Die 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat auf ihrer 6. Tagung im Evangelischen Bildungshaus Rastede einen Haushalt für das Jahr 2017 in Höhe von 91 Millionen Euro verabschiedet. Um bei geplanten Erträgen und Einnahmen in Höhe von 89,3 Millionen einen ausgeglichenen Haushalt zu erlangen, ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro geplant.
Die Zuweisungen an die Kirchengemeinden wurden entsprechend der erwarteten Tariferhöhungen um 2,3 Prozent erhöht auf eine Gesamthöhe von 13,86 Millionen Euro.
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis hatte als Leiterin des Dezernats für Recht und Finanzen der Synode den Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 vorgestellt. Die Umstellung der Haushaltssystematik auf die „doppische Haushaltsführung“ habe bei der Haushaltsplanung zu entscheidenden Auswirkungen geführt. Bei den Einnahmen durch die Kirchensteuer sei der Trend der Steigerung langsam zum Stehen gekommen.
Von den ursprünglich rund 143 Millionen Euro Rücklagen und Rückstellungen der oldenburgischen Kirche sind Laut Teichmanis aufgrund der neuen Haushaltssystematik nach der für 2017 geplanten Rücklagenentnahme in Höhe von rund 1,7 Millionen lediglich rund 3,3 Millionen Euro frei verfügbar. Der Rest seien zweckgebundene Rückstellungen, die künftige Verbindlichkeiten abdeckten, wie beispielsweise die Pensionsgehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer. Mit den Rückstellungen werde ein sicherer Weg beschritten, zu dem die Kirche auch rechtlich verpflichtet sei, hob Teichmanis hervor. Und sie ergänzte: „Wir stehen letztlich noch sehr gut da. Denn wir sind in der Lage, unsere Verpflichtungen bis 2060 ausfinanziert zu haben.“ Das zeige, dass in der Vergangenheit klug gewirtschaftet wurde und dass es gut war, die aufgegebene Ausgabendisziplin und Verantwortung für die anvertrauten Kirchensteuermittel nicht aus dem Blick zu verlieren.
Gleichzeitig hatte die Kirchenjuristin für vorübergehend 18,7 neue Stellen in der Verwaltung geworben, der die Synodalen nach einer ausführlichen und kontroversen Debatte zustimmten. „Die Verwaltung muss wieder auf die Beine kommen und die Verwaltungsstrukturreform zu Ende gebracht werden", betonte Teichmanis.
Synode verabschiedet Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte
Die Synodalen haben weiterhin das Gesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte verabschiedet. Der Termin für die nächste Wahl wurde auf den 11. März 2018 festgelegt. Weiterhin wurde das aktive Wahlalter von 16 auf 14 Jahren abgesenkt. Ehegatten, Lebenspartnern, Geschwistern, Eltern und deren Kindern ist es auch künftig nicht erlaubt, gleichzeitig Mitglieder desselben Gemeindekirchenrats zu sein, es sei denn, sie sind Mitglieder kraft Amtes.
Weiterhin wurde beschlossen, dass Mitarbeitende, die in einem Kirchenbeamtenverhältnis oder aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsvertrages für einen Dienst in einer Kirchengemeinde entgeltlich tätig sind, können in ihr nicht Mitglied des Gemeindekirchenrats sein. Der Kreiskirchenrat kann auf Antrag des Gemeindekirchenrats in Ausnahmefällen bei Beschäftigungsverhältnissen geringen Umfangs oder eines geringen Dienstumfangs für die Kirchengemeinde die Wählbarkeit verleihen.
Synode beschließt Änderung der Kindertagesstättenfinanzierung
Die Synode hat auf ihrer Tagung beschlossen, dass die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für die Bezuschussung der ev. Kindertagesstätten ab 2018 einen Gesamtbetrag von 5,35 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stellt. Die ev. Kindertagesstätten werden mit einer Pauschale je Gruppe in Höhe von 9.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Dabei wird ein Faktor zur Differenzierung unterschiedlicher Gruppentypen angewandt. Dies bedeutet eine Abkehr von der bisherigen prozentualen Bezuschussung der Fachpersonalkosten.
Der Oberkirchenrat und die Gemeinsame Kirchenverwaltung wurden gebeten, die Träger der Kindertagesstätten darin zu unterstützen, diese Bezuschussung nach Gruppenpauschalen bis zum 1. Januar 2018 vertraglich mit den politischen Partnern, insbesondere den Kommunen, umzusetzen. Spätestens zum 1. August 2018 ist eine Bezuschussung ausschließlich nach dem beschriebenen Modell der Gruppenbezuschussung möglich.
Dieses neue Finanzierungsmodell biete eine größere Transparenz und einen geringeren Verwaltungsaufwand, betonte die Vorsitzende der AG Kindergartenfinanzierung, Ingrid Klebingat, in der Vorstellung der Beschlussvorlage. Es gebe eine planbare Beteiligung und die Kirche bleibe damit ein verlässlicher Partner für die Kommunen.
Synode beschließt Erarbeitung eines Gesamt-Kommunikationskonzepts
Die Synode hat am Donnerstag die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die ein Gesamt-Kommunikationskonzept für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erarbeiten soll. Damit folgten die Synodalen einer Empfehlung aus der Evaluierung des Printkonzeptes. Das Kommunikationskonzept soll der Synode im Mai 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Berufung der Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Gesamt-Kommunikationskonzeptes erfolgt durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss.
Zudem beschloss die Synode, den freiwilligen Zuschuss zur Evangelischen Zeitung – Ausgabe Oldenburg zum Jahresende 2016 einzustellen. Die freiwerdenden Mittel sollen im Jahr 2017 in die Entwicklung eines Gesamt-Kommunikationskonzeptes für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg investiert werden.
Synodenpräsidentin Blütchen zieht positives Fazit
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen betonte am Rande der Synode, dass ein Blick auf die Tagesordnung zeige, wie vielfältig die Themen sind, mit der sich die Synode an den drei Tagen beschäftigt habe. Dazu zähle das Verfahren zur Prioritätensetzung vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der oldenburgischen Kirche, die Arbeit in den Kirchenbüro, der Klimaschutz, der Abschlussbericht über die „Visitation des Oberkirchenrates“ oder das Gesetz über die Gemeindekirchenräte mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 14. Jahren.
Bischof Jan Janssen erklärte, die Synode habe sich wieder einmal als Gerüst und Schaltstelle bewährt. Sie habe den Kurs des Kollegiums und des Gemeinsamen Kirchenausschusses bestätigt. Das sei eine Ermutigung für die Arbeit dieser Gremien.
Der neu gewählte Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Manfred Pfaus, sagte, dass es ein echtes Ringen um den Haushalt gegeben habe. Es sei der erste Haushalt, der die Handschrift der „doppischen Haushaltsführung“ trage. Dies gebe ein klares Bild auf die Kirchenfinanzen und mache die notwendigen Einschränkungen deutlich. Es müsse zukünftig ein ausgeglichener Haushalt erstellt werden. Aufgabe werde sein, kurzfristig zu entscheiden und Schwerpunkte für die kirchliche Arbeit zu benennen.
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis betonte, dass sie froh dankbar und zufrieden sei über das Ergebnis der Haushaltsberatungen und den Verlauf der Diskussion. Es sei „ein rundes Bild“ geworden. Dazu gehöre auch, dass die Sparmaßnahmen bei den Zuweisungen an die Kirchengemeinden nicht übernommen worden. Es sei völlig in Ordnung, dass die Kirchengemeinden eine Erhöhung der Zuweisung entsprechend der Tariferhöhungen erhalten. Mit Blick auf die Verwaltungsstellen erklärte sie, der Oberkirchenrat habe nun einen zeitlichen Spielraum von zwei Jahren gewonnen, denn in einer relativ kurzen Zeit solle mit frei werdenden Stellen, wieder ein Stellenabbau bewerkstelligt werden.
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Visitation
Die Arbeitsgruppe Visitation hat sich mit dem Auftrag der Synode an den Rechts- und Verfassungsausschuss befasst, Regelungen für eine Visitation des Oberkirchenrates sowie seiner Mitarbeitenden und der Gemeinsamen Kirchenverwaltung zu entwickeln, damit auch diese im gesamtkirchlichen Auftrag wahrgenommen, gewürdigt, gewertschätzt, ermutigt und konstruktiv begleitet werden.
Der Ausschussvorsitzende Hanspeter Teetzmann stellte drei Grundmodelle vor, die von den Synodalen ausführlich erörtert wurden. Die Synode beschloss, dass der Oberkirchenrat in jeder Synodenperiode einmal nach dem Modell 1 (Wertschätzender Besuch mit einer Reflexion durch Partnerkirchen) besucht werden soll. Der erste Besuch soll noch während der 48. Synodenperiode (bis Ende 2019) stattfinden. Das Thema "Besuch des Oberkirchenrates" wird als Tagesodnungspunkt auf die Tagesordnung der zehnten Tagung der 48. Synode (November 2018) gesetzt. Mit der Vorbereitung des Besuchs wird die Arbeitsgruppe "Oberkirchenrats-Besuch" in der bisherigen personellen Besetzung der AG "Oberkirchenrats-Visitation" beauftragt.
Zwischenbericht des Beauftragten für das Reformationsjubiläum 2017
Pfarrer Nico Szameitat, Beauftragter für das Reformationsjubiläum 2017 der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, hat von einem guten Start in das Jubiläumsjahr zum 31. Oktober 2016 berichtet. Im Bereich der Kirchenmusik habe die Veröffentlichung des Liederheftes „SiebzehnLieder“, das im Frühjahr in der Oldenburger Kinderliederwerkstatt entstand, große Aufmerksamkeit auch über die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hinaus erregt.
In der Lutherstadt Wittenberg erfreue sich „denkbar. Der Laden“ großer Beliebtheit. Das gemeinsame Ladenlokal der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, der Ev.-ref. Kirche (Leer) und der Bremischen Evangelischen Kirche werde immer wieder von kleinen Gruppen und Einzelpersonen aus dem Nordwesten als Ausgangspunkt für reformatorische Streifzüge und Workshops genutzt.
Der Beirat für das Reformationsjubiläum habe beschlossen, so Pfarrer Szameitat, für das Jahr 2017 38 Projekte mit insgesamt 63.375 Euro zu fördern. Insgesamt fördere die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg damit zum Reformationsjubiläum 51 Projekte in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Werken und Einrichtungen mit insgesamt 92.965 Euro. Die Bandbreite der Projekte sei groß und reiche von Konzerten, Vorträgen und Gottesdienstreihen bis hin zu Kinderkirchentagen, Jugendprojekten, Studienfahrten und Großveranstaltungen. Eine Übersicht findet sich in der aktuellen Ausgabe von horizontE oder ausführlich auf der Internetseite www.oldenburg2017.de
Laut Szameitat stehen inzwischen die teilnehmenden Jugendlichen für die KonfiCamps in Wittenberg fest. Ungefähr 850 Konfirmandinnen und Konfirmanden, Teamerinnen und Teamer aus der gesamten Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg würden an den Camps in Wittenberg teilnehmen.
Bericht der Klimaschutzmanagerinnen
Die Klimaschutzmanagerinnen der oldenburgischen Kirche Andrea Feyen und Claudia Stüwe berichteten während der Synodentagung aus dem Arbeitsbereich Umwelt, Klimaschutz und Energie. Die Aufgaben des Arbeitsbereichs gründen auf den Ergebnissen des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, das im Mai 2012 von der Synode beschlossen wurde.
Zielsetzung ist die schrittweise Reduzierung der CO2-Emissionen der oldenburgischen Kirche in verschiedenen Handlungsfeldern. Die Schwerpunkte liegen auf der Einführung des Umweltmanagementsystems der Grüne Hahn, auf Beschaffung, Mobilität, Umweltbildung in kirchlichen Kindertagesstätten und Controlling mittels CO2-Bilanzierung. Mittlerweile ist eine CO2-Reduktion um 13 Prozent geschafft. Um das Ziel zu erreichen, bleibt noch einiges zu tun, so die Klimaschutzmanagerinnen.
Zwischenbericht der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlingsfragen
Pfarrer Olaf Grobleben berichtete aus der Arbeitsgemeinschaft zu Flüchtlingsfragen. Viele Gemeinden und kirchlich-diakonische Einrichtungen engagierten sich stark in der Begleitung von Geflüchteten und versuchten, ihnen in den Gemeinden ein Stück Heimat anzubieten. Mittlerweile nähmen viele Flüchtlinge etwa aus dem Iran oder aus Afghanistan an Gottesdiensten teil, die teilsweise gedolmetscht würden. Nicht wenige Flüchtlinge hätten die Vorstellung, die Bundesrepublik Deutschland sei ein „christliches Land“, in dem die Taufe „einfach dazugehöre“, und sie fragten nach einer Taufe oder nach Taufunterricht. Nicht selten seien mit diesen Vorstellungen dann auch Erwartungen an das Leben in Deutschland verbunden, die sich oftmals nicht erfüllen könnten. Vermutlich werde zukünftig die Frage an Bedeutung gewinnen, wie sich Kirche und Gemeinden durch die Arbeit mit Flüchtlingen verändern könnten.
In seinem mündlichen Bereicht dankte der Vorsitzende der Arbgeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen, Pfarrer Olaf Grobleben, den Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden für ihr Engagement. Sie hätten wesentlichen Anteil an der Aufnahme von Flüchtlingen. Mittlerweile sei die Zahl der Schutzsuchenden deutlich zurückgegangen, berichtete Grobleben. So halten sich derzeit noch 3.000 Personen in niedersächsischen Aufnahmeeinrichtungen auf. Im vergangenen Jahr waren es zu diesem Zeitpunkt 38.000 Personen.
Weitere Informationen und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/648-synode.html
Source: Kirche-Oldenburg