Osnabrück (epd). Das Kinderhilfswerk terre des hommes hat 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verlangt. «Nach 25 Jahren müssen die Kinderrechte den verbindlichen Charakter von Grundrechten bekommen und dürfen nicht länger Gegenstand allgemeiner Absichtserklärungen sein», sagte Vorstandssprecher Jörg Angerstein am Dienstag in Osnabrück.
Eines der wichtigsten Prinzipien der Kinderrechtskonvention sei der Vorrang des Kindeswohls vor anderen Gesichtspunkten. Dieses Prinzip sei jedoch auch in Deutschland noch lange nicht umgesetzt, beklagte Angerstein: «Viel zu oft werden wirtschaftliche oder andere Interessen über das Wohl eines Kindes gestellt.» Auch im Hinblick auf Kinderarmut und ungleiche Bildungschancen müssten Bund, Länder und Kommunen deutlich stärker die Interessen von Mädchen und Jungen berücksichtigen.
Terre des hommes weist zudem auf die prekäre Situation von Flüchtlingskindern hin. Kinderspezifische Fluchtgründe, wie etwa Rekrutierung von Kindersoldaten durch bewaffnete Gruppen, müssten bei Asylverfahren stärker berücksichtigt werden. Kritisch sieht das Kinderhilfswerk, dass Flüchtlingskinder in den ersten 15 Monaten in Deutschland oftmals nur bei akuten Krankheiten versorgt würden.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte am Dienstag eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in der «Rheinischen Post» als wichtiges Symbol bezeichnet. In den vergangenen Monaten hatten sich wiederholt Politiker und Minister von Bund und Ländern für den Schritt ausgesprochen. So hatten Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (beide SPD) ganz konkrete Vorschläge für die Veränderung in der Verfassung gemacht. Danach sollte ein neuer Absatz in Artikel 6 des Grundgesetzes aufgenommen werden.
Source: Kirche-Oldenburg