Braunschweig (epd). Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Bleibe- und Ausweisungsrecht für Ausländer gehen der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade nicht weit genug. Die Ausbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge seien nur wenig verbessert worden, sagte Kammerpräsident Detlef Bade am Freitag in Braunschweig. «Das Gesetz bringt noch nicht die notwendige Rechtssicherheit für die Ausbildung junger Flüchtlinge in Handwerksbetrieben.
Laut Neuregelung können Flüchtlinge unter 21 Jahren, die in Deutschland eine Ausbildung beginnen, für jeweils ein Jahr geduldet werden. Werde das erste Jahr erfolgreich abgeschlossen, könne die Duldung um ein Jahr verlängert werden. Diese Regelungen seien zu restriktiv, kritisierte Bade. »Für eine vernünftige handwerkliche Ausbildung ist eine systematische Planung auch über ein Jahr hinaus erforderlich." Geduldete bräuchten einen gesicherten Aufenthaltsstatus während der gesamten Ausbildung.
Das am Donnerstag von den Regierungsparteien beschlossene Gesetzpaket sieht vor, gut integrierten Ausländern, die seit langem nur aufgrund einer Duldung in Deutschland leben, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu geben. Davon könnten bis zu 30.000 Menschen profitieren. Auf der anderen Seite ändert das Gesetz Regeln der Ausweisung und Abschiebung, um das Zurückschicken von Ausländern, die keine Bleibeperspektive haben, besser durchsetzen zu können. Bei den Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken stieß dies auf heftige Kritik.
Source: Kirche-Oldenburg