manipulationen» an der Asche lehnten sie ab. Gleiches gelte für die Herstellung eines Diamanten mit Teilen der Asche. Der Gesetzentwurf hatte hingegen geltend gemacht, es widerspreche der Menschenwürde, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit einer «erdfreien Bestattung» verweigere.

Das Nachbarland Bremen war vor zweieinhalb Jahren noch einen Schritt weiter gegangen als der Gesetzentwurf für Niedersachsen. Das kleinste Bundesland beschloss im November 2014, dass unter bestimmten Bedingungen erstmals in Deutschland die Asche Verstorbener auf privaten Flächen außerhalb von Friedhöfen ausgestreut werden darf. Auch in Parks oder an Flüssen ist das Verstreuen seither möglich.

Die Kirchen in Niedersachsen begrüßten es, dass Niedersachsen anders als Bremen die Friedhofspflicht beibehalten will. Kritik äußern sie dagegen auch zur geplanten Lockerung bei der Umbettung von Urnen. Dies komme zwar den Wünschen einer mobilen Gesellschaft entgegen, doch aus Sicht der Kirchen sei der Schutz der Totenruhe höher zu bewerten.

Die rot-grüne Landesregierung hatte den Gesetzentwurf Ende April gebilligt. Er wurde anschließend den Verbänden und Kirchen zur Stellungnahme vorgelegt. Das letzte Wort darüber hat der Landtag. Mit der Novelle reagierte das Kabinett auf die Mordserie des Krankenpflegers Niels H. in Oldenburg und Delmenhorst. Deshalb verschärft der Entwurf die Bestimmungen für die Leichenschau, um Todesursachen genauer erkennen zu können.

Nach Angaben des Sozialministeriums wurden auch gesellschaftliche Forderungen für ein modernisiertes Bestattungsrecht aufgegriffen. Oberlandeskirchenrätin Radtke kritisierte, dass den Kirchen dies nicht angekündigt worden sei, obwohl sie als großer Betreiber von Friedhöfen direkt betroffen seien. In Niedersachsen gibt es rund 1.400 Friedhöfe in evangelischer Trägerschaft.
Source: Kirche-Oldenburg