Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben auf ihrer 4. Tagung in Rastede am Freitag, 20. November, Dr. Susanne Teichmanis zum neuen juristischen Mitglied des Oberkirchenrates gewählt. Bereits im ersten Wahlgang erhielt Teichmanis 39 Stimmen. Auf ihre Mitbewerberin Friederike Heidland, Kirchenrechtsdirektorin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Geschäftsführender Vorstand der Schulstiftung der badischen Landeskirche, entfielen 18 Stimmen.

Susanne Teichmanis (47) ist derzeit Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Leiterin des Referats Recht und Rechnungsprüfung der badischen Landeskirche. Sie nahm die Wahl zur neuen juristischen Oberkirchenrätin an. Entsprechend dem auf der 3. Tagung der Synode im Mai verabschiedeten Oberkirchenratsgesetz wurde Teichmanis unbefristet berufen. Sie wird ihr neues Amt wahrscheinlich im kommenden Frühjahr antreten. Sie wird Nachfolgerin von Oberkirchenrat i.R. Wolfram Friedrichs, der Ende April dieses Jahres aus dem aktiven Dienst der oldenburgischen Kirche ausgeschieden ist.

Die neue juristische Oberkirchenrätin wird Leiterin des Dezernates II „Recht und Finanzen“ im Evangelisch-lutherischen Oberkirchenrat in Oldenburg. Zu den Aufgaben des Dezernates II gehören unter anderem, die Arbeitsbereiche: Recht, Finanzen, Liegenschaften, Bau, Allgemeine Verwaltung, Steuern und Meldewesen, Personalien der Verwaltung, Aufsicht und Beratung der Kirchengemeinden, Synode und Kreissynoden, Rechnungsprüfung sowie Finanzierung von Kindertagesstätten.

Haushalt für 2016 in Höhe von 90,2 Millionen Euro
Die Synodalen der oldenburgischen Kirche haben auf ihrer 48. Synode den Haushaltsplan der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Volumen von 90,2 Millionen Euro beschlossen. Die Synodalen stimmten dem Haushaltsplan mit großer Mehrheit zu. Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, ist eine Rücklagen-Entnahme von 0,9 Millionen Euro vorgesehen.

In ihrem Bericht aus dem Finanzausschuss berichtete die Vorsitzende Friederike Meyer, dass beim Haushalt 2016 eine Steigerung der Kirchensteuern von 2,4 Prozent in diesem Jahr berücksichtigt worden sei.
Die Allgemeine Zuweisung für die Kirchengemeinden für die Jahre 2016 und 2017 werden auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung (Tarifsteigerung 2,3 Prozent) erhöht.

Fördermittel für Flüchtlingsarbeit in den Kirchengemeinden
Einstimmig hatte die Synode bereits am Donnerstag beschlossen, zusätzliche 300.000 Euro für die Flüchtlingsarbeit in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden bereitzustellen. Danach können die sechs Kirchenkreise jeweils bis zu 40.000 Euro für Flüchtlingsprojekte in den Gemeinden abrufen. Weitere 60.000 Euro werden in einem gemeinsamen Fonds von Kirche und Diakonie bereitstehen.

Reformationsjubiläum 2017
Für die geplanten Vorhaben zum Reformationsjubiläum 2017 erhöhte die Synode die Mittel auf 170.00 Euro für das Haushaltsjahr 2016. Die Mittel sollen auf das Jahr 2017 übertragbar sein. Für das Jahr 2017 ist mit der Beantragung der gleichen Summe zu rechnen. Geplant sind Projekte auf drei Ebenen. Zur EKD-Ebene zählt die gemeinsame Präsentation der oldenburgischen, bremischen und reformierten Kirche in einem Ladenlokal im Zentrum von Wittenberg, die Teilnahme am europäischen Stationenweg, der in Wilhelmshaven haltmachen wird, sowie die Teilnahme an einem Konfirmandencamp in Wittenberg.

Mehr Geld für den Erhalt von Orgeln im Oldenburger Land
Die Haushaltsstelle „Orgelwesen“ wird für das Haushaltsjahr 2016 von derzeit 12.500 Euro auf 200.000 Euro aufgestockt. Die Orgellandschaft, die zu den bedeutendsten Leistungen und Kulturdenkmälern im Nordwesten gehört, soll geschützt und erhalten werden. Von den 231 Orgeln im Gebiet der oldenburgischen Kirche sind 41 Orgeln als historisch sehr wertvoll einzustufen. An 24 Orgeln müssen zeitnah größere Reparaturen erfolgen. Ebenso müssen auch die neueren Orgeln bedacht und gepflegt werden. Von den Kirchengemeinden werden dabei hohe finanzielle Leistungen abverlangt, deshalb sind höhere Finanzmittel für den Orgelfonds notwendig.

Bauzuschuss für die Jugendkirche Delmenhorst
Die Synode hat weiterhin beschlossen, eine Zuweisung in Höhe von 280.000 Euro zweckgebunden für das Bauvorhaben Jugendkirche Delmenhorst der Kirchengemeinde Hasbergen zur Verfügung zu stellen. Dafür wird die Haushaltsstelle „Zuweisung für Investitionen an Kirchengemeinden“ entsprechend erhöht. Für das Projekt nicht benötigte Mittel sollen für andere Baumaßnahmen verwendet werden.

Visitationsgesetz verabschiedet
Die Synodalen verabschiedeten am Freitag nach kurzer Aussprache das Visitationsgesetz. Der neue Ansatz, die Visitation als wertschätzenden Besuch und Wahrnehmung zu sehen, und die längere Erprobungsphase dieses Gesetzes wurde nachdrücklich gewürdigt. Die Visitation, die als Besuch im Licht der gegenseitigen Wahrnehmung und Wertschätzung angelegt ist, wurde in den letzten Jahren erprobt und in verschiedenen Gremien ausgewertet. Dabei sind die Erfahrungen der Visitationsteams und der visitierten Kirchengemeinden in die Überabreitungen eingeflossen. In der nun zweiten Auflage haben sich Änderungen bei der Eingrenzung der zeitlichen Abläufe und bei der Visitation von rechtlich selbstständigen Werke und Einrichtung ergeben, um auch diese visitieren zu können.

Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagten vom 19. bis 20. November im Ev. Bildungshaus Rastede.

Weitere Information und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung und auch einen Videoclip zur Präsentation von Dr. Susanne Teichmanis finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/448-synode.html
Source: Kirche-Oldenburg