Die 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat auf ihrer Tagung vom 21. bis 22. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede für das Haushaltsjahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt in Höhe von rund 96,9 Millionen Euro beschlossen. Der Haushalt liegt um rund drei Millionen Euro höher als im Vorjahr, was vor allem der guten Entwicklung bei den Einnahmen aus der Kirchensteuer zu verdanken sei, so Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis als Leiterin des Dezernats für Recht und Finanzen.
Synode beschließt Innovationsfonds
Die Synodalen beschlossen weiterhin die Einrichtung eines Innovationsfonds mit einem Volumen von 500.000 Euro zur Förderung innovativer Projekte in der oldenburgischen Kirche. Sofern erforderlich und möglich soll zukünftig bis zu 15 Prozent der Haushaltsüberschüsse der oldenburgischen Kirche zur Aufstockung der des Innovationsfonds auf max. 500.000 Euro verwendet werden.
Oldenburgische Kirche unterstützt Flüchtlingsschiff
In seinem ersten Bischofsbericht vor der Synode betonte Bischof Thomas Adomeit, dass er viele gelingende Projekte und Veranstaltungen in den Gemeinden, in den Kirchenkreisen, in den Gremien, im übergemeindlichen Dienst erlebe. In Bezug auf die Pfarrämter sei es wichtig, so Adomeit, „dass wir uns Gedanken über das Profil unserer Gemeinden, Werke und Einrichtungen“ machen. Der Fachkräftemangel auch im theologischen Bereich werde dazu führen, dass sich am Ende drei Gemeinden um eine Pfarrerin, einen Pfarrer bewerben – und nicht mehr umgekehrt. Dieser Paradigmenwechsel müsse auch vor Ort gestaltet werden.
Adomeit forderte, dass der Einsatz für den Frieden oben auf der Tagesordnung stehen müsse. Frieden sei in Deutschland scheinbar sehr selbstverständlich, Frieden sei aber kein Selbstläufer. Vielmehr sei die ganze Gesellschaft gefragt, dieses höchste Gut zu schützen. Dieses bewusst zu machen, Schritte auf diesem Weg zu gehen, sei Aufgabe auch der Kirchen.
Adomeit berichtete, dass der Oberkirchenrat beschlossen habe, das von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) initiierte gesellschaftliche Aktionsbündnis „United 4 Rescue – Gemeinsam Retten“ zur Unterstützung der zivilen Seenotrettung und den Kauf eines zusätzlichen Rettungsschiffes mit 20.000 Euro zu unterstütze. Auch wenn ein zusätzliches Schiff ein politisches Signal sei: „Jedes einzelne gerettete Leben ist ein toter Mensch weniger.“ Menschen in Seenot müssten gerettet werden, so Adomeit, das sei nicht verhandelbar. „Und aus christlicher Sicht unterstreiche ich das: Jedes Menschenleben ist unendlich wertvoll.“
Synode begrüßt Initiative zum Flüchtlingsschiff
Die Synodalen begrüßten die EKD-Initiative zur Gründung des gesellschaftlichen Bündnisses „United 4 Rescue – Gemeinsam Retten“. Menschen in Seenot müssten gerettet werden, dies sei gerade vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes eine nicht verhandelbare Verpflichtung, so die Synode.
Weiterhin unterstützten die Synodalen den Aufruf von Bischof Thomas Adomeit und ermutigte alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Werke und Einrichtungen der oldenburgischen Kirche, sich diesem Bündnis anzuschließen. Die Synode begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Kollegiums des Oberkirchenrates der oldenburgischen Kirche, dem Bündnis zur zivilen Seenotrettung im Mittelmeer 20.000 Euro für die Anschaffung eines zusätzlichen Rettungsschiffes zur Verfügung zu stellen.
Kirchliche Kultur der Konfliktfähigkeit fördern
Die Synode der oldenburgischen Kirche hat sich den Kundgebungstext der EKD-Synode vom November 2019 „Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens“ als Richtschnur für ihre weitere Arbeit ausdrücklich zu eigen gemacht. Weiterhin beauftragte sie den Oberkirchenrat, die Einrichtung eines Friedensortes innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu prüfen.
Darüber hinaus eine kirchliche Kultur der Konfliktfähigkeit gefördert werden. Hierzu sollen regelmäßig Fortbildungen im Bereich gewaltfreier Kommunikation angeboten werden, um eine Kultur der Fehlerfreundlichkeit und des angstfreien Umgangs mit Konflikten insbesondere in den Leitungsgremien zu fördern, um innerhalb der Kirche eine Kultur der Konfliktfähigkeit zu fördern. Auch soll mit den Bildungseinrichtungen beraten werden, wie die Inhalte der konstruktiven Konfliktbearbeitung und der Praxis aktive Gewaltfreiheit in ihren Konzeptionen verankert und Bestandteil regelmäßiger Veranstaltungen sein können.
Der Oberkirchenrat und der Gemeinsame Kirchenausschuss soll Verantwortliche in Politik und Gesellschaft regelmäßig zu Gesprächen einladen und dabei die Themen Frieden und Konfliktbewältigung auf die Tagesordnung setzen. Ziel sei unter anderem, dass in Deutschland hergestellte Kriegs- und Kleinwaffen nur unter besonderen Voraussetzungen exportiert werden dürfen, in der Regel an Bündnispartner, die sie nicht aggressiv nach innen oder außen einsetzen.
Rahmenpfarrstellenplan 2030
Nach eingehender Diskussion beschloss die Synode, dass neben den auf der 10. Tagung der 48. Synode vordringlich für gemeindliche Aufgaben beschlossenen 145,5 Pfarrstellen (einschließlich der Stellenanteile für die Kreispfarrämter) im Jahr 2030 27,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag zur Verfügung stehen sollen. Diese Stellen unterteilen sich in sieben Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag in der Kirchenleitung sowie 20,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug und für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Letztere sind diesen Arbeitsbereichen zugeordnet: Seelsorge in Kliniken für Erwachsenenmedizin, für Kinder- und Jugendmedizin, für Psychiatrie und Rehabilitation, Schulpfarrstellen (Pfarrstellen zur Erteilung evangelischen Religionsunterrichtes), Leitung des Evangelischen Bildungszentrums Rastede, Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, Polizeiseelsorge, Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge, Studierendenseelsorge, Leitung der Gemeindeberatung, Leitung der Arbeitsstelle für Religionspädagogik, konzeptionelle Konfirmandenarbeit, Ethik- und Weltanschauungsfragen, Leitung des Landesjugendpfarramtes.
Von diesen 20,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug und für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg stehen bis zu drei Pfarrstellen für die Bereiche Telefonseelsorge, Kirche im Tourismus, Seemannsmission sowie weitere Arbeitsfelder zur Verfügung. Jede Pfarrstelle mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag soll für einen befristeten Zeitraum besetzt werden.
In ihrer Einbringungsrede zum Rahmenpfarrstellenplan 2030 warnte Oberkirchenrätin Gudrun Mawick davor, dass trotz aller Werbungsbemühungen die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 2030 voraussichtlich keine 173 Pfarrerinnen und Pfarrer werde einstellen können. So müsse generell gesehen werden, dass auch andere Berufsgruppen zukünftig mehr Aufgaben im Verkündigungsdienst wahrnehmen. In jedem Fall sollten demnächst auch in der oldenburgischen Kirche multiprofessionelle Modelle erprobt werden. Etliche Tätigkeiten, die im Rahmenpfarrstellenplan genannt seien, könnten z.B. auch von Diakonen oder Gemeindepädagoginnen wahrgenommen werden. Der Rahmenpfarrstellenplan soll von der Synode nach sechs Jahren überprüft.
Erprobungsphase reformierter Gemeinde in Oldenburg verlängert
Christinnen und Christen aus reformierter Tradition hätten den Wunsch geäußert, Gottesdienste und Gemeindeleben auf ihre Weise gestalten zu wollen, berichtete Bischof Thomas Adomeit.
In einer 5-jährigen Erprobungsphase fänden seit 2014 in der Garnisonkirche in Oldenburg Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen der Evangelisch-reformierten Kirche statt.
Die Synode verlängert die Erprobungszeit für das Projekt „Reformiert in Oldenburg“ um drei Jahre bis Ende des Jahres 2022.
Konföderationsvertrag soll fortgesetzt werden
Die Synode der oldenburgischen Kirche hat sich dafür ausgesprochen, die Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen in Niedersachsen nach dem Konföderationsvertrag fortzusetzen. Die Zusammenarbeit der Konföderation sei in den letzten Jahren immer enger geworden und habe sich vertrauensvoll entwickelt. Mit dem Ziel engerer Zusammenarbeit sollen gemeinsame Arbeitsfelder identifiziert und weiterentwickelt werden, so Bischof Thomas Adomeit auf der Synodentagung.
Neufassung des bestehenden Kirchengesetzes über die Rechtsstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Anlässlich der Neufassung der Richtlinie über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in EKD und ihrer Diakonie durch den EKD-Rat hat die Synode der oldenburgischen Kirche die Regelungen aus der Loyalitätsrichtlinie der EKD übernommen. Es wird daran festgehalten, dass Arbeitsplätze grundsätzlich mit evangelischen Christinnen und Christen besetzt werden sollen. Damit bleibt das bisherige Regel-Ausnahme-Prinzip erhalten.
Arbeitsplätze, die nicht schwerpunktmäßig zu den Bereichen Verkündigung, Seelsorge und evangelische Bildung gehören, sollen stärker zugunsten von Christinnen und Christen aus anderen Kirchen geöffnet werden. Darüber hinaus sollen Arbeitsplätze auch stärker zugunsten von Menschen geöffnet werden, die keiner christlichen Kirche angehören.
Weiterhin seien aber alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit, verpflichtet, sich loyal gegenüber der evangelischen Kirche zu verhalten, erläuterte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis in ihrer Einbringungsrede.
Mit Blick auf das Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten wurde von der Synode beschlossen, das Mitarbeitervertretungsrecht der EKD in seiner jüngsten Fassung zu übernehmen.
Intensiv an inhaltlichen Themen gearbeitet
In einem Rückblick auf die letzte Legislaturperiode betonte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, dass die 48. Synode in den vergangenen sechs Jahren intensiv an inhaltlichen Themen gearbeitet habe. Hierzu zählten vor allem die Jahresthemen wie Frieden und Auftrag der Kirche, aber auch die Beratungen zur Ehe für alle. Dabei habe die Synode stets sehr engagiert und mit großer Ernsthaftigkeit diskutiert, so Blütchen. „Immer gab es selbst bei schwierigen Diskussionen Annäherungen, wie z.B. beim Maßnahmenkatalog oder der Haushaltsstabilisierung.“ Auch sei es ungewöhnlich gewesen, dass in der Legislaturperiode ein neuer Bischof und zwei neue Oberkirchenrätinnen gewählt werden mussten. Stets habe die Synode dabei einen guten Weg gefunden, betonte Synodenpräsidentin Blütchen.
49. Synode konstituiert sich im Januar 2020
Die 49. Synode wird am 18. Januar 2020 zu ihrer konstituierenden Sitzung in der St.-Lamberti-Kirche in Oldenburg zusammen kommen. Ihre erste Tagung wird die neue Synode vom 14. bis 16. Mai 2020 im Evangelischen Bildungshaus Rastede absolvieren.
Weitere Informationen und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: https://www.kirche-oldenburg.de/nc/kirche-gemeinden/synode/1248-synode.html
Source: Kirche-Oldenburg