Osnabrück/Berlin (epd). Das Kinderhilfswerk terre des hommes lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Familiennachzugs von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus ab. Der Gesetzentwurf verstoße gegen das Kindeswohl, weil Minderjährige zwar den Nachzug für ihre Eltern, nicht jedoch für ihre Geschwister beantragen dürften, erklärte Vorstandssprecher Albert Recknagel.
«Eltern müssten sich demnach entscheiden, bei welchem Kind sie leben und welches Kind sie alleine lassen. Die Trennung von Familien wird auf diesem Wege zementiert.»
Zudem sei bisher unklar, welche Anträge bewilligt würden, wenn mehr Anträge als Kontingentplätze zur Verfügung stünden. Terre des hommes empfiehlt daher, die vorgesehene Kontingentierung zeitlich flexibel zu gestalten und keine monatlichen Obergrenzen festzulegen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Auch Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus hätten aber das Recht, mit ihren Familien zusammenleben zu dürfen.
Darüber hinaus hält das Hilfswerk die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus kinderrechtlicher Sicht grundsätzlich für falsch. Es fordert eine Rückkehr zur Regelung, die bis zum 16. März 2016 gültig war und keine Einschränkungen vorsah. Das nun vorgesehene Kontingent von 1.000 Personen pro Monat könne die vielfältigen Problemlagen der Betroffenen nicht lösen. «Familienleben ist nicht kontingentierbar.»
Die Bundesregierung hatte damals den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz zunächst für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Regelung wurde im Februar dieses Jahres bis zum 31. Juli verlängert. Der neue Gesetzentwurf sieht nun vor, dass ab August bis zu 1.000 Personen pro Monat zu ihrem in Deutschland lebenden Familienmitglied nachziehen können. Er sollte am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.
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Source: Kirche-Oldenburg