Braunschweig (epd). Der Deutsche Kinderschutzbund fordert die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Justiz werde das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt, sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, den Zeitungen der «Funke Mediengruppe» (Montag), zu denen auch die «Braunschweiger Zeitung» gehört.

Wenn Kinderrechte im Grundgesetz stünden, müssten Kinder «bei sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt, auch nach ihrem Willen gefragt werden». Als Beispiele nannte Hilgers den Bau eines Spielplatzes oder die Frage, wo Kinder leben wollen, wenn es Schwierigkeiten zu Hause gibt.

Hätte es dieses Kinderrecht gegeben, wäre vielleicht der Staufener Fall von Kindesmissbrauch zu verhindern gewesen, sagte Hilgers. Der Junge hätte schon einmal in Obhut genommen werden sollen.

«Hätte man ihn gefragt, ob er in seiner Familie bleiben will, hätte er sicher Nein gesagt, oder man wäre drauf gekommen, was er in seiner Familie erleiden musste», erklärte der Präsident des Kinderschutzbundes. In Staufen im Breisgau war ein Junge von der Mutter und ihrem Lebensgefährten sexuell missbraucht und an Dritte verkauft worden. Der Mann wurde im August zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, die Mutter zu zwölf Jahren und sechs Monaten.

Kinder bräuchten das Recht, sich äußern zu dürfen, mahnte Hilgers. Das sehe die UN-Kinderrechtskonvention von 1992 vor, das stehe im aktuellen Koalitionsvertrag. «Das muss jetzt auch umgesetzt werden», forderte er.

Source: Kirche-Oldenburg